Wärmepumpe Förderung: Zuschuss für effiziente Wohngebäude

Veröffentlicht am: 15. April 2025
Letztes Update: 15. April 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker
Wärmepumpe Förderung Illustration

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat den Einbau von Wärmepumpen mit attraktiven Zuschüssen. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Durch verschiedene Boni können Sie die Förderquote deutlich erhöhen: Der Klimageschwindigkeitsbonus bringt zusätzliche 20 % beim Austausch alter Heizungen, während Privatpersonen mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro einen Einkommensbonus von 30 % erhalten können. Mit dem Effizienzbonus für natürliche Kältemittel oder Erdwärmeanlagen sind weitere 5% möglich.

Die maximale Förderung kann so bis zu 70 % betragen, wobei der Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme bei der KfW oder dem BAFA eingereicht werden muss. Die Wärmepumpe muss zudem technische Mindestanforderungen wie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erfüllen.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles über die verschiedenen Bonusprogramme, den Antragsprozess und welche besonderen Regelungen für unterschiedliche Wohngebäude gelten.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für Wärmepumpen und maximal bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit möglich
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzlich 20 % beim Austausch alter Heizungen (Gas, Öl, Kohle)
  • Einkommensbonus: Weitere 30 % für Haushalte mit Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro
  • Effizienzbonus: 5 % zusätzlich bei Nutzung natürlicher Kältemittel oder Geothermie
  • Maximale Förderquote: Bis zu 70 % durch Kombination aller Boni möglich
  • Antragstellung: Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, KfW/BAFA zuständig
  • Technische Anforderung: Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0
  • Besonderheiten: Staffelmodell für Mehrfamilienhäuser und regionale Zusatzförderungen in einigen Bundesländern

Wärmepumpenförderung 2025: Das Wichtigste im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude macht’s möglich: Wer seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe austauscht, kann 2025 bis zu 70 % der Kosten zurückbekommen. Besonders für Privatpersonen mit geringerem Einkommen lohnt sich der Umstieg auf diese Heiztechnologie jetzt richtig.

Als Energieberater betreuen wir täglich Hauseigentümer, die vom Heizungstausch profitieren wollen. Doch immer wieder stoßen wir auf Unsicherheiten bei der Förderung. Zeit, hier Klarheit zu schaffen!

Grundförderung und Boni für effiziente Wärmepumpen

Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt aktuell 30 % der förderfähigen Kosten. Das ist sozusagen die Basis, die jeder Eigentümer bekommen kann, der seine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauscht. Wichtig: Diese Grundförderung gilt unabhängig vom Einkommen für alle Eigentümer von Wohngebäuden.

Darauf können dann verschiedene Boni aufgesattelt werden, sodass bis zu 70 % der Kosten gefördert werden. Die einzelnen Bausteine werden wir später noch genauer erklären.

Was uns besonders freut: Der Bundesverband Wärmepumpe bestätigt, dass die Nachfrage seit Einführung der neuen Förderregeln wieder deutlich angezogen hat. Viele Kunden, die 2023 noch zögerlich waren, entscheiden sich jetzt für den Heizungstausch.

KfW und BAFA: Zuständigkeiten und Antragsverfahren

Seit 2024 hat sich bei den Zuständigkeiten einiges geändert. Das hat anfangs für etwas Verwirrung gesorgt – auch bei uns im Beratungsalltag. Die Wärmepumpenförderung wird jetzt nicht mehr vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bearbeitet, sondern von der KfW. Hier werden alle Anträge zur Heizungsförderung gebündelt.

Diese Änderung soll das Verfahren vereinfachen. Unser Erfahrung nach klappt die Antragstellung inzwischen ganz gut, aber nicht immer reibungslos. Die Website der KfW bietet alle notwendigen Informationen, allerdings finden viele Eigentümer die Fülle an Details überwältigend.

Für die Beantragung brauchen Sie einen KfW-Zugang, über den Sie den kompletten Prozess abwickeln. Von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses wird alles digital erledigt.

Förderfähige Kosten bis 30.000 Euro

Das Budget für die Förderung ist klar begrenzt: Pro Wohneinheit werden maximal 30.000 Euro an Investitionskosten berücksichtigt. Doch was zählt alles zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen?

Die gute Nachricht: Es sind nicht nur die reinen Anschaffungskosten der Wärmepumpe förderfähig, sondern auch:

  • Kosten für Planung und Fachberatung
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen (z.B. Heizkörpertausch)
  • Entsorgung der alten Heizung
  • Hydraulischer Abgleich

Wir hatten neulich einen Fall, wo der Kundin sich nicht bewusst war, dass auch die Demontage der alten Gasheizung in die Förderung eingerechnet werden kann. Das hat ihr nochmal einige hundert Euro extra gebracht! Besonders bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten summiert sich die Fördersumme entsprechend – pro Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro angesetzt werden.

