Registriernummer für Energieausweis beantragen und verstehen

Veröffentlicht am: 20. Oktober 2025
Letztes Update: 12. Mai 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker

Die Registriernummer ist ein entscheidendes Element für jeden gültigen Energieausweis in Deutschland. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen alle Energieausweise zentral beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden, um ihre rechtliche Wirksamkeit zu erlangen.

Für Immobilienbesitzer und Energieberater ist das Beantragen dieser Kennzeichnung ein notwendiger Schritt im Prozess der Energieeffizienz-Dokumentation. Die Registrierung erfolgt elektronisch über die offizielle Webseite der GEG-Registrierstelle, wo Aussteller ein Benutzerkonto einrichten und die erforderlichen Daten hinterlegen müssen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die individuelle Registriernummer vergeben, die den Energieausweis rechtssicher macht und für die gesamte Gültigkeitsdauer von zehn Jahren bestehen bleibt.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Die Registriernummer ist ein digitaler Fingerabdruck des Energieausweises, der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergeben wird und dessen Echtheit bestätigt.
  • Energieausweise ohne Registriernummer sind rechtlich ungültig – die Registrierungspflicht besteht seit dem 1. Mai 2014.
  • Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal des DIBt, kostet 6,50 € pro Energieausweis und muss innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Antrag erfolgen.
  • Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellung, wobei die Registriernummer auf allen Seiten sichtbar sein muss.
  • Das DIBt führt elektronische Stichprobenkontrollen durch – bei Verwendung ungültiger Registriernummern drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.

Energieausweis Registriernummer: Bedeutung und Funktion

Jeder Energieausweis braucht eine einzigartige Kennung – die Registriernummer. Sie ist quasi der digitale Fingerabdruck Ihres Energieausweises und bestätigt dessen Echtheit. Seit dem 1. Mai 2014 müssen Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen mit dieser Nummer versehen werden.

Die Registriernummer macht jeden Ausweis nachvollziehbar. Sie ermöglicht nicht nur die Überprüfung der Gültigkeit, sondern erleichtert auch die Rückverfolgbarkeit zum Aussteller. Wir begegnen in unserer Praxis häufig Missverständnissen über die Funktion dieser Nummer.

Denken Sie an die Registriernummer wie an ein Kennzeichen für Ihr Auto – ohne ist das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Genauso ist ein Energieausweis ohne diese Kennung rechtlich nicht gültig.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) spielt hier eine zentrale Rolle. Es vergibt diese Registriernummern und hält so die Qualitätsstandards bei der Ausstellung von Energieausweisen hoch. Die Nummern werden elektronisch generiert und sind untrennbar mit dem jeweiligen Dokument verbunden.

Registrierung von Energieausweisen bei der GEG-Registrierstelle

Die GEG-Registrierstelle, angesiedelt beim Deutschen Institut für Bautechnik, ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Registrierung von Energieausweisen. Hier laufen alle Fäden zusammen, wenn es um die offizielle Anerkennung geht. Seit Umstellung auf das GEG (Gebäudeenergiegesetz) hat sich der Prozess vereinfacht, bleibt aber verbindlich.

Jeder Energieberater oder Aussteller muss hier ein Benutzerkonto anlegen. Die GEG-Registrierstelle prüft dann die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen. Ohne diese Prüfung geht nichts! Hab selbst mal erlebt, wie ein Kollege wochenlang auf seinen Zugang warten musste, weil Unterlagen fehlten.

Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz, anerkannt als GEG 2023 bzw. mit den Änderungen zum GEG in Kraft getreten als GEG 2024. Gemäß § 98 und § 99 Abs. 1 GEG sind die Aussteller verpflichtet, jeden erstellten Energieausweis mit einer Registriernummer zu versehen.

Für die elektronische Stichprobenkontrolle müssen Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen dort hinterlegt werden. Das System hat die frühere Energieeinsparverordnung abgelöst und integriert nun auch erneuerbare Energien in die Bewertung.

Wie beantragen Sie eine Registriernummer?

Um eine Registriernummer für einen Energieausweis zu beantragen, müssen Sie zunächst beim DIBt ein Kontingent an Registriernummern erwerben. Dies kostet aktuell 6,50 € pro Nummer – n bisschen teuer, finde ich, aber was soll’s. Die Beantragung läuft komplett online über die Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik.

