Energieausweis kostenlos: Ist das möglich?

Veröffentlicht am: 13. Februar 2025
Letztes Update: 25. Februar 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker

Müssen Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie erstellen lassen und möchten Sie dabei Kosten sparen? Wir erklären Ihnen, ob Sie Ihren Energieausweis kostenlos online erstellen können. Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Eigentümer verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterschiede es zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gibt und welcher für Ihr Gebäude der richtige ist. Außerdem erklären wir, wie Sie seriöse Anbieter im Internet finden.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Es gibt keine Möglichkeit einen Energieausweis kostenlos zu erhalten!
  • Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden, Neubauten und umfangreichen Sanierungen.
  • Der Energieausweis gilt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Danach muss ein neuer ausgestellt werden.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis (bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch) und Bedarfsausweis (bewertet den theoretischen Energiebedarf).
  • Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Sanierungen. Der Verbrauchsausweis ist kostengünstiger und für bestehende Gebäude nutzbar.
  • Bei Verstößen gegen die Energieausweispflicht drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Energieausweis kostenlos online erstellen möglich?

Die Frage, ob Sie einen Energieausweis kostenlos online erstellen können, beschäftigt viele Immobilienbesitzer. Wir möchten Ihnen klar und deutlich sagen: Einen rechtsgültigen Energieausweis kostenlos zu erhalten, ist nicht möglich. 

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden muss und gewissen gesetzlichen Anforderungen unterliegt. Einige Websites bieten zwar an, den Energieausweis online zu erstellen, doch hierbei handelt es sich bei einer kostenlosen Option meist um unverbindliche Schätzungen oder Muster ohne Rechtsgültigkeit. 

Deshalb finden Sie beispielsweise auf unserer Website keine kostenlose Möglichkeit. Jeder Energieausweis wird bei uns von qualifizierten Experten mit Erfahrung ausgestellt, damit wirklich alles passt. Für eine korrekte und gesetzeskonforme Erstellung ist immer ein qualifizierter Energieberater erforderlich.

 Es ist wichtig zu verstehen, dass der Energieausweis nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch wertvolle Informationen über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie liefert. Ein korrekter Energieausweis schützt Sie vor möglichen Bußgeldern und gibt potenziellen Käufern oder Mietern Sicherheit.

Voraussetzungen für den kostenlosen Energieausweis

Unter bestimmten Bedingungen können Kosten für den Energieausweis reduziert werden. Beispielsweise gibt es Fördermittel oder Aktionen, bei denen Energieberatungen einschließlich der Ausstellung eines Energieausweises vergünstigt oder kostenlos angeboten werden. Diese Angebote sind jedoch selten und an strenge Voraussetzungen geknüpft. 

Einige Energieversorger oder die Verbraucherzentrale bieten gelegentlich solche Dienstleistungen an. Dabei ist es jedoch wichtig sicherzustellen, dass der ausgestellte Energieausweis rechtsgültig ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Andernfalls riskieren Sie hohe Bußgelder wegen eines ungültigen Dokuments. 

Wir empfehlen daher, immer einen zertifizierten Energieberater zu beauftragen, um einen rechtsgültigen Energieausweis zu erhalten. So stellen Sie sicher, dass alle Daten korrekt ermittelt wurden und Ihre Immobilie professionell bewertet wird.

Schritt-für-Schritt: Energieausweis online erstellen

Möchten Sie den Energieausweis online erstellen lassen, gehen Sie am besten wie folgt vor: 

  1. Auswahl eines zertifizierten Anbieters: Suchen Sie nach einem qualifizierten Energieberater oder einem anerkannten Unternehmen, das Online-Dienstleistungen anbietet. 
  2. Datenbereitstellung: Füllen Sie das bereitgestellte Formular mit den notwendigen Informationen zu Ihrem Gebäude aus. Dazu gehören das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten, die Art der Heizungsanlage und gegebenenfalls Verbrauchsdaten. 
  3. Überprüfung der Angaben: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen oder Fehler zu vermeiden. 
  4. Erhalt des Energieausweises: Nach Prüfung Ihrer Daten erstellt der Energieberater den Energieausweis und sendet ihn per E-Mail oder Post zu. Beachten Sie, dass trotz einer Online-Abwicklung immer ein Fachmann die Erstellung vornimmt. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und erhalten einen rechtsgültigen Energieausweis.

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Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welchen benötigen Sie?

Die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide dienen der energetischen Bewertung Ihres Gebäudes. Sie unterscheiden sich jedoch in der Datenermittlung und Anwendbarkeit.

Verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er spiegelt das Nutzungsverhalten der Bewohner wider. Er ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen. 

Der bedarfsorientierte Energieausweis hingegen ermittelt unabhängig vom Nutzerverhalten den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Hierbei werden bauliche Eigenschaften, Wärmeschutz und Anlagentechnik analysiert. Dieser Ausweis bietet eine detaillierte energetische Bewertung und ist bei bestimmten Gebäuden Pflicht.

Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Die Hauptunterschiede liegen in der Datengrundlage und Detailtiefe: 

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatengrundlageTatsächlicher Energieverbrauch (der letzten 3 Jahre)Berechneter Energiebedarf basierend auf Gebäudecharakteristika
AnwendungFür Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder Baujahr nach 1977Pflicht für Neubauten, Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977
AussagekraftBeeinflusst durch individuelles Verhalten der BewohnerObjektive Einschätzung des energetischen Zustands des Gebäudes
EignungGeeignet für Bestandsgebäude, in denen Verbrauchsdaten vorliegenGeeignet für Neubauten und ältere Gebäude mit technischen Berechnungen

Wählen Sie den passenden Energieausweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für Ihre Immobilie, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Energieausweis Pflicht gemäß GEG und EnEV

Das Thema Energieausweis ist gesetzlich klar geregelt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zuvor die Energieeinsparverordnung (EnEV) setzen hier die Standards und Pflichten für Eigentümer fest.

