Jetzt Energieausweis online erstellen

Express Service Option: Sie erhalten Ihren Energiepass noch am selben Tag.

4.76 (1300+ Bewertungen)

Unsicher, ob Sie einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis brauchen? Hier klicken.

In 4 einfachen Schritten zum rechtssicheren Ausweis

Dank unseres simplen Prozesses, ist es kinderleicht Ihren Energieausweis zu erstellen. Unsere studierten Energieberater stehen Ihnen dabei natürlich Hilfreich zur Seite.

Auswahl des richten Energieausweis für Ihr Gebäude und Bedarf.

Gebäudedaten und Bilder über Webformular einpflegen.

3. Expertenverifizierung

Unsere Energieberater prüfen Ihren Antrag und stellen Ihren Ausweis aus.

4. Energieausweis fertig

Sie erhalten Ihren Energieausweis per E-Mail und optional per Post oder Expresszustellung.

Ein Energieausweis Muster Beispiel für Wohngebäude

Hier können Sie die Checkliste für die Datenabfrage vorab herunterladen: VerbrauchsausweisBedarfsausweis

Top Bewertet

Was andere über uns sagen

Egal ob für die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien, unsere Kunden bewerten uns fast ausnahmslos mit „Sehr Gut“. 

Datenbogen übersichtlich und leicht auszufüllen. Schnelle Rückmeldung und Bestätigung. Ausführung innerhalb von 2-3 Tagen. Gern wieder.

Anonym

Sehr übersichtlich und schnell. Weiter so

Kaspar D., Burladingen

Am Samstagnachmittag den Energieausweis beantragt und am Sonntagvormittag war er in meinem Postfach. Sehr zu empfehlen. Was mir gefällt, ich gibt einen Link, in dem man sehen kann, wie weit die Bearbeitung ist und eine Telefonnummer.

Heidi M., Zweibrücken

Die Zeit innerhalb von 24 Stunden wurde eingehalten .Guter Service

Anonym

Gute Eingabemaske mit vielen Erklärungen. Schnelle Bearbeitung!

Georg K., Bad Kötzing

Sowas verdient die Bezeichnung Blitz-Blitz Energieausweis und nicht andere.

Anonym

Überzeugende Zahlen

Jeden Monat stellen wir mehrere hundert Energieausweise aus und haben daher auch viel Erfahrung mit komplexen Sachverhalten.

6700

Verbrauchsausweise

8000

Bedarfsausweise

3

Schnellere Austellung

97

Kundenzufriedenheit

Gute Gründe für den Energiepass Service von Immobilienwerker

Nicht umsonst haben schon über 10.000 Menschen bei uns Ihren Energieausweis online erstellen lassen. Unsere Software ist kinderleicht zu bedienen und sollten Sie einmal nicht weiterwissen, helfen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experten gerne weiter.

Unsicher, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Wer benötigt einen Einergieausweis?

Jeder, der eine Immobilie verkauft, vermietet oder verwaltet, benötigt einen Energieausweis, sonst droht eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro.

Immobilienbesitzer

Verschafft einen Überblick über die Energiekosten und hilft, Energiespar-Potenziale aufzudecken.

Hausverwaltungen

Brauchen häufig Ausweise für Ihre verwalteten Gebäude, insbesondere wenn Sie sich um die Vermietung oder Pacht kümmern.

Bauherren

Für Neubauten muss vor Baufertigstellung beim Bauantrag immer ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Vermieter

Wer eine Wohnung oder Haus neu vermietet, muss laut dem Gebäudeenergiegesetz einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Immobilien Makler

Benötigen einen Ausweis für ihre Kunden bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilien.

Kreditinstitute

Verlangen häufig einen Energieausweis für die Bewertung einer Immobilie bei der Kreditvergabe.

Energieausweis Preise

Beste Qualität bei extrem niedrigen Energieausweis Kosten

Verbrauchsausweis

69.90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

Bedarfsausweis

109.90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

Express Option

39.99 €

inkl. MwSt.

Auslieferung noch am selben Tag der Bestellung

Häufige Fragen

Hier beantworten wir ihre Energieausweis-Fragen. Alternativ können Sie uns auch gerne eine Nachricht schicken.

Sind online ausgestelle Energieausweise rechtsgültig?

