Was kostet ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?

Die Kosten für einen Energieausweis vom Schornsteinfeger liegen zwischen 100 und 600 €. Sie hängen von der Komplexität des Gebäudes und dem Wohnort ab. Diese Preisspanne spiegelt die Unterschiede in der benötigten Analyse und den regionalen Gegebenheiten wider. Erfahren Sie, welche Faktoren die Kosten beeinflussen und wie Sie den besten Preis erhalten.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kosten für einen Energieausweis vom Schornsteinfeger variieren je nach Art des Ausweises und der Größe des Gebäudes.
  • Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger und kostet beim Schornsteinfeger oft zwischen 80 und 300 Euro für Einfamilienhäuser.
  • Der Bedarfsausweis ist mit Preisen ab 100 Euro für kleinere Wohngebäude und bis zu 600 Euro für größere Mehrfamilienhäuser komplexer und teurer.
  • Die genauen Kosten hängen von der Komplexität des Gebäudes sowie zusätzlichen Dienstleistungen, die der Schornsteinfeger möglicherweise anbietet, ab.
  • Ein Energieausweis vom Schornsteinfeger gibt Auskunft über die energetische Effizienz eines Gebäudes und ist erforderlich, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten.

Kosten für einen Energieausweis vom Schornsteinfeger

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Doch was kostet eigentlich ein Energieausweis vom Schornsteinfeger? Die Preise variieren je nach Art des Ausweises und dem Aufwand für die Erstellung. 

In vielen Fällen kann der Schornsteinfeger Ihnen ein kosteneffizientes Angebot machen, da er Ihr Gebäude bereits kennt. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger und kann bereits ab 10 bis 20 Euro erhältlich sein. Allerdings liegen die tatsächlichen Kosten oft höher und können beispielsweise bis zu 99 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser betragen. 

Der Bedarfsausweis hingegen ist aufwendiger in der Erstellung und ab 100 € für kleine Wohngebäude erhältlich. Für größere Mehrfamilienhäuser mit bis zu fünf Wohneinheiten können die Kosten sogar bis zu 600 € Euro betragen.

Kostenfaktoren beim Energieausweis

Die Kosten für einen Energieausweis setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Zum einen spielt die Art des Ausweises eine Rolle. Bedarfsausweise sind teurer als Verbrauchsausweise, da sie auf detaillierten energetischen Berechnungen basieren. Zum anderen beeinflusst die Größe und Komplexität des Gebäudes den Preis. 

Weitere Kostenfaktoren können zusätzliche Dienstleistungen wie die Berücksichtigung von RLT-Anlagen oder eine Begehung vor Ort sein.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Preisunterschiede

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch Ihrer Immobilie. Er ist weniger aufwändig und daher günstiger. Ein Bedarfsausweis hingegen erfordert eine umfangreiche energetische Analyse der Dämmung und der Heizanlage des Gebäudes. 

Dieser höhere Aufwand spiegelt sich in den Kosten, die deutlich über denen eines Verbrauchsausweises liegen, wider.

Kosten für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Bei Wohngebäuden variieren die Kosten je nach Größe und Art des Gebäudes. Einfamilienhäuser sind in der Regel günstiger als Mehrfamilienhäuser. Für Nichtwohngebäude können die Preise noch höher ausfallen, da hier oft komplexere Nutzungsarten und größere Nutzflächen berücksichtigt werden müssen. 

Es empfiehlt sich, Angebote von verschiedenen Anbietern zu vergleichen, um Kosten zu sparen.

Zusatzkosten beim Schornsteinfeger

Der Schornsteinfeger kann neben der Erstellung des Energieausweises weitere Dienstleistungen, die zusätzliche Kosten verursachen, anbieten. Dazu gehören etwa Beratungsleistungen zur energetischen Sanierung oder zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes. 

Diese Empfehlungen können jedoch langfristig zu Einsparungen führen und den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welche Option passt?

Vor der Beantragung eines Energieausweises stellt sich die Frage, welche Option für Ihre Immobilie passt. Die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis hängt von verschiedenen Kriterien wie dem Baujahr des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten ab. Beide Ausweise haben unterschiedliche Anforderungen und Kosten.

Wann benötige ich welchen Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis ist zulässig für Wohngebäude, die nach 1977 erbaut wurden oder die den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten benötigen hingegen einen Bedarfsausweis. Bei Neubauten ist stets ein Bedarfsausweis erforderlich, da Verbrauchsdaten noch nicht vorliegen.

Energieverbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis: Unterschiede

Der Energieverbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er spiegelt das Nutzerverhalten wider und ist daher weniger aussagekräftig über die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes. 

Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf unabhängig vom individuellen Verbrauch auf Grundlage baulicher Merkmale und technischer Anlagen.

Eine ausführliche Erklärung finden Sie hier.

