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Energieausweis erstellen
Immobilienwerker

Jetzt online Energieausweis erstellen

Express Option: Sie erhalten Ihren Energiepass noch am selben Tag.
  • Direkt ausdrucken & verwenden
  • Jeder Schritt wird genau erklärt
  • WhatsApp, E-Mail & Telefon Support
VerbrauchsausweisBedarfsausweis
Unsicher, ob Sie einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis brauchen? Hier klicken.

In 4 einfachen Schritten zum rechtssicheren Ausweis

Dank unseres simplen Prozesses, ist es kinderleicht Ihren Energieausweis direkt online zu erstellen. Unsere studierten Energieberater stehen Ihnen dabei natürlich hilfreich zur Seite.

1. Auswahl des Typs

Auswahl des richten Energieausweis für Ihr Gebäude und Bedarf.

2. Daten eingeben

Gebäudedaten und Bilder über Webformular einpflegen.

3. Expertenverifizierung

Unsere Energieberater prüfen Ihren Antrag und stellen Ihren Ausweis aus.

4. Energieausweis fertig

Sie erhalten Ihren Energieausweis per E-Mail und optional per Post oder Expresszustellung.

Gemäß GEG (Gebäudenergiegesetz)
Registriernummer
Treibhausemissionen
Endenergiebedarf
Farbskala
Primärenergiebedarf
Anforderungen gemäß GEG
Berechnungsverfahren
Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien
Vergleichswerte der Endenergie
Energieausweis beantragen

Hier können Sie die Checkliste für die Datenabfrage vorab herunterladen: Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis

TOP BEWERTET

Was andere über uns sagen

Egal, ob für die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien, unsere Kunden bewerten uns fast ausnahmslos mit „Sehr Gut“. 

5.0

Datenbogen übersichtlich und leicht auszufüllen. Schnelle Rückmeldung und Bestätigung. Ausführung innerhalb von 2-3 Tagen. Gern wieder.

Anonym

5.0

Sehr übersichtlich und schnell. Weiter so

Kaspar D., Burladingen

5.0

Am Samstagnachmittag den Energieausweis beantragt und am Sonntagvormittag war er in meinem Postfach. Sehr zu empfehlen. Was mir gefällt, ich gibt einen Link, in dem man sehen kann, wie weit die Bearbeitung ist und eine Telefonnummer.

Heidi M., Zweibrücken

5.0

Die Zeit innerhalb von 24 Stunden wurde eingehalten .Guter Service

Anonym

5.0

Gute Eingabemaske mit vielen Erklärungen. Schnelle Bearbeitung!

Georg K., Bad Kötzing

5.0

Sowas verdient die Bezeichnung Blitz-Blitz Energieausweis und nicht andere.

Anonym

Unsere Meilensteine: Erfolgreich Energieausweise online beantragen

Jeden Monat stellen wir mehrere hundert Energieausweise aus. Daher haben auch viel Erfahrung mit komplexen Sachverhalten.


5 Sterne Bewertungen


Kunden


Schnellere Austellung


Kundenzufriedenheit

Gute Gründe für den Energiepass Service von Immobilienwerker

Nicht umsonst haben schon über 10.000 Menschen bei uns ihren Energieausweis online erstellen lassen. Unsere Software ist kinderleicht zu bedienen. Und sollten Sie einmal nicht weiterwissen, helfen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experten gerne weiter.

100 % rechtsgültig

Unsere Energieausweise sind 10 Jahre gültig und werden rechtssicher nach aktueller GEG erstellt (vormals EnEV). Selbstverständlich ist jeder Ausweis bei der DIBt registriert und erhält eine eindeutige Nummer zur Identifikation.

Günstige Preise

Dank der besten Energieausweis-Software am Markt können wir extrem niedrige und wettbewerbsfähige Preise bieten. Keine versteckten Kosten, Sie zahlen nur, was Sie auch auswählen.

Fachkompetenz

Ausnahmslos alle Ausweise werden von einer studierten Architektin und zertifizierten Energie-Effizienz Expertin ausgestellt. Auch bei speziellen Sachverhältnissen müssen Sie sich also keine Sorgen machen.

Hohe Kundenzufriedenheit

Unsere Kunden bewerten uns fast ausschließlich mit der Note »Sehr Gut«. Nicht umsonst sind wir nicht nur bei Maklern beliebt, sondern auch bei anderen professionellen Immobilienfirmen wie Hausverwaltungen und Banken.

Zeitersparnis

Mithilfe unseres einfachen Online-Prozesses zur Beauftragung können Sie Ihren Ausweis häufig in unter 10 Minuten erstellen. Ganz ohne Einschnitte bei der Qualität, gehen wir auch auf individuelle Kundenbedürfnisse ein.