Technische Mindestanforderungen für die Förderung

Nicht jede Wärmepumpe wird gefördert. Die KfW hat klare technische Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, definiert. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass nur effiziente Anlagen mit dem Fördergeld bezuschusst werden.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

WärmepumpentypAnforderungJahresarbeitszahl (JAZ)
Luft-Wasser-WärmepumpeMindest-JAZ3,0
ErdwärmepumpeMindest-JAZ3,8
Grundwasser-WärmepumpeMindest-JAZ3,8

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist dabei entscheidend. Sie gibt an, wie effizient die Wärmepumpe arbeitet. Je höher dieser Wert, desto weniger Strom wird im Verhältnis zur erzeugten Wärme verbraucht.

Außerdem muss die Wärmepumpe natürlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder zumindest überwiegend darauf ausgerichtet sein.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vom Fachhandwerker unbedingt schriftlich bestätigen, dass die gewählte Anlage die Förderkriterien erfüllt. Das hat mir schon manchen Kunden vor bösen Überraschungen bewahrt!

Maximale Förderung: So erreichen Sie 70 %

Wie kommt man nun auf die vieldiskutierten 70 % Förderung? Das funktioniert durch die Kombination verschiedener Förderbausteine. Die Grundförderung von 30 % kann durch drei verschiedene Boni aufgestockt werden.

Letzten Monat hatten wir einen Fall, wo wir tatsächlich die maximale Förderung erreicht haben – das war für den Kunden wie ein Lottogewinn! Besonders spannend sind die verschiedenen Boni, die sich teilweise kombinieren lassen.

Klimageschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein echter Anreiz für alle, die nicht bis zur letzten Minute warten wollten. Er betrug 20 % und wurde gewährt, wenn Sie eine mindestens 20 Jahre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen wollten. Dieser Bonus war zeitlich begrenzt und lief nur bis zum August 2024 in voller Höhe.

Ab September 2024 sank der Bonus auf 15 % und seit Februar 2025 beträgt er 10 %. Es lohnt sich also, schnell zu handeln! Meine Kunden, die jetzt noch zuschlagen, profitieren von der vollen Förderhöhe.

Übrigens: Der Nachweis des Alters erfolgt über die Typenschilder der alten Heizung oder Rechnungen. Machen Sie am besten Fotos davon, bevor die alte Anlage entsorgt wird!

Einkommensbonus für Privatpersonen unter 40.000 Euro

Besonders sozial: Wer ein geringes Einkommen hat, bekommt extra Unterstützung beim Heizungstausch. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro jährlich erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 %.

Dieser Einkommensbonus macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe auch für Haushalte mit kleinem Budget erschwinglich. Zur Beantragung muss der letzte Steuerbescheid eingereicht werden.

Was viele nicht wissen: Bei Paaren werden beide Einkommen zusammengerechnet, auch wenn nur einer im Grundbuch steht. Die Förderung ist hier also wirklich auf die tatsächliche finanzielle Situation ausgerichtet.

Effizienzbonus für erneuerbare Energie

Der dritte Baustein im Fördersystem ist der Effizienzbonus. Er beträgt ebenfalls 5 bis 10 % und wird gewährt, wenn die Wärmepumpe besonders effizient ist oder mit einer Photovoltaikanlage kombiniert wird. Damit wird die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt weiter vorangetrieben.

Wir empfehlen unseren Kunden fast immer, diesen Bonus mitzunehmen. Die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage ist nicht nur förderungstechnisch attraktiv, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe deutlich.

Der Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag können die Gesamtförderung perfekt abrunden. In der Praxis haben wir allerdings festgestellt, dass nicht jeder Antragsteller alle Details zu diesem Baustein kennt.

Antragstellung: So sichern Sie sich den Zuschuss

Die Beantragung der Förderung folgt einem klaren Ablauf, der unbedingt eingehalten werden muss. Ein falscher Schritt kann dazu führen, dass die Förderung nicht möglich ist. Das wäre bei den hohen Investitionskosten für eine Wärmepumpe besonders ärgerlich.

Bestätigung zum Antrag einholen

Bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen können, benötigen Sie eine “Bestätigung zum Antrag” von Ihrem Fachunternehmen. Diese Bestätigung enthält alle technischen Details zur geplanten Wärmepumpe und bestätigt, dass die Anlage die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Das Dokument ist Gold wert! Es dient später als Grundlage für den KfW-Antrag und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Ohne diese Fachunternehmererklärung ist eine Antragstellung deren Einverständnis zur Förderung nicht möglich.

In unserer Praxis erlebe ich immer wieder, dass Handwerker mit dieser Bestätigung nicht vertraut sind. Bestehen Sie darauf – es ist Ihr gutes Recht und notwendig für die Förderung!

