Benötige ich einen Energieausweis für meine Immobilie?

Veröffentlicht am: 20. Januar 2025
Letztes Update: 13. Februar 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker
Energieausweis beantragen Titelbild Illustration

Die Frage: „Benötige ich einen Energieausweis für meine Immobilie?“ stellen sich viele Menschen. Ein gültiger Energieausweis ist in Deutschland beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie vorgeschrieben. Er liefert potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Informationen zur Energieeffizienz und zum Energiebedarf des Gebäudes. 

Ein Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude braucht oder benötigt. Das ist nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die zukünftigen Energiekosten der Bewohner relevant. Daher ist es essentiell, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Energieausweis ist für nahezu alle Gebäude in der EU Pflicht, insbesondere bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie muss er vorgelegt werden.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis (basiert auf der Baukonstruktion und energetischen Ausstattung) und den Verbrauchsausweis (basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre).
  • Der Energieausweis muss bei Vertragsabschluss Käufern oder Mietern vorgelegt werden und ermöglicht den Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden.
  • Bei Nichtvorlage droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, daher ist die Beschaffung eines gültigen Energieausweises wichtig.
  • Der Ausweis ist 10 Jahre gültig und muss bei Neubauten dem Bauantrag beiliegen; er wird in der Regel von berechtigten Architekten oder Planern erstellt.

Wann ist der Energieausweis vorgeschrieben?

Der Energieausweis ist seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verpflichtend, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten. Unabhängig davon, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt, müssen Sie den Ausweis potenziellen Käufern oder Mietern vorlegen. 

Bereits in Immobilienanzeigen sind bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis erforderlich. Wenn Sie keinen gültigen Energieausweis vorlegen können, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Es ist daher wichtig, rechtzeitig einen Energieausweis zu beantragen, um Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.

Ausnahmen von der Energieausweispflicht

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Denkmalgeschützte und kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sind beispielsweise von der Pflicht befreit. Auch Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, benötigen keinen Energieausweis. 

Trotz dieser Ausnahmen ist es oft sinnvoll, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Er bietet einen Überblick über die energetische Beschaffenheit Ihrer Immobilie und kann helfen, Energiekosten zu senken.

Energieausweis bei Vermietung und Verkauf vorlegen

Interessenten haben das Recht, den Ausweis einzusehen, um sich ein Bild von den Energiekosten und der Energieeffizienz der Immobilie zu machen. Die Vorlage des Energieausweises ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern steigert auch die Attraktivität Ihrer Immobilie. 

Ein guter Energiekennwert kann ein entscheidendes Kriterium für potenzielle Käufer oder Mieter sein.

Welche Gebäude benötigen keinen Ausweis?

Bestimmte Gebäude sind von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises ausgenommen. Dazu gehören beispielsweise Baudenkmäler und Gebäude mit besonderer Nutzung wie landwirtschaftliche Betriebe. Auch Provisorien, die maximal zwei Jahre genutzt werden, sind von der Pflicht befreit. 

Wenn Ihre Immobilie unter diese Ausnahmen fällt, sollten Sie dennoch überlegen, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Er kann wertvolle Hinweise zur Energieeinsparung liefern und die energetische Qualität Ihres Gebäudes aufzeigen.

Welche Art von Energieausweis benötige ich?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welche Art Sie benötigen, hängt von der Art und dem Baujahr Ihrer Immobilie ab. Beide Ausweise bieten wichtige Informationen. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Aussagekraft und im Erstellungsaufwand. 

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis hingegen beruht auf einer detaillierten Analyse des Gebäudezustands und der technischen Ausstattung. Er berechnet den theoretischen Energiebedarf.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Unterschiede

Der Verbrauchsausweis ermittelt den Energieverbrauch anhand der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er spiegelt somit das Nutzerverhalten der Bewohner wider. Diese Art des Ausweises ist weniger aufwändig und daher kostengünstiger. Der Bedarfsausweis analysiert die Bausubstanz, die Wärmedämmung und die Heizungsanlage. 

Er berücksichtigt somit die energetischen Eigenschaften des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Aufwand für die Erstellung ist höher, weshalb er auch teurer ist.

Wann ist der Bedarfsausweis verpflichtend?

Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht energetisch modernisiert wurden. 

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt in diesen Fällen den bedarfsorientierten Energieausweis vor, um eine realistische Einschätzung des energetischen Zustands zu gewährleisten. Sollten Sie ein nicht modernisiertes Wohngebäude dieser Kategorie besitzen, müssen Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen. 

Andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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Wann reicht ein Verbrauchsausweis aus?

Der Verbrauchsausweis ist ausreichend für alle Wohngebäude, die entweder fünf oder mehr Wohneinheiten haben oder nach dem 1. November 1977 erbaut oder umfassend modernisiert wurden. Auch bei Nichtwohngebäuden kann in vielen Fällen ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. 

Wenn Ihre Immobilie die Kriterien erfüllt, können Sie den kostengünstigeren Verbrauchsausweis wählen. Dieser gibt potenziellen Mietern oder Käufern einen Überblick über den tatsächlichen Energieverbrauch.

Energiebedarf vs. Energieverbrauch im Ausweis

Der Energiebedarf im Bedarfsausweis gibt an, wieviel Energie ein Gebäude theoretisch benötigt. Er ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner und basiert auf standardisierten Berechnungen. Der Bedarfsausweis ist daher ideal, um die energetische Qualität der Bausubstanz zu beurteilen. 

Der Energieverbrauch im Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er hängt stark vom individuellen Nutzungsverhalten ab und kann somit variieren.

Wie beantrage ich den Energieausweis?

Die Beantragung eines Energieausweises ist unkompliziert, wenn Sie die richtigen Schritte kennen. Zunächst müssen Sie entscheiden, welche Art von Energieausweis Sie benötigen. Anschließend können Sie einen qualifizierten Aussteller wie die Immobilienwerker beauftragen, den Ausweis zu erstellen. 

Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Erstellung des Energieausweises zu kümmern. Insbesondere, wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, benötigen Sie das Dokument. So vermeiden Sie zeitliche Engpässe und mögliche Bußgelder.

Schritte zur Beantragung des Ausweises

Schritte zur Beantragung des Energieausweises

Die Beantragung eines Energieausweises ist ein wichtiger Schritt, um den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes zu bewerten. Der Prozess umfasst mehrere wesentliche Schritte. Das sind:

  1. Kontaktaufnahme mit einem qualifizierten Energieberater oder zugelassenen Aussteller: Der erste Schritt ist die Wahl eines qualifizierten Energieberaters oder eines anderen zugelassenen Ausstellers. Dieser muss über die entsprechenden Zertifikate und Fachkenntnisse verfügen, um den Energieausweis korrekt auszustellen.
  2. Bereitstellung notwendiger Unterlagen und Informationen: Um den Energieausweis zu erstellen, müssen Sie dem Berater alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihrem Gebäude zur Verfügung stellen. Dies kann Baupläne, Heizungs- und Lüftungssystemdetails sowie Angaben zur Nutzung des Gebäudes umfassen.
  3. Datenerfassung und ggf. Vor-Ort-Begehung: Im nächsten Schritt wird der Energieberater alle notwendigen Daten erheben. Dies kann sowohl auf Basis der bereitgestellten Unterlagen als auch durch eine Vor-Ort-Begehung geschehen, um die energetischen Eigenschaften des Gebäudes genau zu überprüfen.
  4. Erstellung des Energieausweises: Nach der Erhebung und Auswertung der Daten wird der Energieausweis erstellt. Dieser dokumentiert die Energieeffizienz des Gebäudes und listet Empfehlungen für mögliche Verbesserungen auf.
  5. Erhalt des rechtsgültigen Energieausweises: Abschließend erhalten Sie den rechtsgültigen Energieausweis, den Sie bei Bedarf, wie etwa bei der Vermietung oder Verkauf des Gebäudes, vorlegen können.

Mit diesen Schritten können Sie sicherstellen, dass Ihr Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie die erforderlichen Unterlagen für zukünftige Transaktionen bereit haben.

Energieausweis online erstellen lassen

Es besteht die Möglichkeit, den Energieausweis online erstellen zu lassen. Dies ist insbesondere für Verbrauchsausweise geeignet, da die benötigten Daten einfach übermittelt werden können. Online-Dienste wie der von Immobilienwerker bieten oft eine kostengünstige und schnelle Alternative. 

Achten Sie darauf, einen seriösen Anbieter zu wählen. Der Aussteller muss wie wir zugelassen sein, damit der Energieausweis gültig ist. Ein ungültiger Ausweis kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Antragstellung beim Energieberater oder Sachverständigen

Für die Bedarfsausweis-Erstellung sollten Sie einen qualifizierten Energieberater oder Sachverständigen beauftragen. Diese Experten führen eine detaillierte Analyse Ihrer Immobilie durch und berechnen den Energiebedarf. Der Energieberater kann Ihnen zudem Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. 