Persönlicher Kundenservice

Unsere Energieberater helfen Ihnen bei Ihrem Antrag gerne weiter. Egal ob per E-Mail, Telefon oder WhatsApp. Und sollte einmal besetzt sein, können Sie ganz einfach unseren Rückrufservice in Anspruch nehmen.

Unsicher, ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Kostenloser Ausweis-Check

Wer benötigt einen Energieausweis?

Jeder, der eine Immobilie verkauft, vermietet oder verwaltet, benötigt einen Energieausweis, sonst droht eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro.

Immobilienbesitzer

Verschaffen sich einen Überblick über die Energiekosten und hilft, Energiespar-Potenziale aufzudecken.

Hausverwaltungen

Brauchen häufig Ausweise für ihre verwalteten Gebäude, insbesondere wenn sie sich um die Vermietung oder Pacht kümmern.

Bauherren

Für Neubauten muss vor Baufertigstellung beim Bauantrag immer ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Vermieter

Wer eine Wohnung oder Haus neu vermietet, muss laut dem Gebäudeenergiegesetz einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Immobilien Makler

Benötigen einen Ausweis für ihre Kunden beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilien.

Kreditinstitute

Verlangen häufig einen Energieausweis für die Bewertung einer Immobilie bei der Kreditvergabe.

Energieausweis Erstellen Preise

Beste Qualität bei extrem niedrigen Kosten für den Energieausweis

Verbrauchsausweis

69.90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 5-7 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. – Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit
Jetzt beantragen

Bedarfsausweis

119.90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 6-10 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. – Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit
Jetzt beantragen

Express Option

39.99 €

inkl. MwSt.

Auslieferung noch am selben Tag der Bestellung

  • Direkte Bearbeitung
  • Auslieferung in unter 8 Stunden (*bis 21 Uhr)
  • Spezielle Zusatzoptionen
  • Kompletter Support bei jedem Schritt
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit
Optional

Häufige Fragen zur Erstellung des Energieausweises

Egal, ob Sie einen Energieausweis online bestellen möchten oder sich fragen, ob Sie einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis benötigen – diese FAQ gibt Ihnen Orientierung.

Alternativ können Sie uns auch gerne eine Nachricht schicken.

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er wird benötigt, um den Energieverbrauch oder den berechneten Energiebedarf eines Gebäudes darzustellen.

Der Energieausweis ist erforderlich, wenn Sie eine immobilie vermieten oder verpachten, verkaufen oder neu bauen möchten. Er hilft Käufern und Mietern, die Energiekosten und den tatsächlichen durchschnittlichen Verbrauch des Objekts besser einzuschätzen.

Bei Immobilienwerker beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nur 2 Werktage, sodass Sie schnell Ihre Dokumente erhalten. Die Dateneingabe ist meist innerhalb von 10 Minuten abgeschlossen, was den Prozess für Sie besonders effizient und zeitsparend macht.

Für besonders dringende Fälle bieten wir außerdem eine Express-Option an, bei der Sie Ihren Ausweis noch am selben Tag erhalten.

Selbstverständlich, Sie können einen neuen Energieausweis bei uns bequem online beantragen. In der Regel ist es nicht nur günstiger, sondern auch schneller. Hier geht es zu unseren Angeboten.

Folgende Zahlungsmethoden bieten wir an:

  • Paypal
  • SEPA Überweisung
  • Amex
  • Mastercard
  • Visa
  • Klarna
  • Rechnung (nicht bei der ersten Bestellung)
  • Vorkasse

Ja, online ausgestellte Energieausweise sind rechtsgültig, solange sie von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten erstellt werden. Diese müssen die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie bei der Ausstellung vor Ort erfüllen.

Es ist wichtig, dass der Aussteller eine entsprechende Berechtigung hat und die Angaben im Energieausweis korrekt und vollständig sind. Zudem muss der Energieausweis die offiziellen Vorgaben und Formate einhalten, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt sind.

Unsere Ausweise entsprechen selbstverständlich allen gesetzlichen Vorgaben.

