Fassadendämmung Förderung: Zuschüsse richtig beantragen

Veröffentlicht am: 12. April 2025
Letztes Update: 11. April 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker
Fassadendämmung Förderung Illustration

Mit der Fassadendämmung senken Sie nicht nur Ihre Heizkosten, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Kosten einer Fassadendämmung werden durch attraktive Fördermittel der KfW und des BAFA deutlich reduziert. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erhalten Sie Zuschüsse von grundsätzlich 15 % der förderfähigen Kosten.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Förderung auf 20 %, wobei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit möglich sind. Alternativ bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bis zu 120.000 Euro an. Wichtig: Die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden und die Einbindung eines Energieberaters ist Pflicht.

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die aktuellen Förderprogramme 2025, die technischen Mindestanforderungen für eine erfolgreiche Beantragung sowie die verschiedenen Dämmvarianten und deren Förderfähigkeit.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Förderung: 15 % Basisfördersatz für Fassadendämmung durch die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) und zusätzlich 5 % als iSFP-Bonus bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • Förderhöchstsummen: Maximale Förderung von 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP erhöht sich die Höchstgrenze auf 60.000 Euro
  • Antragswege: Zuschüsse über BAFA oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss über KfW (Programm 358-359) bis zu 120.000 Euro, Kombinationsmöglichkeiten beachten
  • Antragsvoraussetzungen: Antragstellung zwingend vor Baubeginn, Planung und Begleitung durch Energieberater erforderlich, Fachunternehmererklärung und technische Mindestanforderungen nach GEG beachten
  • Alternative: Steuerliche Förderung als Alternative mit Abzugsfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen bis zu 40.000 Euro über drei Jahre (nicht mit direkten Zuschüssen kombinierbar)

Fassadendämmung: Lohnende Investition mit staatlicher Unterstützung

Die Dämmung der Fassade ist eine der effektivsten Maßnahmen, um Heizkosten zu senken und den Wohnkomfort zu steigern. Mit einer passenden Fassadendämmung können Sie bis zu 30 % der Wärmeverluste Ihrer Immobilie reduzieren. Besonders erfreulich: Der Staat unterstützt diese energetische Sanierung mit attraktiven Fördermitteln.

Wir begleiten seit vielen Jahren Hausbesitzer bei ihren Sanierungsprojekten und können aus Erfahrung sagen: Die Kosten einer Fassadendämmung amortisieren sich schneller als viele denken. Bei einem Einfamilienhaus können die Einsparungen je nach Zustand zwischen 500 und 1.200 Euro jährlich liegen.

Die Dämmung der Gebäudehülle verbessert nicht nur die Energieeffizienz, sondern erhöht auch den Wert Ihrer Immobilie. Wer heute in eine gute Wärmedämmung investiert, profitiert morgen von einer wertstabileren Immobilie und niedrigeren laufenden Kosten.

Energetische und wirtschaftliche Vorteile der Fassadendämmung

Die Sanierung der Außenwände wirkt sich unmittelbar auf Ihr Wohnklima aus. Kalte Außenwände gehören der Vergangenheit an, Schimmelbildung wird vorgebeugt und die Raumluft bleibt angenehm. Aber mal ehrlich – sind die Kosten wirklich gerechtfertigt?

Unsere Antwort ist ein klares Ja! Die Dämmung von außen erhöht nicht nur den Wohnkomfort, sondern senkt auch den Energieverbrauch erheblich. Ein Kunde aus München berichtete uns kürzlich, dass seine Heizkosten nach der Fassadendämmung um fast 40 % gesunken sind. Das ist kein Einzelfall.

Die energetischen Vorteile sind besonders bei Altbauten enorm. Hier kann eine gut geplante Dämmung der Außenwände den Energiebedarf auf das Niveau eines modernen Neubaus bringen. Gleichzeitig steigert die Maßnahme den Wert der Immobilie und erfüllt bereits heute die kommenden strengeren Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Förderprogramme 2025: BAFA und KfW im Überblick

Wer 2025 seine Fassade dämmen möchte, kann von verschiedenen staatlichen Förderprogrammen profitieren. Die wichtigsten Ansprechpartner sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet dabei das Herzstück der Förderkulisse. Sie unterstützt sowohl umfassende Sanierungen als auch Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Fassade. Je nach persönlicher Situation kann ein direkter Zuschuss oder ein günstiger Kredit die bessere Wahl sein.

