Hier beantworten wir ihre Energieausweis-Fragen. Alternativ können Sie uns auch gerne eine Nachricht schicken.
Um einen Energieausweis zu beantragen, werden verschiedene Unterlagen benötigt, abhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis handelt. Hier sind die typischen Unterlagen, die für die Beantragung eines Energieausweises erforderlich sind:
Allgemeine Unterlagen für beide Ausweisarten:
Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes: Diese Pläne sollten maßstabsgerecht sein und alle relevanten Details enthalten.
Baupläne: Wenn verfügbar, sind detaillierte Baupläne hilfreich.
Baujahr des Gebäudes: Informationen über das Baujahr und eventuelle Sanierungsmaßnahmen.
Wohnflächenberechnung: Angaben zur Wohnfläche und eventuell zur Nutzfläche des Gebäudes.
Angaben zur Heizungsanlage: Typ, Baujahr und Effizienz der Heizung, ggf. inkl. Wartungsprotokolle.
Zusätzliche Unterlagen für den Verbrauchsausweis:
Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre: Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsabrechnungen (Strom und/oder Gas).
Angaben zum Nutzerverhalten: Dies kann durch die Heizkostenabrechnungen abgedeckt werden.
Zusätzliche Unterlagen für den Bedarfsausweis:
Dämmwerte: Informationen über die Dämmung der Außenwände, des Dachs, der Kellerdecke und der Fenster (U-Werte).
Anlagentechnik: Angaben zu Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung und Lüftungssystemen, einschließlich deren Effizienzwerte.
Fenster und Türen: Angaben zu den Fensterflächen, Fenstertypen, Verglasung und Türflächen.
Tipps zur Vorbereitung:
Aktualität der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen aktuell und vollständig sind.
Kopien erstellen: Fertigen Sie Kopien aller Unterlagen an, die Sie dem Energieberater oder Aussteller übergeben müssen.
Beratung in Anspruch nehmen: Ein Energieberater kann Ihnen helfen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und eventuelle Fragen zu klären.
Folgende Zahlungsmethoden bieten wir an:
Paypal
SEPA Überweisung
Amex
Mastercard
Visa
Klarna
Rechnung (nicht bei der ersten Bestellung)
Vorkasse
Selbstverständlich können Sie Ihren Energieausweis online erstellen lassen. In der Regel ist es nicht nur günstiger, sondern auch schneller.
Ja, online ausgestellte Energieausweise sind rechtsgültig, wenn sie von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten erstellt werden und alle gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Unsere Ausweise entsprechen selbstverständlich allen gesetzlichen Vorgaben.
Bei Immobilienwerker beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nur 2 Werktage, sodass Sie schnell Ihre Dokumente erhalten. Die Dateneingabe ist meist innerhalb von 10 Minuten abgeschlossen, was den Prozess für Sie besonders effizient und zeitsparend macht. Für besonders dringende Fälle bieten wir außerdem eine Express-Option an, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen so schnell wie möglich bearbeitet werden.
Ein Energieausweis kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit von zehn Jahren muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Dazu ist es notwendig, einen zertifizierten Energieberater oder Sachverständigen zu kontaktieren. Es gibt die Möglichkeit, einen neuen Energieausweis online zu erstellen. Beachten Sie jedoch, dass falsche Angaben zur Ungültigkeit führen können. Wir helfen Ihnen gerne.
Laut unseren Energieexperten haben diese Personen ein Recht auf den Energieausweis:
Kaufinteressenten: Bei Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis dem potenziellen Käufer vorgelegt werden.
Mietinteressenten: Bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses hat der potenzielle Mieter Anspruch auf Vorlage des Energieausweises.
Pachtinteressenten: Auch bei Verpachtung einer Immobilie muss der Energieausweis vorgelegt werden.
Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen und Ausnahmen:
Bestehende Mieter haben keinen Anspruch auf nachträgliche Vorlage des Energieausweises. Die Pflicht gilt nur bei Neuvermietungen.
Bei langjährigen Mietverhältnissen (seit 2006 oder länger) besteht ebenfalls kein Anspruch auf Vorlage.
Für bestimmte Gebäudetypen wie Baudenkmäler, kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche oder Ferienhäuser besteht keine Energieausweispflicht.
Solange Eigentümer ihr Wohneigentum selbst nutzen und nicht vermieten oder verkaufen, benötigen sie keinen Energieausweis.
Wir sind ein interdisziplinäres Team bestehend aus Architekten, Energieeffizienz-Experten (IEEE) und Bauingenieuren. Unser Ziel ist es, innovative Lösungen für den Immobiliensektor zu entwickeln. Dabei legen wir besonderen Wert auf höchste Qualität, erschwingliche Preise und exzellenten Kundenservice.
Wurde das Gebäude nach Wärmeschutzstandard von 1977 gebaut oder saniert?
Die Kriterien sind erfüllt, wenn Ihr Gebäude:
1. Überwiegend Außenwände hat, die entweder aus 24 cm dickem Bimsstein, Porenbeton, Blocksteinen bestehen, 38 cm Kalksandstein mit mindestens 6 cm Dämmung oder zweischaliges Mauerwerk mit 8 cm Dämmung aufweisen.
2. Fenster aus Holz oder Kunststoff mit Doppel- oder Isolierverglasung besitzt.
3. Ein gedämmtes Dach hat, wobei die Dämmung entweder 18 cm auf den Sparren, 15 cm zwischen den Sparren oder 8 cm auf dem Dachboden beträgt.
4. Bei einem unbeheizten Keller eine 5,5 cm dicke Dämmung der Kellerdecke vorhanden ist (bei beheizten Kellern oder ohne Keller ist keine Dämmung erforderlich).
Sind Verbrauchswerte vorhanden?
Sie können zwischen beiden Ausweisarten wählen!
Wir empfehlen aufgrund der größeren Aussagekraft den Bedarfsausweis.