Nach der Einrichtung Ihres Benutzerkontos können Sie Registriernummern im Voraus kaufen. Ein kleiner Tipp aus meiner Erfahrung: Kaufen Sie immer ein paar mehr, als Sie unmittelbar benötigen. Nichts ist ärgerlicher, als mitten in der Erstellung eines Energieausweises festzustellen, dass das Kontingent erschöpft ist!

Die Vergabe der Registriernummern erfolgt ausschließlich an natürliche Personen – nicht an Firmen. Das heißt, jeder Aussteller braucht sein eigenes Konto. Sobald eine Registriernummer erworben wurde, kann sie für die Erstellung eines Energieausweises genutzt werden.

Denken Sie daran: Name und Anschrift des Ausstellers müssen korrekt hinterlegt sein. Die erworbenen Nummern sind nicht übertragbar und an Ihre Person gebunden.

Schritte der Registrierung im Überblick

Die Registrierung eines Energieausweises folgt einem klaren Ablauf, den ich Ihnen jetzt Schritt für Schritt erkläre:

  1. Erstellen Sie ein Benutzerkonto bei der DIBt-Registrierstelle
  2. Kaufen Sie ein Kontingent an Registriernummern
  3. Erstellen Sie den Energieausweis mit Ihrer Software
  4. Tragen Sie die Registriernummer in den Ausweis ein
  5. Laden Sie die XML-Kontrolldatei bei der Registrierstelle hoch

Wichtig zu wissen: Die Registrierung des Ausweises muss innerhalb von 7 Arbeitstagen nach der Ausstellung erfolgen. Hab schon erlebt, dass das manchmal knapp wird – besonders wenn man mehrere Projekte gleichzeitig betreut.

Nach dem Kauf einer Registriernummer können Sie mit der Erstellung des Energieausweises beginnen. Die meisten Softwarelösungen bieten heute eine direkte Schnittstelle zur DIBt-Registrierstelle, was die Arbeit erheblich erleichtert. Früher musste ich noch manuell die XML-Kontrolldateien erstellen – heute geht das zum Glück automatisch!

Sobald der Energieausweis erstellt ist, wird die Registriernummer zusammen mit der neu ausgestellten Dokumentation elektronisch beim DIBt hinterlegt. Diese Verknüpfung macht den Ausweis amtlich und nachvollziehbar. Bei Bedarf können Sie über Ihr Konto auch den Status Ihrer registrierten Energieausweise einsehen.

Gültigkeit des Energieausweises sicherstellen

Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung. Ohne gültige Registriernummer ist der gesamte Ausweis jedoch wertlos – egal wie sorgfältig er erstellt wurde. Die Nummer bestätigt, dass der Ausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von einer qualifizierten Person ausgestellt wurde.

Beim Kauf oder der Vermietung einer Immobilie müssen Sie den Energieausweis vorlegen. Fehlt die Registriernummer, kann das empfindliche Bußgelder nach sich ziehen – bis zu 15.000 €! Kein Witz, ich kenne einen Fall, wo es richtig teuer wurde.

Für die Gültigkeit spielt auch die Gesetzesgrundlage eine Rolle. Energieausweise können auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen basieren. Seit November 2020 werden sie auf Grundlage des GEG ausgestellt, vorher war die Energieeinsparverordnung maßgeblich. Die Angabe der Gesetzesgrundlage ist obligatorisch und wurde bei der Registrierung hinterlegt.

Nach wesentlichen Gebäudeänderungen oder energetischer Sanierung muss übrigens ein neuer Energieausweis mit neuer Registriernummer erstellt werden. Der Endenergieverbrauch verändert sich dann schließlich.

Ist ein Energieausweis ohne Registriernummer gültig?

Nein, definitiv nicht! Ein Energieausweis ohne Registriernummer ist ungültig und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Da gibt’s keine zwei Meinungen.

Wann sind Energieausweise ohne Registriernummern denn überhaupt im Umlauf? Bei älteren Ausweisen, die vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, fehlt diese Nummer noch. Diese bleiben bis zum Ablauf ihrer 10-jährigen Gültigkeitsdauer anerkannt. Aber Vorsicht: Viele dieser Dokumente sind mittlerweile abgelaufen!

Es gibt allerdings eng begrenzte Ausnahmen gemäß § 111 GEG. Bei bestimmten historischen Gebäuden oder in Sonderfällen können Ausnahmen gelten. Diese sind aber selten und müssen speziell genehmigt werden. In § 111 Abs. 4 Ziffer 1 GEG werden diese Sonderfälle näher definiert.