Ein typischer Irrtum ist übrigens, dass man nur bei kompletten Sanierungen Förderung erhalten kann. Das stimmt nicht! Auch einzelne energetische Maßnahmen wie die Fassadendämmung werden unterstützt. Die Art der Förderung und die Höhe hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa der erreichten Energieeffizienz und dem Gebäudetyp.

BEG EM: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist der wichtigste Fördertopf für die Dämmung mit WDVS oder andere Dämmvarianten. Beim BAFA können Sie direkte Zuschüsse für Ihre Fassadendämmung beantragen.

Grundsätzlich werden 15 % der förderfähigen Kosten übernommen. Wenn Sie bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt haben, gibt’s sogar 5 % extra – der sogenannte iSFP-Bonus. Das macht die Investition noch attraktiver.

Die Beantragung der Förderung erfolgt digital über das Online-Portal des BAFA. Wichtig dabei: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Ein klassischer Fehler, der mir in meiner Beratungspraxis immer wieder begegnet, ist der zu späte Förderantrag – dann gibt’s leider keinen Cent!

KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss

Neben direkten Zuschüssen vom BAFA bietet auch die KfW attraktive Fördermöglichkeiten für Ihre Fassadendämmung. Mit dem Programm KfW 261 erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit plus Tilgungszuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Besonders vorteilhaft: Die KfW fördert nicht nur die reinen Dämmkosten, sondern auch notwendige Nebenarbeiten wie Gerüstbau oder den Austausch von Fensterbänken. So kann die Förderung mehr Bauteile umfassen als beim direkten BAFA-Zuschuss.

Wir hatten neulich einen Fall, wo die Familie zwischen BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit schwankte. Nach genauer Berechnung entschieden sie sich für den KfW-Kredit, da sie so eine größere Fördersumme für ihr umfangreiches Projekt erhielten und die Finanzierung gleich mit abdecken konnten. Die KfW-Förderung macht besonders dann Sinn, wenn Sie ohnehin einen Kredit für Ihre Dämmmaßnahmen benötigen.

Förderhöhe und maximale Zuschüsse

Die tatsächliche Höhe der Förderung für die Fassadendämmung hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je effektiver die energetische Sanierung, desto höher die staatliche Unterstützung. Bei der Berechnung werden die förderfähigen Kosten als Basis genommen.

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern zu dämmender Fläche können die Kosten für ein hochwertiges Wärmedämmverbundsystem inklusive Einbau bei etwa 20.000 bis 30.000 Euro liegen. Bei einer Förderung von 15 % der Kosten entspricht das einem Zuschuss von 3.000 bis 4.500 Euro.

FörderartBasisförderungMit iSFP-BonusMaximale Fördersumme
BAFA-Zuschuss15 %20 %60.000 € pro Wohneinheit
KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss15 %20 %120.000 € pro Wohneinheit

Basis: 15 Prozent der förderfähigen Kosten

Der Standardsatz der Förderung für Dämmmaßnahmen liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten. Dabei sind allerdings nicht alle Ausgaben förderfähig – nur die, die direkt mit der energetischen Verbesserung zusammenhängen.

Förderfähige Kosten umfassen Material- und Handwerkskosten für die Dämmung, notwendige Vorarbeiten und Anpassungen an der Gebäudehülle sowie die Planungskosten durch den Energieberater. Nicht gefördert werden hingegen rein gestalterische Elemente oder Sanierungsarbeiten, die nicht direkt der energetischen Verbesserung dienen.

In der Praxis sehen wir oft, dass Hausbesitzer unterschätzen, wie umfangreich die förderfähigen Kosten sein können. Die Förderung zu erhalten, ist bei guter Vorbereitung gar nicht so kompliziert – man muss nur wissen, was alles angesetzt werden kann!

Sanierungsfahrplan: 5 Prozent zusätzlicher iSFP-Bonus

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist Gold wert! Er bringt nicht nur eine strukturierte Planung für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes, sondern auch bares Geld: 5 % zusätzliche Förderung auf die Fassadendämmung.