Für welche Gebäude sind Energieausweise Pflicht?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich Pflicht für alle Gebäude, die verkauft, vermietet oder neu verpachtet werden sollen. Dies betrifft sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. 

Beim Verkauf oder der Vermietung muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden. In Immobilienanzeigen sind zudem Pflichtangaben zum energetischen Zustand des Gebäudes vorgeschrieben.

Gebäudeenergiegesetz und Wärmeschutzverordnung im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelt seit 2020 die vorherigen Regelungen der EnEV, EnEG und EEWärmeG. Es enthält Vorgaben zur energetischen Qualität von Gebäuden und zur Ausstellung von Energieausweisen. Die Wärmeschutzverordnung von 1977 legt die ersten energetischen Mindestanforderungen an Gebäude fest. 

Gebäude, deren Bauantrag vor diesem Datum gestellt wurde, müssen einen Bedarfsausweis vorweisen, sofern sie nicht energetisch modernisiert wurden. Verstöße gegen die Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Daher ist es essentiell, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Energieausweis beantragen und ausstellen lassen

Die Beantragung eines Energieausweises sollte sorgfältig und rechtzeitig erfolgen, um Verzögerungen beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie zu vermeiden.

Erstellung eines Energieausweises durch Energieberater

Nur zugelassene Energieberater, Architekten oder Ingenieure dürfen Energieausweise ausstellen. Sie verfügen über die erforderliche Berufspraxis und Fachkenntnis, um eine korrekte energetische Bewertung Ihres Gebäudes vorzunehmen. 

Ein Vor-Ort-Termin ist aber mit uns nicht einmal beim Bedarfsausweis notwendig, um bauliche Eigenschaften und Anlagentechnik zu erfassen. Wir erfragen die benötigten Informationen online. Beim Verbrauchsausweis genügt oft die Bereitstellung der Verbrauchsdaten.

Energieausweis erstellen lassen: Kosten und Dauer

Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises: 

  • Verbrauchsausweis: Ab ca. 50 Euro. 
  • Bedarfsausweis: Z-Je nach Aufwand zwischen 100 und 500 Euro

Die Dauer der Ausstellung hängt von der Bereitstellung aller notwendigen Daten ab. Während ein Verbrauchsausweis innerhalb weniger Tage erstellt werden kann, benötigt ein Bedarfsausweis aufgrund der detaillierten Analyse mehr Zeit. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen und auf die Qualifikation des Ausstellers zu achten. 

So stellen Sie sicher, dass Sie einen rechtsgültigen Energieausweis erhalten.

Sanierung mit Energieausweisen: Energetisch modernisieren

Ein Energieausweis ist nicht nur Pflicht, sondern bietet auch wertvolle Hinweise für eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie.

Energetische Bewertung Ihres Gebäudes

Der Energieausweis liefert Ihnen eine detaillierte energetische Bewertung Ihres Gebäudes. Anhand der Angaben können Sie Schwachstellen identifizieren und gezielte Modernisierungsmaßnahmen planen. Die Verbesserung der Energieeffizienz führt nicht nur zu niedrigeren Betriebskosten, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie. 

Zudem leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung des Energieverbrauchs.

Tipps für die Sanierung nach Energiepass

Empfehlungen für energetische Modernisierungen beinhalten:

  • Dämmung verbessern: Außenwände, Dach und Kellerdecke isolieren
  • Heizungsanlage optimieren: Moderne Brennwerttechnik oder Wärmepumpen einsetzen
  • Fenster und Türen austauschen: Energiesparende Verglasungen und Dichtungen verwenden
  • Fördermittel nutzen: Informieren Sie sich über staatliche Förderprogramme und Zuschüsse.

Durch eine professionelle Beratung können Sie den optimalen Sanierungsfahrplan für Ihre Immobilie erstellen und langfristig Energiekosten sparen.

Energieausweise für Neubau und Wohngebäude

Bei Neubauten und bestehenden Wohngebäuden gelten spezifische Anforderungen an den Energieausweis.

Verbrauchsausweis erstellen für Ihr Wohngebäude

Für bestehende Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder jene, die nach 1977 errichtet oder modernisiert wurden, ist der Verbrauchsausweis zulässig. Hierzu müssen Sie die **Verbrauchsdaten** der letzten drei Jahre bereitstellen. 

Der Verbrauchsausweis bietet potenziellen Mietern oder Käufern einen Einblick in den durchschnittlichen Energieverbrauch und hilft bei der Einschätzung der zu erwartenden Nebenkosten.

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Neubauten benötigen immer einen Bedarfsausweis. Dieser wird bereits in der Planungsphase erstellt und ist Voraussetzung für den Bauantrag. Er gewährleistet, dass das Gebäude den aktuellen energetischen Standards entspricht. Für Nichtwohngebäude gelten spezielle Anforderungen. 

Je nach Nutzung kann hier ein erhöhter Energiebedarf für Kühlung, Beleuchtung oder Lüftung vorliegen. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude berücksichtigt diese Aspekte und bietet eine umfassende energetische Bewertung. Es ist entscheidend, den richtigen Energieausweis für Ihre Immobilie zu wählen. Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen als Immobilienwerker gerne beratend zur Seite.

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