In der Praxis erlebe ich oft, dass bei Immobiliengeschäften versucht wird, mit ungültigen Energieausweisen zu arbeiten. Das kann für alle Beteiligten teuer werden. Überprüfen Sie daher stets, ob der vorgelegte Ausweis eine gültige Registriernummer trägt.

Elektronische Stichprobenkontrolle durch das DIBt

Das Deutsche Institut für Bautechnik nimmt regelmäßig Stichprobenkontrollen vor, um die Qualität der Energieausweise zu sichern. Diese Kontrollen werden in drei Kontrollstufen durchgeführt, wobei die erste Stufe elektronisch vom DIBt durchgeführt wird.

Das DIBt wurde mit dieser Aufgabe betraut, um bundesweit einheitliche Standards zu gewährleisten. Die elektronische Stichprobenkontrolle ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung. Seit Mai 2014 müssen Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen dieser Kontrolle unterzogen werden.

Die Auswahl der zu prüfenden Ausweise erfolgt nach einem Zufallsprinzip. Das heißt: Jeder ausgestellte Energieausweis kann theoretisch in die Kontrolle geraten. Bei meinem letzten Projekt passierte mir genau das – glücklicherweise war alles korrekt!

Das BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) unterstützt das DIBt bei diesen Kontrollen. Die Druckapplikation des BBSR hilft bei der manuellen Erstellung der XML-Kontrolldatei, falls Ihre Software diese nicht automatisch generiert.

Stufe 1: Elektronische Prüfung

Die Stufe 1 – elektronische Prüfung ist der erste Schritt im Kontrollprozess. Hier werden die Ausweise automatisiert auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Etwa 2% aller ausgestellten Energieausweise durchlaufen diese Kontrolle.

Das System überprüft dabei grundlegende Daten wie:

  • Korrekte Angabe der Gebäudedaten
  • Vollständigkeit der erforderlichen Informationen
  • Plausibilität der Energiekennwerte
  • Bei Klimaanlagen: Angabe der Leistung in kW bei Klimaanlagen

Fallen bei dieser elektronischen Prüfung Unstimmigkeiten auf, geht der Energieausweis in die nächste Kontrollstufe. Ein Tipp aus meiner Praxis: Überprüfen Sie immer alle Eingaben doppelt, bevor Sie den Ausweis registrieren. Besonders die Gebäudeflächen sind häufige Fehlerquellen!

Die Stufe 1 wird vollautomatisch durchgeführt, ohne dass der Aussteller aktiv werden muss. Sie bekommen nur Bescheid, wenn etwas nicht stimmt oder wenn Ihr Ausweis für eine tiefergehende Kontrolle ausgewählt wurde.

Stufen 2 und 3: Vertiefte Kontrollen

Die Stufen 2 und 3 sind deutlich intensiver als die elektronische Basisprüfung. Hier nimmt das DIBt die Energieausweise genauer unter die Lupe. Etwa 0,5% aller Ausweise kommen in diese vertieften Kontrollen.

In Stufe 2 werden zusätzliche Unterlagen angefordert:

  • Berechnungsgrundlagen
  • Fotos des Gebäudes
  • Nachweise über U-Werte
  • Details zur Anlagentechnik

Manchmal hab ich das Gefühl, die wollen einen ärgern mit den vielen Nachforderungen! Aber letztlich dient es der Qualitätssicherung.

Bei der Stufe 3 kann es sogar zu einer Vor-Ort-Begehung kommen. Das DIBt schickt dann jemanden zur Immobilie, um die Angaben im Energieausweis zu überprüfen. Das ist glücklicherweise selten, aber wenn es passiert, wird’s ernst.

KontrollstufePrüfungsumfangAnteil der geprüften Ausweise
Stufe 1Elektronische Prüfungca. 2%
Stufe 2Vertiefte Unterlagenprüfungca. 0,3%
Stufe 3Vor-Ort-Kontrolleca. 0,2%

Die stärkere Kontrolle soll Fehler minimieren und die Qualität der Energieausweise verbessern. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder – das kann richtig teuer werden!

Was tun bei fehlender Registriernummer?

Haben Sie einen Energieausweis ohne Registriernummer in der Hand? Dann sollten Sie zunächst prüfen, wann dieser ausgestellt wurde. Für Energieausweise, die vor dem 1. Mai 2014 erstellt wurden, war noch keine Registriernummer erforderlich.

Bei neueren Ausweisen ohne diese wichtige Nummer gibt’s nur eine Lösung: Ein neuer Energieausweis muss her! Die nachträgliche Vergabe einer Registriernummer für einen bereits ausgestellten Energieausweis ist nicht möglich. Überprüfen Sie zunächst, ob bereits für diesen Ausweis eine Nummer beantragt wurde, die vielleicht nur nicht eingetragen wurde.