Ja, online ausgestellte Energieausweise sind rechtsgültig, solange sie von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten erstellt werden. Diese müssen die gleichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen wie bei der Ausstellung vor Ort. Es ist wichtig, dass der Aussteller eine entsprechende Berechtigung hat und die Angaben im Energieausweis korrekt und vollständig sind. Zudem muss der Energieausweis die offiziellen Vorgaben und Formate einhalten, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind.

Unsere Ausweise entsprechen selbstverständlich allen gesetzlichen Vorgaben.

Wer darf in Deutschland Energieausweise austellen?

Die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen ist in Deutschland klar geregelt. Hier eine Übersicht, wer Energieausweise ausstellen darf:

Qualifizierte Fachleute:

  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Bauphysiker
  • Maschinenbauingenieure
  • Elektroingenieure (mit Schwerpunkt technische Gebäudeausrüstung)
  • Innenarchitekten (für Wohngebäude)

Handwerksmeister:

  • Aus Bereichen wie Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik
  • Schornsteinfegermeister
  • Andere relevante Handwerksberufe

Techniker:

  • Mit entsprechender Fachrichtung und Zusatzqualifikation

Personen mit staatlich anerkannter Ausbildung:

  • Für energetische Gebäudeplanung, -beratung oder -bewertung

Hochschulabsolventen:

  • Mit Studienschwerpunkt Energieeffizienz von Gebäuden

Staatlich anerkannte oder beauftragte Stellen:

  • Z. B. Energieagenturen oder spezielle Prüfstellen

Wichtige Anmerkungen:

  • Die Ausstellungsberechtigung kann je nach Gebäudetyp (Wohn- oder Nichtwohngebäude) variieren.
  • Aussteller müssen ihre Qualifikation nachweisen können.
  • In einigen Fällen sind zusätzliche Weiterbildungen oder Nachweise erforderlich.
  • Die genauen Anforderungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.

Es ist zu beachten, dass nicht jeder, der theoretisch berechtigt ist, auch die notwendige Erfahrung und Expertise besitzt. Daher ist es ratsam, auf erfahrene und spezialisierte Anbieter zurückzugreifen.

Gibt es gesonderte Regeln für Energieausweise für Nichtwohngebäude?

Ja, es gibt gesonderte Regeln und Anforderungen für Energieausweise für Nichtwohngebäude. Diese unterscheiden sich in einigen Aspekten von denen für Wohngebäude.

Es kommen häufig komplexere Berechnungsmethoden zum Einsatz, da verschiedene Nutzungszonen (z.B. Büros, Produktionsbereiche, Lager) unterschiedlich bewertet werden müssen. Dabei spielen auch Aspekte wie Lüftung, Kühlung und Beleuchtung eine bedeutendere Rolle als bei Wohngebäuden.

Beratungsunterstützung:

Es ist oft sinnvoll in komplexen Fällen, einen spezialisierten Energieberater hinzuzuziehen, der Erfahrung mit Nichtwohngebäuden hat.

Dieser kann nicht nur bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen, sondern auch die spezifischen Anforderungen und Berechnungsmethoden umsetzen.

Welche Zahlungsarten werden angegboten?

Folgende Zahlungsmethoden bieten wir an:

  • Paypal
  • SEPA Überweisung
  • Amex
  • Mastercard
  • Visa
  • Klarna
  • Rechnung (nicht bei der ersten Bestellung)
  • Vorkasse
Reicht ein Energieausweis pro Gebäude?

Ja, in der Regel reicht ein Energieausweis pro Gebäude aus. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

  • Ein Energieausweis wird grundsätzlich für ein gesamtes Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen.
  • Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten (z.B. Mehrfamilienhaus) gilt der Energieausweis für das gesamte Gebäude.
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen müssen bei Verkauf oder Vermietung den Energieausweis des Gesamtgebäudes vorlegen, nicht einen separaten Ausweis nur für ihre Wohnung.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen mehrere Energieausweise für ein Gebäude erforderlich sein können: Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn- und Nichtwohnnutzung) können unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich sein – einer für den Wohnbereich und einer für den Nichtwohnbereich.
Was ist der Unterschied zwischen Energiepass oder Energieausweis?

Es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen einem Energiepass und einem Energieausweis. Beide Begriffe werden in Deutschland synonym verwendet:

  • „Energieausweis“ ist der offizielle Begriff, der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verwendet wird.
  • „Energiepass“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für dasselbe Dokument
Wie kann ich meinen Energieausweis verlängern?