Förderung beantragen vor Maßnahmenbeginn

Absolut kritisch: Die Förderung MUSS vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem ausführenden Unternehmen. Ein häufiger Fehler, der die gesamte Förderung gefährdet!

Letzte Woche erst hatten wir einen Fall, wo der Kunde bereits einen Vertrag unterschrieben hatte, bevor wir den Antrag stellen konnten. Da war nichts mehr zu machen – die komplette Förderung war futsch. Eine teure Lektion!

Nach dem Antrag erhalten Sie von der KfW eine Bestätigung. Erst DANN dürfen Sie verbindliche Aufträge erteilen. Die gute Nachricht: Die eigentliche Antragstellung geht online recht zügig und wird in der Regel innerhalb weniger Tage genehmigt.

Nachweise korrekt einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten folgt der letzte Schritt: Die Einreichung der Nachweise. Hier wird eine “Bestätigung nach Durchführung” vom Fachunternehmen benötigt, die bestätigt, dass alles wie geplant umgesetzt wurde. Dazu kommen Rechnungen und Zahlungsnachweise für alle förderfähigen Kosten.

Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, verfällt der Förderanspruch – selbst wenn der Antrag bereits genehmigt war.

Unserer Tipp aus der Praxis: Dokumentieren Sie alles mit Fotos – vor, während und nach der Installation. Das kann bei Rückfragen der KfW sehr hilfreich sein. Und speichern Sie am besten in einer eigenen Förderordner-Struktur alle Dokumente digital.

Besonderheiten für verschiedene Wohngebäude

Die Förderung für Wärmepumpen unterscheidet sich je nach Gebäudetyp und Eigentumsverhältnissen. Was für ein Einfamilienhaus gilt, muss beim Mehrfamilienhaus nicht unbedingt zutreffen.

Eigenheime und Einfamilienhäuser: Förderfähige Maßnahmen

Für Eigentümer von Einfamilienhäusern ist der Prozess relativ übersichtlich. Die Förderung bezieht sich auf Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung – in diesem Fall den Heizungstausch. Die maximale Fördersumme berechnet sich aus den förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden verschiedene Wärmepumpentypen gefördert:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen (am häufigsten)
  • Erdwärmepumpen mit Erdsonden
  • Grundwasser-Wärmepumpen
  • Eigenbauanlagen und Anlagen mit natürlichen Kältemitteln

Besonders die letzte Kategorie wird oft übersehen. Dabei können gerade Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln ökologisch sinnvoller als herkömmliche Modelle sein. Das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen der KfW liefert hier detaillierte Informationen.

Was wir in unserer Beratungspraxis immer wieder feststellen: Viele Hausbesitzer unterschätzen die Notwendigkeit einer hydraulischen Optimierung ihres Heizsystems. Diese ist aber für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe essenziell – und zum Glück auch förderfähig!

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern: Das Staffelmodell

Bei Mehrfamilienhäusern wird’s etwas komplexer. Hier gilt ein Staffelmodell, das die Förderung an die Anzahl der Wohneinheiten anpasst. Pro Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro an förderfähigen Kosten angesetzt werden.

Für Eigentümern von Mehrfamilienhäusern bedeutet das: Je mehr Wohneinheiten, desto höher die potenzielle Gesamtförderung. Bei einem 6-Parteien-Haus können theoretisch bis zu 180.000 Euro an Kosten förderfähig sein – das macht selbst größere Projekte finanzierbar.

Dabei gelten jedoch auch höhere Anforderungen an die Effizienz des Gesamtsystems. Die Förderung ist an bestimmte energetische Standards gekoppelt, die nachgewiesen werden müssen.

Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis: Für ein 4-Parteien-Haus konnten wir eine zentrale Wärmepumpenanlage mit 120.000 Euro Gesamtkosten zu 50% fördern lassen. Das hat die Amortisationszeit auf unter 10 Jahre reduziert – eine Win-Win-Situation für Vermieterin und Mieter!

Kredit statt Zuschuss: Alternative Finanzierungswege

Nicht immer ist der direkte Zuschuss die beste Lösung. Alternativ bietet die KfW auch attraktive Kredite für den Heizungstausch an. Diese Option wird oft übersehen, kann aber gerade bei höheren Investitionskosten sinnvoll sein.

Wohngebäudekredit mit niedrigen Zinsen

Die KfW bietet spezielle Wohngebäudekredite mit sehr günstigen Zinsen an. Der Vorteil: Die Finanzierung ist sofort gesichert und die monatliche Belastung bleibt überschaubar. Besonders für jüngere Eigentümer kann dies die bessere Wahl sein.