Was kostet ein neuer Ausweis? Je nach Aufwand zwischen 100 und 500 Euro. Nicht gerade wenig, aber günstiger als mögliche Bußgelder!

Bei Immobiliengeschäften sollten Sie auf jeden Fall auf eine gültige Registriernummer bestehen. Fehlt diese, ist der Energieausweis rechtlich ungültig, und das kann bei Verkauf oder Vermietung zu Problemen führen.

In meiner Beratungspraxis erlebe ich oft, dass besonders bei der Bauantragstellung oder der Antrag auf Baugenehmigung bzw. die Zustimmung oder die Bauanzeige Fragen zur Registriernummer auftauchen. Ein gültiger Energieausweis ist hier Pflicht – keine Ausnahmen!

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die rechtlichen Grundlagen für Energieausweise sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Dieses Gesetz hat 2020: die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Besonders die §§ 98 und 99 regeln die Pflicht zur Registrierung von Energieausweisen.

Nach § 99 Abs. 1 GEG genannten Vorschriften müssen alle Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen mit einer Registriernummer versehen werden. Die Ausstellung von Energieausweisen kann aufgrund verschiedener Anlässe erforderlich sein:

  • Neubau eines Gebäudes
  • Verkauf oder Vermietung
  • Nach umfangreicher Sanierung
  • Bei öffentlichen Gebäuden

Die auf Grundlage der Novelle GEG-2024 ausgestellten Energieausweise enthalten zusätzliche Informationen zur Nachhaltigkeit und erneuerbaren Energien. Seit Umstellung auf das GEG wurde auch das Kontrollsystem verschärft.

Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Klingt hart? Ist es auch! Aber die Regeln sollen sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen Energieausweise ausstellen und diese auch korrekt sind.

Für Aussteller ist übrigens die Datensicherung wichtig. Die für jeden Ausweis oder Bericht vergebene Registriernummer zusammen mit den Gebäudedaten müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Als Aussteller bin ich verpflichtet, diese Daten bei Kontrollen vorzulegen.

FAQs zur Energieausweis Registriernummer

Wer darf Registriernummern beantragen?

Nur Personen, die zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind. Dazu gehören Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit entsprechender Qualifikation und zertifizierte Energieberater.

Wie hoch sind die Kosten für eine Registriernummer?

Aktuell kostet eine Registriernummer 6,50 Euro. Sie müssen ein Kontingent an Registriernummern erwerben, bevor Sie Energieausweise ausstellen können.

Kann ich einen Energieausweis ohne Registriernummer nachträglich registrieren lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wurde ein Energieausweis ohne Registriernummer ausgestellt, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Die einzige Ausnahme bilden Energieausweise, die vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden.

Wo finde ich die Registriernummer auf einem Energieausweis?

Die Registriernummer sollte auf jeder Seite des Energieausweises zu finden sein. Sie steht üblicherweise im Kopf- oder Fußbereich des Dokumentes.

Wie lange dauert die Beantragung einer Registriernummer?

In der Regel erfolgt die Vergabe sofort nach dem Kauf im Online-Portal des DIBt. Sie können damit direkt weiterarbeiten und den Energieausweis beantragen.

Wie kann ich prüfen, ob ein Energieausweis eine gültige Registriernummer hat?

Eine vollständige Überprüfung ist nur über die DIBt-Datenbank möglich, auf die nur berechtigte Personen Zugriff haben. Als Laie können Sie prüfen, ob die Nummer dem Standard-Format entspricht und ob das Ausstellungsdatum nach dem 1. Mai 2014 liegt.

Müssen Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen immer registriert werden?

Ja, seit dem 1. Mai 2014 ist die Registrierung für alle neu ausgestellten Energieausweise und Inspektionsberichte Pflicht. Es gibt nur wenige Ausnahmen gemäß § 111 GEG.

Wie lange ist ein Energieausweis mit Registriernummer gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei wesentlichen Änderungen am Gebäude muss ein neuer Energieausweis mit neuer Registriernummer erstellt werden.

Kann ich als Eigentümer selbst eine Registriernummer beantragen?

Nein, nur qualifizierte Energieberater und andere berechtigte Fachleute können Registriernummern beantragen. Als Eigentümer beauftragen Sie einen solchen Experten mit der Erstellung des Energieausweises.

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