Wenn Sie Ihren Energieausweis bei uns erstellt haben, senden Sie uns bitte einfach Ihre ursprüngliche Auftragsnummer zu. Falls Ihr Energieausweis von einem anderen Anbieter erstellt wurde, schicken Sie uns bitte eine Kopie des auslaufenden Energieausweises. Wir werden dann überprüfen, ob wir den Energieausweis für Sie verlängern können. Bei Fragen oder weiteren Anliegen steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um eine „echte“ Verlängerung handelt, sondern immer um eine Neuausstellung.

Wie läuft die Prüfung der Energieausweise ab?

Die Prüfung der Energieausweise in Deutschland läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Stichprobenkontrollen: Die zuständigen Landesbehörden führen stichprobenartige Kontrollen der ausgestellten Energieausweise durch.
  2. Dreistufiges Prüfverfahren: Stufe 1: Überprüfung der Gültigkeit und Vollständigkeit des Energieausweises
  3. Datenübermittlung: Aussteller müssen bestimmte Daten des Energieausweises an eine zentrale Registerstelle übermitteln.
  4. Plausibilitätsprüfung: Experten prüfen die Angaben im Energieausweis auf Plausibilität.
  5. Unterlagenprüfung: Die Prüfer fordern oft zusätzliche Unterlagen an, wie Planungsunterlagen oder Verbrauchsdaten.
Wie lange dauert die Erstellung des Energieausweises?

Bei Immobilienwerker beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nur 2 Werktage, sodass Sie schnell Ihre Dokumente erhalten. Die Dateneingabe ist meist innerhalb von 10 Minuten abgeschlossen, was den Prozess für Sie besonders effizient und zeitsparend macht. Für besonders dringende Fälle bieten wir außerdem eine Express-Option an, bei der Sie Ihren Ausweis noch am selben Tag erhalten.

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Energieausweis zu beantragen?

Um einen Energieausweis zu beantragen, werden verschiedene Unterlagen benötigt, abhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis handelt. Hier sind die typischen Unterlagen, die für die Beantragung eines Energieausweises erforderlich sind:

Allgemeine Unterlagen für beide Ausweisarten:

  1. Baujahr des Gebäudes: Informationen über das Baujahr und eventuelle Sanierungsmaßnahmen.
  2. Wohnflächenberechnung: Angaben zur Wohnfläche und eventuell zur Nutzfläche des Gebäudes.

Zusätzliche Unterlagen für den Verbrauchsausweis:

  1. Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre: Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsabrechnungen (Gas oder Heizöl).

Zusätzliche Unterlagen für den Bedarfsausweis:

  1. Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes: Diese Pläne sollten maßstabsgerecht sein und alle relevanten Details enthalten.
  2. Baupläne: Wenn verfügbar, sind detaillierte Baupläne hilfreich.
  3. Dämmwerte: Informationen über die Dämmung der Außenwände, des Dachs und der Kellerdecke (U-Werte).
  4. Anlagentechnik: Angaben zu Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung und Lüftungssystemen
  5. Fenster und Türen: Angaben zu den Fenster- und Verglasungsarten
  6. Angaben zur Heizungsanlage: Typ, Baujahr und Effizienz der Heizung, ggf. inkl. Wartungsprotokolle.

Tipps zur Vorbereitung:

  • Aktualität der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen aktuell und vollständig sind.
  • Kopien erstellen: Fertigen Sie Kopien aller Unterlagen an, die Sie dem Energieberater oder Aussteller übergeben müssen.

Beratung in Anspruch nehmen: Ein Energieberater kann Ihnen helfen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und eventuelle Fragen zu klären.

Kann ich den Energieausweis online beantragen?

Selbstverständlich können Sie Ihren Energieausweis online erstellen lassen. In der Regel ist es nicht nur günstiger, sondern auch schneller. Hier geht es zu unseren Angeboten.

In welchen Fällen kann kein Energieausweis ausgestellt werden?
 

Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Energieausweis nicht ausgestellt werden kann oder nicht erforderlich ist. Hier sind die wichtigsten Fälle:

Keine Ausstellung möglich:

  1. Unvollständige oder fehlende Unterlagen:

    • Wenn die erforderlichen Daten und Dokumente nicht vorliegen oder unvollständig sind, kann kein Energieausweis erstellt werden. Dazu gehören Baupläne, Verbrauchsdaten, Informationen zur Anlagentechnik, Dämmwerte etc.
  2. Unklare Nutzung des Gebäudes:

    • Wenn die Nutzung des Gebäudes nicht eindeutig festgelegt oder nicht konstant ist, können die Berechnungen für den Energieausweis nicht korrekt durchgeführt werden.

