Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Mach das Quiz.

Der Energieausweis für Gebäude in Deutschland gibt es in zwei Varianten: den Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes bewertet, und den Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der Bewohner basiert. Die Wahl zwischen beiden Ausweisarten hängt von verschiedenen Faktoren wie Gebäudeart, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis Illustration

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des energetischen Zustands eines Gebäudes:

  • Ermittelt den theoretischen Energiebedarf anhand baulicher und technischer Eigenschaften
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Heizungsanlage, Fenster etc.
  • Bietet eine objektive Bewertung des Gebäudezustands
  • Enthält konkrete Modernisierungsempfehlungen
  • Kostet in der Regel mehrere hundert Euro (bei uns nur 119,90 €)
  • Pflicht für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre:

  • Berücksichtigt das reale Nutzerverhalten
  • Günstiger (ca. 50-100 Euro)
  • Schneller zu erstellen
  • Weniger aussagekräftig bezüglich des Gebäudezustands
  • Stark vom individuellen Heizverhalten abhängig
  • Zulässig für Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder Baujahr nach 1977

Vergleich

KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageBauliche GegebenheitenTatsächlicher Verbrauch
ObjektivitätHochGering
KostenHöherNiedriger
AufwandHöherGeringer
AussagekraftDetailliertEingeschränkt

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Der Bedarfsausweis basiert auf einer umfassenden Analyse des Gebäudebestandes und berechnet den theoretischen Energiebedarf. 
  • Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre.
  • Ein Bedarfsausweis ist für Neubauten und für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, vorgeschrieben.
  • Der Verbrauchsausweis ist kostengünstiger (zwischen 10 und 100 Euro) als der Bedarfsausweis (zwischen 100 und 600 Euro).
  • Energieausweise sind grundsätzlich 10 Jahre gültig. Ein neuer Ausweis ist nur nach umfassender Sanierung oder energetisch relevanten Umbauten erforderlich.

Gesetzliche Energieausweis-Pflicht gemäß GEG

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Eigentümer verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Diese Pflicht gilt für Wohngebäude ebenso wie für Nicht-Wohngebäude. Bei Verstößen gegen diese Pflicht droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. 

Es ist daher essentiell, rechtzeitig den passenden Energieausweis zu erstellen.

Arten von Energieausweisen: Bedarf und Verbrauch

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes und berechnet den theoretischen Energiebedarf aufgrund baulicher Merkmale wie Dämmung, Fenster und Heizungssystem. 

Beim Verbrauchsausweis wird hingegen der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Das erfolgt basierend auf Heizkostenabrechnungen und Verbrauchsdaten.

Unterschiede zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Der Hauptunterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis liegt in der Methodik der Ermittlung des Energiekennwerts. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund baulicher Merkmale berechnet. Hierbei analysiert ein Experte den energetischen Zustand des Gebäudes umfassend. 

Beim Verbrauchsausweis müssen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorgelegt werden, sodass der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner einfließt. Dadurch ist der Verbrauchsausweis stark vom individuellen Heizverhalten abhängig.

Der Bedarfsausweis ermöglicht einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien und zeigt eventuelle Schwachstellen auf. Dahingegen spiegelt der Verbrauchsausweis den praktischen Energieverbrauch wider. Der Bedarfsausweis liefert somit einen theoretischen Energiebedarf, während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch darstellt.

Welcher Ausweis ist für Ihr Gebäude erforderlich?

Ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidende Kriterien sind das Baujahr des Gebäudes, die Anzahl der Wohneinheiten und ob das Gebäude energetisch modernisiert wurde. 

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet und seitdem nicht energetisch saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für neuere Gebäude oder solche mit mehr als fünf Wohneinheiten kann oft zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden.

Bedarfsausweis-Pflicht für bestimmte Wohneinheiten

Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut wurden und nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten, müssen einen Bedarfsausweis vorlegen. Diese Pflicht besteht seit dem 1. Oktober 2008. 

Der Bedarfsausweis ist hier erforderlich, um den energetischen Zustand des Gebäudes korrekt zu erfassen und potenzielle Sanierungsmaßnahmen aufzuzeigen.

Verstehen Sie die Angaben des Energieausweises

Der Energieausweis enthält wichtige Informationen zum energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt, während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch darstellt. 

Angaben wie der Endenergiebedarf, der Primärenergiebedarf und die Energieeffizienzklasse helfen Ihnen, den Energieverbrauch und mögliche Einsparpotenziale zu verstehen.

Energieausweis erstellen lassen und Kosten

Die Erstellung eines Energieausweises muss durch einen qualifizierten Fachmann erfolgen. Sie können den Verbrauchsausweis online erstellen lassen, wobei die Kosten in diesem Fall zwischen 60 und 120 Euro liegen. Für den Bedarfsausweis, der eine Vor-Ort-Begehung und detaillierte Analyse oft erfordert, liegen die Kosten zwischen 100 und 600 Euro. 