Die Berechtigung zur Erstellung von Energieausweisen ist in Deutschland klar geregelt. Hier eine Übersicht, wer einen rechtsgültigen Energieausweis ausstellen darf:

Qualifizierte Fachleute:

  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Bauphysiker
  • Maschinenbauingenieure
  • Elektroingenieure (mit Schwerpunkt technische Gebäudeausrüstung)
  • Innenarchitekten (für Wohngebäude)

Handwerksmeister:

  • Aus Bereichen wie Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik
  • Schornsteinfegermeister
  • Andere relevante Handwerksberufe

Techniker:

  • Mit entsprechender Fachrichtung und Zusatzqualifikation

Personen mit staatlich anerkannter Ausbildung:

  • Für energetische Gebäudeplanung, -beratung oder -bewertung

Hochschulabsolventen:

  • Mit Studienschwerpunkt Energieeffizienz von Gebäuden

Staatlich anerkannte oder beauftragte Stellen:

  • Z. B. Energieagenturen oder spezielle Prüfstellen

Wichtige Anmerkungen:

  • Die Ausstellungsberechtigung kann je nach Gebäudetyp (Wohn- oder Nichtwohngebäude) variieren.
  • Aussteller müssen ihre Qualifikation nachweisen können.
  • In einigen Fällen sind zusätzliche Weiterbildungen oder Nachweise erforderlich.
  • Die genauen Anforderungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.

Es ist zu beachten, dass nicht jeder, der theoretisch berechtigt ist, auch die notwendige Erfahrung und Expertise besitzt. Daher ist es ratsam, auf erfahrene und spezialisierte Anbieter zurückzugreifen.

Für die Erstellung eines Energieausweises werden verschiedene Unterlagen benötigt, abhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis handelt. Hier sind die typischen Unterlagen, die für die Beantragung eines Energieausweises erforderlich sind:

Allgemeine Unterlagen für beide Ausweisarten:

  1. Baujahr des Gebäudes: Informationen über das Baujahr und eventuelle Sanierungsmaßnahmen.
  2. Wohnflächenberechnung: Angaben zur Wohnfläche und eventuell zur Nutzfläche des Gebäudes.

Zusätzliche Unterlagen für den Verbrauchsausweis:

  1. Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre: Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsabrechnungen (Gas oder Heizöl).

Zusätzliche Unterlagen für den Bedarfsausweis:

  1. Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes: Diese Pläne sollten maßstabsgerecht sein und alle relevanten Details enthalten.
  2. Baupläne: Wenn verfügbar, sind detaillierte Baupläne hilfreich.
  3. Dämmwerte: Informationen über die Dämmung der Außenwände, des Dachs und der Kellerdecke (U-Werte).
  4. Anlagentechnik: Angaben zu Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung und Lüftungssystemen
  5. Fenster und Türen: Angaben zu den Fenster- und Verglasungsarten
  6. Angaben zur Heizungsanlage: Typ, Baujahr und Effizienz der Heizung, ggf. inkl. Wartungsprotokolle.

Tipps zur Vorbereitung:

  • Aktualität der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen aktuell und vollständig sind.
  • Kopien erstellen: Fertigen Sie Kopien aller Unterlagen an, die Sie dem Energieberater oder Aussteller übergeben müssen.

Beratung in Anspruch nehmen: Ein Energieberater kann Ihnen helfen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und eventuelle Fragen zu klären.

Der Energieausweis macht die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar und informiert potenzielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand. Er ist bei Verkauf oder Neuvermietung vorzulegen, wobei die Anforderungen je nach Gebäudeart und -alter variieren können.

Folgende Informationen sind enthalten:

Allgemeine Gebäudedaten:

  • Gebäudetyp (z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Baujahr
  • Standort
  • Gebäudenutzfläche

Energieeffizienzklasse:

  • Einstufung von A++ (sehr effizient) bis H (wenig effizient)
  • Farbige Skala zur visuellen Darstellung

Energiekennwerte:

  • Energiebedarf (EEB)
  • Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/m² pro Jahr
  • Primärenergiebedarf (PEB)
  • CO₂-Emissionen

Art des Energieausweises:

  • Bedarfsausweis (berechnet) oder Verbrauchsausweis (gemessen)

Informationen zur Heizungsanlage:

  • Art der Heizung
  • Verwendete Energieträger

Modernisierungsempfehlungen:

  • Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes

Gültigkeitsdauer:

  • In der Regel 10 Jahre

Ausstellerinformationen:

  • Name und Qualifikation des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum

Wir haben auch für Sie jeweils ein Energieausweis Beispiel hochgeladen:

  • Verbrauchsausweis Beispiel
  • Bedarfsausweis Beispiel

Ja, in der Regel reicht ein Energieausweis pro Gebäude aus. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

  • Ein Energieausweis wird grundsätzlich für ein gesamtes Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen.
  • Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten (z.B. Mehrfamilienhaus) gilt der Energieausweis für das gesamte Gebäude.
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen müssen bei Verkauf oder Vermietung den Energieausweis des Gesamtgebäudes vorlegen, nicht einen separaten Ausweis nur für ihre Wohnung.
  • Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen mehrere Energieausweise für ein Gebäude erforderlich sein können: Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn- und Nichtwohnnutzung) können unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich sein – einer für den Wohnbereich und einer für den Nichtwohnbereich.