Energieausweis für Wohngebäude ab Baujahr 1977

Wohngebäude, die ab dem Baujahr 1977 errichtet wurden, dürfen in der Regel einen Verbrauchsausweis erhalten. Diese Gebäude entsprechen meist den energetischen Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder späterer Regelungen. Ein Verbrauchsausweis kann hier eine kostengünstige und ausreichende Option sein.

Wie beantrage ich einen Energieausweis?

Die Beantragung eines Energieausweises ist ein wichtiger Schritt beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Sie können den Energieausweis bei qualifizierten Fachleuten wie Schornsteinfegern, Energieberatern, Architekten oder Online-Anbietern wie uns beantragen. 

Der Prozess variiert je nach Art des Ausweises und individuellen Gegebenheiten Ihres Gebäudes.

Erstellung eines Energieausweises beim Schornsteinfeger

Der Schornsteinfeger ist oft eine naheliegende Wahl für die Erstellung des Energieausweises. Durch seine regelmäßigen Besuche kennt er Ihre Heizanlage und kann den Ausweis effizient erstellen. Dies kann Ihnen Zeit und Kosten sparen. Zudem ist der Energieausweis vom Schornsteinfeger genauso rechtskräftig wie der von anderen zugelassenen Ausstellern.

Notwendige Unterlagen für den Antrag

Für die Beantragung eines Energieausweises benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu gehören:

  • Baupläne
  • Berechnungen zum Energiebedarf
  • Angaben zur Heizungsanlage 
  • Informationen über durchgeführte energetische Sanierungen

Bei einem Verbrauchsausweis werden vor allem die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre benötigt.

Energieausweis beantragen: Schritt für Schritt

In nur wenigen Schritten beantragen Sie den Energieausweis vom Schornsteinfeger. So findet der Prozess statt:

  1. Der erste Schritt ist die Auswahl eines qualifizierten Ausstellers. 
  2. Anschließend stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und vereinbaren einen Termin. 
  3. Bei Bedarf erfolgt eine Begehung vor Ort, bei der das Gebäude analysiert wird. 
  4. Nach der Datenerfassung wird der Energieausweis erstellt und Ihnen zugeschickt.

Energieausweis Pflicht beim Verkauf oder Vermietung

Seit der EnEV 2014 ist der Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien Pflicht. Dieser muss aber nicht unbedingt vom Schornsteinfeger stammen. Verkäufer und Vermieter müssen potenziellen Käufern oder Mietern einen gültigen Ausweis vorlegen. Machen sie dies nicht, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. 

Der Energieausweis dient dabei als wichtiges Instrument zur Transparenz der Energieeffizienz eines Gebäudes.

Energieausweis in der Immobilienanzeige

In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Energiekennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden. Dazu gehören der Endenergiebedarf oder -verbrauch, die Art des Ausweises und die Effizienzklasse. Diese Angaben ermöglichen Interessenten einen ersten Eindruck über die energetische Qualität der Immobilie.

Bußgeld bei fehlendem Energieausweis

Wer beim Verkauf oder der Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld. Die Behörden kontrollieren zunehmend die Einhaltung der Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Eigentümer rechtzeitig einen neuen Energieausweis beantragen.

Pflichten laut Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die EnEV legt fest, dass Eigentümer bestimmte energetische Standards einhalten und nachweisen müssen. Dazu zählt auch die Pflicht, einen Energieausweis auszustellen und vorzulegen. Die EnEV wurde mittlerweile vom GEG abgelöst, aber die grundlegenden Pflichten bleiben bestehen.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Der Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten erstellt werden. Dazu zählen neben Schornsteinfegern auch Energieberater, Architekten und Bauingenieure. Die Aussteller müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und über die nötige Fachkompetenz verfügen.

Schornsteinfeger, Energieberater oder Architekt?

Die Wahl des Ausstellers hängt oft von persönlichen Präferenzen und dem individuellen Fall ab. Schornsteinfeger sind durch ihre Kenntnisse der Heizungsanlagen prädestiniert. Energieberater bieten oft umfassende Beratungen zur energetischen Sanierung an. Architekten haben den Vorteil, dass sie das Gebäude aus planerischer Sicht kennen.

Anforderungen an Aussteller von Energieausweisen

Aussteller müssen eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Dies umfasst eine Ausbildung in relevanten Bereichen wie Architektur, Bauingenieurwesen oder Energieberatung. Zudem müssen sie regelmäßig Weiterbildungen absolvieren, um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu sein.

Wie finde ich einen qualifizierten Fachmann?

Qualifizierte Aussteller finden Sie über Branchenverzeichnisse, lokale Handwerkskammern oder Empfehlungen. Der Bundesverband der Schornsteinfeger und andere Fachverbände bieten oft Online-Suchen nach zertifizierten Fachleuten an. Es lohnt sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Gültigkeit und Erneuerung des Energieausweises

Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, wenn Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Die Gültigkeitsdauer beginnt unabhängig von späteren Änderungen am Gebäude mit dem Ausstellungsdatum.

