Energieausweis: Wann welcher Ausweis benötigt wird


Als Eigentümer einer Immobilie in Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt je nach Baujahr und energetischem Zustand Ihres Gebäudes den passenden Ausweis vor.
In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede zwischen den Ausweistypen und wann welcher Energieausweis benötigt wird.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Verkauf, Vermietung oder Neubau eines Gebäudes vorgelegt werden.
- Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis (basiert auf der Gebäudesubstanz) und den Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Energieverbrauch).
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht.
- Energieausweise sind zehn Jahre gültig und enthalten wichtige Informationen wie Energieeffizienzklassen und Modernisierungsempfehlungen.
- Verstöße gegen die Vorlagepflicht des Energieausweises können mit Bußgeldern geahndet werden.
Energieausweis Pflicht: Wann ist er erforderlich?
In Deutschland ist der Energieausweis für nahezu alle Gebäude Pflicht. Doch wann genau benötigen Sie diesen Ausweis für Ihre Immobilie? Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihr Haus oder eine Wohnung verkaufen, neu vermieten oder einen Neubau errichten, müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Dies ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt und dient dazu, potenzielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand des Gebäudes zu informieren. Die Ausweispflicht gilt unabhängig vom Baujahr des Gebäudes und der Nutzfläche. Auch Nichtwohngebäude fallen unter diese Regelung.
Vermeiden Sie hohe Bußgelder von bis zu 15.000 Euro, indem Sie sich rechtzeitig um die Erstellung eines gültigen Energieausweises kümmern.
Verkauf, Vermietung und Neubau: Ihre Pflichten
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Spätestens beim Vertragsabschluss muss der Käufer oder Mieter eine Kopie des Energieausweises erhalten. Dies gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Wohneinheiten und Nichtwohngebäude.
Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Er basiert auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes und berücksichtigt Faktoren wie diese:
- Dämmung
- Heizungsanlage
- Lüftung
So erhalten Interessenten einen verlässlichen Eindruck von den zu erwartenden Energiekosten.
Welchen Energieausweis benötigt Ihre Immobilie?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Welchen Sie benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Baujahr Ihres Gebäudes, der Anzahl der Wohneinheiten und ob das Gebäude bereits energetisch saniert wurde ab.
Für Wohngebäude, die vor der Geltung der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet und seitdem nicht energetisch saniert wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wurde Ihr Gebäude nach 1977 erbaut oder zwischenzeitlich umfassend saniert, können Sie in der Regel zwischen beiden Ausweisarten wählen.
Energieausweis für Wohngebäude und Wohneinheiten
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten gelten besondere Vorschriften. Wenn Ihr Haus vor 1977 errichtet wurde und keine energetische Sanierung erhalten hat, benötigen Sie zwingend einen Bedarfsausweis.
Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder solchen, die nach 1977 gebaut wurden, haben Sie die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre.
Er ist meist günstiger und einfacher zu erstellen. Er gibt aber eine weniger detaillierte Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes.
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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welchen brauchen Sie?
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Das hängt von den spezifischen Eigenschaften Ihrer Immobilie ab. Der Bedarfsausweis basiert auf technischen Berechnungen des Energiebedarfs. Währenddessen stützt sich der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner.
Der Bedarfsausweis bietet eine objektive Beurteilung, da er unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten ist. Der Verbrauchsausweis hingegen kann durch sparsames oder verschwenderisches Heizverhalten verfälscht werden.
Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis: Unterschiede im Überblick
Unterschiede zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis:
Kriterium | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
---|---|---|
Grundlage | Berechneter Energiebedarf | Tatsächlicher Energieverbrauch |
Aussagekraft | Unabhängig vom Nutzerverhalten | Abhängig vom Nutzerverhalten |
Kosten | Höher (ca. 100 –500 Euro) | Niedriger (ca. 50–100 Euro) |
Pflicht bei bestimmten Gebäuden | Ja | Nein |
Bedarfsausweis Pflicht für vorgeschriebene Gebäude
Bestimmte Gebäude unterliegen der Pflicht, einen Bedarfsausweis zu erstellen. Dazu zählen Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurden und nicht energetisch saniert sind. Auch bei Neubauten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Vor Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) galt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese und weitere Regelungen sind nun im GEG zusammengefasst. Halten Sie sich nicht an diese Vorschriften, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Besonderheiten beim Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands günstiger und kann bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder solchen, die nach 1977 errichtet oder saniert wurden, genutzt werden. Voraussetzung ist, dass Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre vorliegen.
Beachten Sie, dass der Verbrauchsausweis das Heizverhalten der Bewohner widerspiegelt. Ein sparsamer Bewohner kann den Energieverbrauch niedrig halten, obwohl das Gebäude energetisch ineffizient ist. Umgekehrt kann ein verschwenderischer Verbrauch den Eindruck eines hohen Energiebedarfs vermitteln.

Energieausweis erstellen lassen: So geht es
Um einen Energieausweis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu erhalten, müssen Sie einen qualifizierten Fachmann beauftragen. Dazu zählen:
- Energieberater
- Architekten
- Schornsteinfeger
- Zertifizierte Energieeffizienz-Experten
Sie können den Energieausweis online erstellen lassen oder einen regionalen Experten konsultieren.
Wie Sie Ihren Energiepass beantragen
Für die Beantragung des Energieausweises benötigen Sie verschiedene Angaben zum Gebäude:
- Baujahr und eventuelle Sanierungsjahre
- Nutzfläche und Wohnfläche
- Art der Heizung und energetischer Zustand der Heizungsanlage
- Dämmung von Dach, Wänden und Fenstern
- Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre (bei Verbrauchsausweis)
Kontaktieren Sie einen zugelassenen Aussteller und übermitteln Sie die erforderlichen Informationen. Nach Prüfung und Berechnung erhalten Sie Ihren Energieausweis, der zehn Jahre gültig ist.
Energieausweis vorlegen: Was Eigentümer wissen müssen
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung potenziellen Käufern oder Mietern vorzulegen. Werden Sie dazu aufgefordert, müssen Sie den Ausweis unaufgefordert zeigen. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist eine Kopie des Energieausweises zu übergeben.
Bußgeld vermeiden durch korrekte Vorlage
Versäumen Sie es, den Energieausweis rechtzeitig vorzulegen, oder fehlen wichtige Angaben, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Gemäß GEG droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Energieausweis gültig und vollständig ist.
Energieausweis Gültigkeit und Kosten
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen. Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises:
- Verbrauchsausweis: ca. 50 – 100 Euro
- Bedarfsausweis: ca. 100 – 500 Euro
Es empfiehlt sich, die Gültigkeit im Auge zu behalten, um rechtzeitig einen neuen Energieausweis beantragen zu können.
Energieausweis und energetische Sanierung
Der Energieausweis gibt nicht nur Auskunft über den aktuellen energetischen Zustand Ihrer Immobilie, sondern enthält oft auch Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen. Eine energetische Sanierung kann den Energiebedarf reduzieren, die Energieeffizienz steigern und den Wert Ihrer Immobilie erhöhen.
Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie
Durch gezielte Maßnahmen können Sie die Energieeffizienz Ihres Hauses steigern. Dazu gehören:
- Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke
- Austausch alter Fenster und Türen
- Modernisierung der Heizungsanlage
- Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung
Diese Maßnahmen reduzieren den Energieverbrauch und verbessern die Einstufung im Energieausweis, was Ihre Immobilie attraktiver für Käufer oder Mieter macht.
Fragen zum Energieausweis: Antworten und Tipps
Wenn Sie unsicher sind, welchen Energieausweis Sie benötigen oder wie der Prozess abläuft, helfen wir von Immobilienwerker Ihnen gerne weiter. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Energieausweis zur Seite und unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
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