Ja, es gibt gesonderte Regeln und Anforderungen für Energieausweise für Nichtwohngebäude. Diese unterscheiden sich in einigen Aspekten von denen für Wohngebäude.

Es kommen häufig komplexere Berechnungsmethoden zum Einsatz, da verschiedene Nutzungszonen (z.B. Büros, Produktionsbereiche, Lager) unterschiedlich bewertet werden müssen. Dabei spielen auch Aspekte wie Lüftung, Kühlung und Beleuchtung eine bedeutendere Rolle als bei Wohngebäuden.

Beratungsunterstützung:

Es ist oft sinnvoll, in komplexen Fällen einen spezialisierten Energieberater hinzuzuziehen, der Erfahrung mit Nichtwohngebäuden hat.

Dieser kann nicht nur bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen, sondern auch die spezifischen Anforderungen und Berechnungsmethoden umsetzen.

Unsere Ausweise entsprechen selbstverständlich allen gesetzlichen Vorgaben.

Um den richtigen Energieausweis zu wählen, sollten Sie prüfen:

  • Baujahr der immobilie (z. B. vor der wärmeschutzverordnung von 1977)
  • Ob Modernisierungen durchgeführt wurden
  • Ob Sie einen verbrauchs- oder bedarfsausweis benötigen

Als Experte helfen wir Ihnen gerne bei der Auswahl.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Regelung zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Sie legte Anforderungen an die Energieeffizienz für Neubauten und modernisierte Bestandsgebäude fest, einschließlich Vorgaben zur Dämmung, Heiztechnik und Luftdichtheit.
Seit dem 1. November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt.

Es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen einem Energiepass und einem Energieausweis. Beide Begriffe werden in Deutschland synonym verwendet:

  • “Energieausweis” ist der offizielle Begriff, der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verwendet wird.
  • “Energiepass” ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für dasselbe Dokument

Grundsätzlich können Sie den Energieausweis nicht selbst erstellen, es sei denn, Sie verfügen über die erforderlichen gesetzlichen Qualifikationen und Berechtigungen.

Grundsätzlich unterscheidet man beim Energieausweis zwischen zwei Typen:

  • Verbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
  • Bedarfsausweis: Basierend auf einer analyse des gebäudes, unabhängig vom Nutzungsverhalten.

Ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis wird je nach Gebäudeart und Baujahr vorgeschrieben. Für ältere Gebäude mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 und ohne Sanierung ist meist ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich.

Laut unseren Energieexperten haben folgende Personen Anspruch auf Vorlage des Energieausweises:

  1. Kaufinteressenten: Beim Verkauf einer Immobilie muss dem potenziellen Käufer der Energieausweis vorgelegt werden.
  2. Mietinteressenten: Bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses hat der potenzielle Mieter Anspruch auf Vorlage des Energieausweises.
  3. Pachtinteressenten: Auch bei Verpachtung einer Immobilie muss der Energieausweis vorgelegt werden.

Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Ausnahmen:

  • Bestehende Mieter haben keinen Anspruch auf die nachträgliche Vorlage des Energieausweises, insbesondere bei langjährigen Mietverhältnissen (seit 2006 oder länger). Die Pflicht gilt nur bei Neuvermietungen.
  • Für bestimmte Gebäudetypen wie Baudenkmäler, kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche oder Ferienhäuser besteht keine Energieausweispflicht.
  • Solange Eigentümer ihr Wohneigentum selbst nutzen und nicht vermieten oder verkaufen, benötigen sie keinen Energieausweis.

Es gibt bestimmte Fälle, in denen entweder kein Energieausweis erstellt werden kann oder keine Pflicht dazu besteht. Hier sind die wichtigsten Ausnahmen:

Keine Ausstellung möglich:

  • Fehlende Unterlagen: Wenn wichtige Dokumente wie Baupläne, Verbrauchsdaten oder technische Informationen zur Anlagentechnik und Dämmung fehlen, kann kein Energieausweis erstellt werden.
  • Unklare Nutzung: Ist die Nutzung des Gebäudes nicht eindeutig definiert oder konstant, lassen sich die Berechnungen für einen Energieausweis nicht korrekt durchführen.