Dies kann langfristig zu Einsparungen bei den Energiekosten führen.

Kann der Schornsteinfeger den Ausweis ausstellen?

Ja, auch Schornsteinfeger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Energieausweise ausstellen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Verbrauchsausweise. Schornsteinfeger kennen sich mit Heizungsanlagen aus und können daher die notwendigen Daten erheben. 

Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass der Schornsteinfeger die erforderliche Qualifikation besitzt und zugelassen ist, um Energieausweise auszustellen. Häufig sind die Kosten beim Schornsteinfeger außerdem höher.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Erstellung eines Energieausweises sind verschiedene Unterlagen und Daten erforderlich. Je nach Art des Ausweises unterscheiden sich die Anforderungen. Eine gründliche Vorbereitung beschleunigt den Prozess und verhindert Rückfragen. 

Die Bereitstellung vollständiger und korrekter Informationen ist entscheidend für die Genauigkeit des Energieausweises und dessen Akzeptanz bei Behörden und Interessenten.

Erforderliche Daten und Dokumente

Zu den benötigten Unterlagen für den Bedarfsausweis gehören:

  • Baupläne
  • Grundrisse 
  • Angaben zur Gebäudetechnik

Zudem sind Informationen zu durchgeführten Modernisierungen hilfreich. Bei Verbrauchsausweisen werden die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre benötigt. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente aktuell und vollständig sind. Fehlende Unterlagen können die Erstellung des Ausweises verzögern.

Informationen zu Gebäude und Baujahr

Das Baujahr Ihrer Immobilie ist ein wichtiger Faktor bei der Erstellung des Energieausweises. Es beeinflusst, welche Art von Ausweis erforderlich ist und welche energetischen Standards gelten. Angaben zur Gebäudekubatur, zur Anzahl der Wohneinheiten und zur Nutzfläche sind ebenfalls notwendig. 

Diese Informationen helfen dem Energieberater, den energetischen Zustand korrekt einzuschätzen und einen präzisen Ausweis zu erstellen.

Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre

Für den Verbrauchsausweis müssen Sie die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorlegen. Dazu zählen Heizkostenabrechnungen und Abrechnungen über den Energieverbrauch. Diese Daten werden genutzt, um den Endenergieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr zu berechnen. 

Stellen Sie sicher, dass die Daten vollständig sind, um ein genaues Ergebnis zu erhalten.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Gesetzlich sind bestimmte Qualifikationen erforderlich, um die Qualität und Aussagekraft des Ausweises sicherzustellen. Zugelassene Aussteller sind in der Regel:

  • Architekten 
  • Ingenieure 
  • Qualifizierte Energieberater

Ein gültiger Energieausweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist der Ausweis ungültig und Sie riskieren rechtliche Konsequenzen.

Qualifizierte Energieberater und Experten

Qualifizierte Energieberater sind Fachleute auf dem Gebiet der Energieeffizienz von Gebäuden. Sie haben eine entsprechende Ausbildung und Weiterbildung absolviert. Sie sind in der Lage, den energetischen Zustand einer Immobilie fachkundig zu bewerten. 

Ein Energieberater kann Sie zudem zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen beraten, um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern.

Auswahl eines seriösen Anbieters

Bei der Auswahl eines Anbieters sollten Sie auf dessen Qualifikation und Referenzen achten. Ein seriöser Aussteller legt Wert auf Transparenz und bietet Ihnen eine genaue Erläuterung der Kosten und Leistungen. Vermeiden Sie Anbieter, die Energieausweise zu unrealistisch niedrigen Preisen anbieten. 

Die Qualität und Gültigkeit des Ausweises können darunter leiden. Ein erfahrener Energieberater hat bereits mehrere Ausweise erstellt und kann Ihnen konkrete Beispiele aus der Praxis nennen. Eine transparente Darstellung von früheren Projekten ist ein gutes Indiz für die Kompetenz des Anbieters.

Wo finde ich zugelassene Aussteller?

Zugelassene Energieausweisaussteller finden Sie über offizielle Listen wie beispielsweise bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder bei der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Auch Architekten- und Ingenieurkammern halten entsprechende Verzeichnisse bereit. Eine gründliche Recherche hilft Ihnen, einen qualifizierten Experten in Ihrer Nähe zu finden.