Energieausweis: Wie lange gültig?

Die zehnjährige Gültigkeit ist gesetzlich festgeschrieben und gilt für alle Arten von Energieausweisen. Es ist wichtig, das Ablaufdatum im Blick zu behalten, um rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen zu können. Dies vermeidet Verzögerungen beim Verkauf oder der Vermietung.

Erneuerung des Energieausweises nach 10 Jahren

Nach zehn Jahren müssen Sie den Energieausweis erneuern. Dies bietet auch die Gelegenheit, Verbesserungen in der Energieeffizienz, die seit der letzten Ausstellung erfolgt sind, zu dokumentieren. Die Erneuerung erfolgt durch einen qualifizierten Aussteller Ihrer Wahl.

Aktualisierung bei energetischer Sanierung

Wenn Sie eine energetische Sanierung durchführen, kann es sinnvoll sein, den Energieausweis vorzeitig zu aktualisieren. Verbesserungen wie eine neue Wärmedämmung oder eine effizientere Heizungsanlage wirken sich positiv auf die energetische Bewertung aus. Dies kann den Wert Ihrer Immobilie steigern und sie attraktiv für Käufer oder Mieter machen.

Gesetzliche Anforderungen seit der Wärmeschutzverordnung 1977

Seit der Wärmeschutzverordnung von 1977 haben sich die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stetig verschärft. Ziel ist es, den Energiebedarf zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben. Dies hat Auswirkungen auf Neubauten und Bestandsgebäude gleichermaßen.

Entwicklung der Energieeffizienzstandards

Die Energieeffizienzstandards wurden im Laufe der Jahre durch verschiedene Verordnungen und Gesetze erhöht. Nach der Wärmeschutzverordnung folgten die Energieeinsparverordnung (EnEV) und zuletzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Jede Novellierung brachte strengere Anforderungen und neue Pflichten für Eigentümer mit sich.

Auswirkungen auf Neubau und Sanierung

Für Neubauten gelten heute hohe Standards, die eine effiziente Bauweise und moderne Heiztechnik voraussetzen. Bei Sanierungen müssen bestimmte energetische Mindeststandards erfüllt werden. Dies kann zwar mit höheren Investitionskosten verbunden sein. Es führt aber langfristig zu Einsparungen beim Energieverbrauch.

Wichtige Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG fasst seit 2020 verschiedene Regelungen zusammen und bringt Neuerungen mit sich. Dazu gehören verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz und erweiterte Informationspflichten. Eigentümer sollten sich mit den Änderungen vertraut machen, um ihre Pflichten zu erfüllen.

kosten energieausweis artikelbild

Tipps zur Kostensenkung beim Energieausweis

Die Erstellung eines Energieausweises muss nicht teuer sein. Mit einigen Tipps können Sie die Kosten senken und dennoch einen rechtskräftigen Ausweis erhalten. Wichtig ist dabei, die Qualität nicht zu vernachlässigen.

Angebote vergleichen und sparen

Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Ausstellern. Preise können variieren und durch einen Vergleich lassen sich oft günstigere Konditionen finden. Achten Sie jedoch darauf, dass der Aussteller qualifiziert ist und der Energieausweis allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. 

Wir stellen Ihnen beispielsweise völlig unproblematisch ohne Besuch einen Verbrauchsausweis für 69,90 € (brutto) aus. Wenn es einmal schnell gehen soll, können wir die Prüfung des Energieausweises bis 20 Uhr am selben Tag der Bestellung durchführen. Bitte beachten Sie, dass wir lediglich die Prüfung garantieren können. Die Fertigstellung hängt von möglichen Rückfragen, auf deren Antwort wir gegebenenfalls noch warten müssen, ab.

Sammelaufträge für Mehrfamilienhäuser

Bei Mehrfamilienhäusern ist ein Sammelauftrag für alle Wohneinheiten zu erteilen. Dies reduziert den Aufwand für den Aussteller und kann zu Mengenrabatten führen. Sprechen Sie mit den anderen Eigentümern oder der Hausverwaltung über diese Möglichkeit.

Energieausweis online bestellen: Vorteile

Einige Anbieter ermöglichen die Bestellung des Energieausweises online. Dies kann Zeit sparen und ist oft günstiger. Sie füllen einfach ein Formular mit den benötigten Daten aus und der Ausweis wird Ihnen per Mail und/oder Post zugeschickt. 

Preise auf der Seite von Immobilienwerker

ArtPreis (inkl. Mehrwertsteuer)Preis inclusive Express-Service (inkl. Mehrwertsteuer)
Verbrauchsausweis69,90 €109,89 €
Bedarfsausweis109,90 €149,89 €

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