Keine Ausstellung erforderlich:

  • Kleine Gebäude: Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von der Energieausweispflicht befreit.
  • Baudenkmäler: Für denkmalgeschützte Gebäude oder solche mit erhaltenswerter Bausubstanz ist kein Energieausweis notwendig.
  • Selten genutzte Gebäude: Ferienhäuser oder -wohnungen, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder einen sehr geringen Energiebedarf haben, benötigen keinen Energieausweis.
  • Nicht klimatisierte Gebäude: Unbeheizte Lagerhallen, landwirtschaftliche Nutzgebäude oder ähnliche Gebäude sind von der Pflicht ausgenommen.
  • Abrissgebäude: Für Gebäude, die abgerissen werden sollen, ist kein Energieausweis erforderlich.
  • Industriegebäude: Werkstätten und Industriegebäude, bei denen der Energieverbrauch überwiegend durch Produktionsprozesse bestimmt wird, sind ebenfalls ausgenommen.

Die Prüfung der Energieausweise in Deutschland läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Stichprobenkontrollen: Die zuständigen Landesbehörden führen stichprobenartige Kontrollen der ausgestellten Energieausweise durch.
  2. Dreistufiges Prüfverfahren: Stufe 1: Überprüfung der Gültigkeit und Vollständigkeit des Energieausweises
  3. Datenübermittlung: Aussteller müssen bestimmte Daten des Energieausweises an eine zentrale Registerstelle übermitteln.
  4. Plausibilitätsprüfung: Experten prüfen die Angaben auf Plausibilität.
  5. Unterlagenprüfung: Die Prüfer fordern oft zusätzliche Unterlagen an, wie Planungsunterlagen oder Verbrauchsdaten.

Ein offizieller Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen.

Wenn Sie Ihren Energieausweis bei uns erstellt haben, senden Sie uns einfach Ihre Auftragsnummer. Falls der Ausweis von einem anderen Anbieter stammt, benötigen wir eine Kopie des auslaufenden Dokuments. Wir prüfen dann, ob eine Neuausstellung möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung nicht möglich ist – es handelt sich immer um eine Neuausstellung. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundendienst gerne weiter.

Wir sind ein interdisziplinäres Team bestehend aus Architekten, Energieeffizienz-Experten (IEEE) und Bauingenieuren. Unser Ziel ist es, innovative Lösungen für den Immobiliensektor zu entwickeln. Dabei legen wir besonderen Wert auf höchste Qualität, erschwingliche Preise und exzellenten Kundenservice.

Unsere Zahlungsarten:

LeistungenVerbrauchsausweisBedarfsausweisSanierungsfahrplanRatgeberStandorte
UnternehmenRückruf anfordernKontaktÜber unsKarriereImpressumDatenschutzAGB
© 2025 Immobilienwerker
Made with ❤️ by Immobilienwerker 
Wählen Sie den Anlass
Wählen Sie die Anzahl der Wohneinheiten
Wurde der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt?
Wurde das Gebäude nach Wärmeschutzstandard von 1977 gebaut oder saniert?
Die Kriterien sind erfüllt, wenn Ihr Gebäude:
1. Überwiegend Außenwände hat, die entweder aus 24 cm dickem Bimsstein, Porenbeton, Blocksteinen bestehen, 38 cm Kalksandstein mit mindestens 6 cm Dämmung oder zweischaliges Mauerwerk mit 8 cm Dämmung aufweisen.
2. Fenster aus Holz oder Kunststoff mit Doppel- oder Isolierverglasung besitzt.
3. Ein gedämmtes Dach hat, wobei die Dämmung entweder 18 cm auf den Sparren, 15 cm zwischen den Sparren oder 8 cm auf dem Dachboden beträgt.
4. Bei einem unbeheizten Keller eine 5,5 cm dicke Dämmung der Kellerdecke vorhanden ist (bei beheizten Kellern oder ohne Keller ist keine Dämmung erforderlich).
Sind Verbrauchswerte vorhanden?

Sie können zwischen beiden Ausweisarten wählen!

Wir empfehlen aufgrund der größeren Aussagekraft den Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis

69,90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 5-7 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. - Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit
Jetzt beantragen

Bedarfsausweis

119,90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 6-10 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. - Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit
Jetzt beantragen

Sie müssen einen Bedarfsausweis wählen

Für alle die es eilig haben, gibt es auch noch eine Express Version, bei der die Auslieferung noch am selben Tag passiert.

Bedarfsausweis

119,90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 6-10 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. - Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit und 100% rechtssicher
Jetzt beantragen

Express Option

159,89 €

inkl. MwSt.

Auslieferung noch am selben Tag der Bestellung

  • Direkte Bearbeitung
  • Auslieferung in unter 8 Stunden (*bis 21 Uhr)
  • Spezielle Zusatzoptionen
  • Support bei jedem Schritt
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit
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