Was kostet der Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises und dem Aufwand für die Erstellung. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis. Die Preise können zwischen 50 und 500 Euro liegen. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen, um einen fairen Preis zu erhalten. Online erhalten Sie einen Bedarfsausweis manchmal sogar für unter 200 €.

Beachten Sie jedoch, dass die Qualität und Genauigkeit des Ausweises wichtig sind.

Preise für Verbrauchs- und Bedarfsausweise

Ein Verbrauchsausweis kostet meist zwischen 50 und 100 Euro. Der geringere Preis resultiert aus dem geringeren Aufwand bei der Datenerhebung. Ein Bedarfsausweis kann dagegen zwischen 300 und 500 Euro kosten, da eine ausführliche Analyse erforderlich ist. 

Investieren Sie in einen qualitativ hochwertigen Ausweis, um langfristig von zuverlässigen Informationen zu profitieren.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Kosten des Energieausweises. Dazu gehören 

  • Die Größe der Immobilie
  • Die Anzahl der Wohneinheiten 
  • Der notwendige Aufwand für die Datenerhebung

Auch regionale Preisunterschiede spielen eine Rolle. Ein ausführliches Vorgespräch mit dem Aussteller kann helfen, die Kosten transparent zu machen.

Zahlungsmodalitäten und Fördermöglichkeiten

Klären Sie mit dem Aussteller die Zahlungsmodalitäten im Voraus. Mit uns greifen Sie beispielsweise auf 7 Zahlungsarten zu. Einige Anbieter bieten auch Zahlungspläne an. In bestimmten Fällen gibt es Fördermöglichkeiten durch staatliche Programme – insbesondere wenn Sie im Anschluss energetische Sanierungen vornehmen. 

Informieren Sie sich über mögliche Zuschüsse, um Kosten zu sparen.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist für zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Es ist wichtig, die Gültigkeitsdauer im Blick zu behalten, um rechtzeitig handeln zu können. 

Die Aktualität des Ausweises garantiert, dass potenzielle Käufer oder Mieter verlässliche Informationen erhalten.

Gültigkeitsdauer von zehn Jahren

Die gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Während dieser Zeit bleibt der Ausweis, selbst wenn sich die gesetzlichen Anforderungen ändern, gültig. Nach Ablauf müssen Sie jedoch einen neuen Ausweis erstellen lassen. Bewahren Sie Ihren Energieausweis sorgfältig auf und notieren Sie das Ablaufdatum.

Wann muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden?

Ein neuer Energieausweis muss ausgestellt werden, wenn wesentliche energetische Änderungen am Gebäude vorgenommen wurden oder der alte Ausweis abgelaufen ist. Auch bei Neubauten ist ein aktueller Ausweis erforderlich. Durch Modernisierungen kann sich die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern, was sich positiv im neuen Ausweis widerspiegelt.

Verlängerung und Aktualisierung des Ausweises

Eine Verlängerung des Energieausweises ist nicht möglich. Nach zehn Jahren ist eine Neuausstellung erforderlich. Dabei kann es sinnvoll sein, erneut einen Energieberater zu konsultieren, um aktuelle Daten zu erfassen. 

Eine Aktualisierung des Ausweises bietet die Gelegenheit, energetische Verbesserungen zu dokumentieren und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.

Rechtliche Pflichten und Konsequenzen

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Energieausweis ist wichtig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Pflichten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Bußgelder bei fehlendem Energieausweis

Wer beim Verkauf oder der Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Auch falsche oder unvollständige Angaben können zu einer Geldbuße führen. Es ist daher ratsam, den Energieausweis rechtzeitig zu beantragen und sorgfältig zu prüfen.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis gemacht werden. Dazu gehören der Energiekennwert, die Energieeffizienzklasse und der Energieträger. Fehlende Angaben können ebenfalls zu Bußgeldern führen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Anzeige alle erforderlichen Informationen enthält.

Ordnungswidrigkeiten und mögliche Strafen

Neben Bußgeldern können auch zivilrechtliche Konsequenzen wie etwa Schadensersatzansprüche von Käufern oder Mietern drohen. Eine ordnungsgemäße Vorlage des Energieausweises schützt Sie vor solchen Risiken. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur Pflicht, sondern auch Teil eines professionellen Immobilienmanagements.

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