Keine Ausstellung erforderlich:

  1. Gebäude mit kleiner Nutzfläche:

    • Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises befreit.
  2. Baudenkmäler und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz:

    • Für Baudenkmäler und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ist kein Energieausweis erforderlich. Diese Regelung gilt auch für Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz, wenn durch die Ausstellung des Energieausweises die historische Bausubstanz beeinträchtigt würde.
  3. Gebäude, die nur selten genutzt werden:

    • Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt werden, wie Ferienhäuser oder -wohnungen, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder einen entsprechend geringen Energiebedarf haben, benötigen keinen Energieausweis.
  4. Nicht klimatisierte Gebäude:

    • Unbeheizte oder nicht klimatisierte Gebäude, wie bestimmte Lagerhallen oder landwirtschaftliche Nutzgebäude, sind ebenfalls von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises ausgenommen.
  5. Gebäude im Abriss:

    • Für Gebäude, die abgerissen werden sollen, ist kein Energieausweis erforderlich.
  6. Bestimmte Industriegebäude:

    • Industriegebäude und Werkstätten, bei denen der Energieverbrauch durch die Produktionsprozesse dominiert wird, können von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises befreit sein.
Was ist die Energieeinsparverordnung? (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Regelung zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Sie legte Anforderungen an die Energieeffizienz für Neubauten und modernisierte Bestandsgebäude fest, einschließlich Vorgaben zur Dämmung, Heiztechnik und Luftdichtheit.

Seit dem 1. November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt.

Kann ich den Energieausweis selbst erstellen?

Grundsätzlich können Sie den Energieausweis nicht selbst erstellen, es sei denn, Sie verfügen über die erforderlichen gesetzlichen Qualifikationen und Berechtigungen.

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis macht die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar und informiert potenzielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand. Er ist bei Verkauf oder Neuvermietung vorzulegen, wobei die Anforderungen je nach Gebäudeart und -alter variieren können.

Folgende Informationen sind enthalten:

Allgemeine Gebäudedaten:

  • Gebäudetyp (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Baujahr
  • Standort
  • Gebäudenutzfläche

Energieeffizienzklasse:

  • Einstufung von A++ (sehr effizient) bis H (wenig effizient)
  • Farbige Skala zur visuellen Darstellung

Energiekennwerte:

  • Energiebedarf (EEB)
  • Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/m² pro Jahr
  • Primärenergiebedarf (PEB)
  • CO₂-Emissionen

Art des Energieausweises:

  • Bedarfsausweis (berechnet) oder Verbrauchsausweis (gemessen)

Informationen zur Heizungsanlage:

  • Art der Heizung
  • Verwendete Energieträger

Modernisierungsempfehlungen:

  • Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes

Gültigkeitsdauer:

  • In der Regel 10 Jahre

Ausstellerinformationen:

  • Name und Qualifikation des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum

Wir haben auch für Sie jeweils ein Energieausweis Beispiel hochgeladen:

Wer hat Anspruch auf Vorlage des Energieausweises?

Basierend auf den bereitgestellten Informationen haben folgende Personen Anspruch auf Vorlage des Energieausweises:

  1. Kaufinteressenten: Bei Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis dem potenziellen Käufer vorgelegt werden.
  2. Mietinteressenten: Bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses hat der potenzielle Mieter Anspruch auf Vorlage des Energieausweises.
  3. Pachtinteressenten: Auch bei Verpachtung einer Immobilie muss der Energieausweis vorgelegt werden.

Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Ausnahmen:

  • Bestehende Mieter haben keinen Anspruch auf nachträgliche Vorlage des Energieausweises. Die Pflicht gilt nur bei Neuvermietungen.
  • Bei langjährigen Mietverhältnissen (seit 2006 oder länger) besteht ebenfalls kein Anspruch auf Vorlage.
  • Für bestimmte Gebäudetypen wie Baudenkmäler, kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche oder Ferienhäuser besteht keine Energieausweispflicht.
  • Solange Eigentümer ihr Wohneigentum selbst nutzen und nicht vermieten oder verkaufen, benötigen sie keinen Energieausweis.

Wir sind ein interdisziplinäres Team bestehend aus Architekten, Energieeffizienz-Experten (IEEE) und Bauingenieuren. Unser Ziel ist es, innovative Lösungen für den Immobiliensektor zu entwickeln. Dabei legen wir besonderen Wert auf höchste Qualität, erschwingliche Preise und exzellenten Kundenservice.

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