Bei Immobilienwerker bieten wir Ihnen einen professionellen Service zur Erstellung beider Ausweisarten an und die Beantragung kann bequem online erfolgen. 

Erstellung des Verbrauchsausweises: Daten und Berechnung

Für die Erstellung des Verbrauchsausweises benötigen Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Anhand dieser Verbrauchsdaten wird der durchschnittliche Energieverbrauch ermittelt. Diese Methode ist weniger aufwändig und kostengünstiger. Die Werte hängen jedoch stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. 

Ein sparsames oder verschwenderisches Heizverhalten kann das Ergebnis im Verbrauchsausweis erheblich beeinflussen.

Erstellung des Bedarfsausweises: Analyse des Gebäudes

Der Bedarfsausweis wird durch einen qualifizierten Energieberater erstellt. Er führt eine detaillierte Analyse des baulichen Zustands des Gebäudes durch. Bei dieser Vor-Ort-Begehung werden alle energetisch relevanten Bauteile wie diese untersucht:

  • Dämmung
  • Fenster 
  • Heizungssystem

Anhand dieser Daten wird der Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Diese Methode liefert unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner einen objektiven Wert.

Kostenunterschiede: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art. Der Verbrauchsausweis ist mit Kosten zwischen 10 und 120 Euro die günstigere Variante und kann oft online bestellt werden. Der Bedarfsausweis ist mit Kosten zwischen 100 und 600 Euro teurer, da hier eine ausführliche Analyse und Berechnung durch einen Experten erfolgt. 

Die Investition in einen Bedarfsausweis lohnt sich besonders, wenn Sie genaue Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes wünschen oder Sanierungsmaßnahmen planen.

Energieausweis bestellen: So geht’s

Um einen Energieausweis zu bestellen, können Sie sich an qualifizierte Fachleute wie Architekten, Ingenieure oder Energieberater wenden. Bei Immobilienwerker bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Energieausweis schnell und unkompliziert zu erhalten. Für den Verbrauchsausweis können Sie die benötigten Daten online übermitteln. 

Für den Bedarfsausweis schicken Sie uns einfach die angegebenen Dokumente. Wir erstellen dann den Ausweis innerhalb von 48 Stunden.

Gültigkeit und Erneuerung nach Sanierung

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Nach dieser Frist müssen Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Haben Sie Ihr Gebäude energetisch modernisiert oder wesentliche bauliche Veränderungen vorgenommen, empfiehlt es sich, den Energieausweis früher zu erneuern. 

So zeigen Sie potenziellen Käufern oder Mietern den aktuellen energetischen Zustand der Immobilie.

Wann benötigen Sie einen neuen Energieausweis?

Sie benötigen einen neuen Energieausweis, wenn der alte abgelaufen ist oder Sie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt haben. Auch bei Änderungen des Nutzungszwecks oder nach einem Neubau ist ein aktueller Energieausweis erforderlich. So stellen Sie sicher, dass die Angaben zum Gebäude stets korrekt und aktuell sind.

Energieausweis erforderlich bei Verkauf oder Vermietung

Bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises Pflicht. Der Ausweis muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Dies gilt für alle Wohngebäude und viele Nicht-Wohngebäude. 

Mit einem aktuellen Energieausweis schaffen Sie Transparenz und Vertrauen, da Käufer oder Mieter den energetischen Zustand des Gebäudes nachvollziehen können. Bei weiteren Fragen oder wenn Sie einen Energieausweis benötigen, stehen wir von Immobilienwerker Ihnen gerne zur Verfügung. 

Unser interdisziplinäres Team aus Architekten, Energieeffizienz-Experten und Bauingenieuren unterstützt Sie kompetent und zuverlässig.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich einen Energieausweis beim Hausverkauf?

Grundsätzlich ist der Energieausweis immer erforderlich, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Dabei muss er dazu noch gültig sein. Das Dokument müssen Sie alle 10 Jahre erneuern.

Wann droht ein Bußgeld, wenn ich keinen Ausweis vorlege? 

Ein Bußgeld droht, wenn beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie kein gültiger Energieausweis vorgelegt wird. Nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) können bei Nichtvorlage Bußgelder von bis zu 15.000 Euro verhängt werden. Es ist daher wichtig, den Ausweis rechtzeitig zu beantragen und vorzulegen.

Welche Art von Energieausweis ist für meine Immobilie die richtige?

Welche Art von Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, hängt vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten ab. Für Gebäude, die nach 1977 erbaut wurden oder die den Standards entsprechen, reicht häufig ein Verbrauchsausweis aus. Währenddessen benötigen ältere Gebäude oder größere Mehrfamilienhäuser einen Bedarfsausweis. Wir beraten Sie gerne, um die richtige Wahl für Ihre Immobilie zu treffen.

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