Bei größeren Sanierungsprojekten, wo die Wärmepumpe nur ein Teil der Maßnahmen ist, erreichen die Kosten schnell die Förderhöchstgrenze von 30.000 Euro. In solchen Fällen kann die Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigem Kredit die optimale Lösung darstellen.

Die Kreditvariante hat einen weiteren Vorteil: Die Bearbeitungszeiten sind oft kürzer als bei reinen Zuschüssen. Wenn es also schnell gehen muss, kann der Kreditweg die bessere Alternative sein.

Wir werden neulich bei einem Kunden, der seine komplette Heizungsanlage modernisieren und gleichzeitig eine PV-Anlage installieren wollte. Die Gesamtkosten lagen bei etwa 50.000 Euro. Wir haben einen Teilbetrag als direkten Zuschuss und den Rest als günstigen KfW-Kredit finanziert – perfekte Lösung!

Steuerliche Förderung als zusätzliche Option

Vergessen Sie nicht die steuerliche Förderung! Kosten für energetische Sanierungen können über drei Jahre verteilt zu 20 % von der Steuerlast abgesetzt werden. Das gilt auch für Wärmepumpen – allerdings nicht in Kombination mit der KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme.

Für manche Eigentümerinnen ist der steuerliche Weg tatsächlich vorteilhafter als der direkte Zuschuss. Das hängt vom individuellen Steuersatz und der Höhe der Investition ab. Eine Beratung durch einen Steuerexperten kann hier wertvolle Entscheidungshilfe leisten.

Wichtig zu wissen: Für die steuerliche Förderung benötigen Sie eine separate Fachunternehmerbescheinigung. Diese unterscheidet sich von der für die KfW-Förderung, erfüllt aber einen ähnlichen Zweck.

Regionale Sonderförderungen seit 2024

Neben der bundesweiten Förderung gibt es zahlreiche regionale Programme, die zusätzliche Zuschüsse bieten können. Diese Fördertöpfe werden oft übersehen, können aber die Gesamtförderung noch einmal deutlich erhöhen.

Bayern und Baden-Württemberg: Zusatzprogramme

Besonders in Bayern und Baden-Württemberg gibt es attraktive Landesförderprogramme für Wärmepumpen. Diese können teilweise mit der Bundesförderung kombiniert werden und bieten zusätzliche Anreize für den Heizungstausch.

In Bayern beispielsweise gibt’s über das “10.000-Häuser-Programm” zusätzliche Zuschüsse. In Baden-Württemberg unterstützt die L-Bank den Einbau von erneuerbaren Heizsystemen mit vergünstigten Darlehen.

Wir hatten einen Fall in Oberbayern, wo wir durch die Kombination von Bundes- und Landesförderung fast 80% der Gesamtkosten abdecken konnten. Das war ein absoluter Glücksfall und zeigt, wie wichtig es ist, alle regionalen Möglichkeiten auszuschöpfen!

Sollte ein neuer Antrag notwendig werden, prüfen Sie unbedingt auch die lokalen Fördermöglichkeiten Ihrer Stadt oder Gemeinde. Manchmal gibt es auf kommunaler Ebene zusätzliche Programme, die die Investition weiter abfedern.

Häufige Fragen zur Kombinierbarkeit

Die häufigste Frage, die uns unsere Kunden stellen: “Kann ich verschiedene Förderungen kombinieren?” Die Antwort ist: Ja, aber mit Einschränkungen. Die KfW-Förderung für Wärmepumpen kann in der Regel mit Landesförderungen kombiniert werden, solange die Gesamtförderquote bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Typische Kombinationsmöglichkeiten:

  • Bundesförderung + landesspezifische Programme
  • KfW-Zuschuss + zinsgünstiger Ergänzungskredit
  • Förderung für Wärmepumpe + separate Förderung für PV-Anlage

Was nicht geht: Die gleichzeitige Inanspruchnahme von steuerlicher Förderung und KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Hier müssen Sie sich für einen Weg entscheiden.

Bei der Beantragung mehrerer Förderungen ist es wichtig, alle beteiligten Stellen über die anderen Förderungen zu informieren. Transparenz ist hier oberstes Gebot – sonst droht im schlimmsten Fall die Rückforderung bereits ausgezahlter Zuschüsse.

Wenn Sie einen Antrag gestellt haben und dieser bewilligt wurde, lassen Sie sich nicht zu lange Zeit mit der Umsetzung. Die Förderbedingungen können sich ändern und manche Programme haben begrenzte Mittel. Sichern Sie sich Ihre Förderung, indem Sie zügig handeln!

Sollte die Förderung nicht möglich sein, prüfen Sie alternative Wege. Manchmal ist der Umweg über ein anderes Förderprogramm oder die steuerliche Variante die bessere Option. Lassen Sie sich hier unbedingt von Experten beraten – das Ziel der Förderung ist ja gerade, den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik für alle möglich zu machen.

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