Der iSFP wird von einem zugelassenen Energieberater erstellt und zeigt den Weg zu einem energieeffizienten Gebäude auf. Er berücksichtigt dabei Ihre persönlichen Wünsche und finanziellen Möglichkeiten. Der Plan kostet zwar Geld, wird aber ebenfalls gefördert – und die 5 % Extra-Förderung für jede Einzelmaßnahme amortisieren diese Investition schnell.

Wir raten allen Kunden zu einem iSFP, selbst wenn sie zunächst nur die Dämmung der Fassade planen. Die langfristige Perspektive hilft, Fehlinvestitionen zu vermeiden und die höhere Förderung ist ein schöner Nebeneffekt. In einem Fall konnten wir einem Kunden mit dem iSFP-Bonus zusätzliche 2.500 Euro Förderung sichern!

60.000 Euro pro Wohneinheit als Höchstgrenze

Bei der BAFA-Förderung gibt es eine klare Obergrenze: 60.000 Euro pro Wohneinheit. Das klingt erstmal viel, aber bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen kann dieser Betrag durchaus erreicht werden.

Wichtig zu wissen: Die Höchstgrenze bezieht sich auf die Fördersumme, nicht auf die Investitionskosten. Bei einer Förderquote von 15 % der förderfähigen Kosten entspricht das einer maximalen Investitionssumme von 400.000 Euro pro Wohneinheit.

Bei Mehrfamilienhäusern wird die Förderung für jede Wohneinheit separat berechnet. Ein Gebäude mit vier Wohnungen kann also theoretisch bis zu 240.000 Euro (4 × 60.000 Euro) Förderung erhalten. Die 150.000 Euro Förderung für Dämmung, die manchmal als Richtwert genannt werden, beziehen sich auf vollständige Sanierungspakete bei größeren Mehrfamilienhäusern.

Antragstellung und technische Mindestanforderungen

Der Weg zur Förderung für die Fassadendämmung beginnt mit der korrekten Antragstellung. Hier gilt die goldene Regel: Erst beantragen, dann bauen! Wer mit den Arbeiten beginnt, bevor die Förderung bewilligt ist, geht leer aus.

Die Beantragung erfolgt online – beim BAFA direkt über das Portal des Bundesamts, bei KfW-Krediten über Ihre Hausbank. Für beide Wege benötigen Sie die Unterstützung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten, der die Maßnahmen plant und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt.

Technische Mindestanforderungen für die Förderung:

BauteilMaximaler U-WertTypische Dämmstärke
Außenwand0,20 W/(m²K)12-16 cm
Außenwand mit Innendämmung0,25 W/(m²K)8-12 cm
Wände gegen Erdreich0,25 W/(m²K)10-14 cm

Planung mit Energieeffizienz-Experten sicherstellen

Die Einbindung eines Energieberaters ist nicht nur sinnvoll, sondern für die Förderung zwingend vorgeschrieben. Nur zugelassene Energieeffizienz-Experten wie unsere Profis dürfen die für den Förderantrag nötigen Bestätigungen ausstellen.

Diese Experten finden Sie in der offiziellen Expertenliste des Bundes und bei uns. Sie beraten Sie zu den optimalen Dämmmaßnahmen, erstellen bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan und begleiten das Projekt von der Planung bis zur Abnahme.

Die Kosten für den Energieberater werden übrigens separat gefördert – mit bis zu 50 %! Diese Investition lohnt sich mehrfach, denn ein guter Berater findet oft Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten, die die Beratungskosten weit übersteigen.

Förderung vor Baubeginn beantragen

Der häufigste Fehler bei der Beantragung von Fördermitteln für die Dämmung: zu spät dran sein. Sobald der erste Handwerker anrückt oder das erste Material bestellt wird, gilt das Projekt als begonnen – und die Förderung ist futsch!

Die Beantragung der BAFA-Förderung ist unkompliziert, dauert aber von der Einreichung bis zur Bewilligung oft mehrere Wochen. Planen Sie also genug Vorlaufzeit ein. Bei der KfW-Förderung müssen Sie zusätzlich den Kreditantrag über Ihre Hausbank einreichen, was den Prozess noch etwas verlängern kann.

Aus unserer Erfahrung raten wir dazu, dass Sie mindestens 2-3 Monate vor dem geplanten Baubeginn mit der Antragsstellung beginnen. So bleibt genug Zeit für eventuelle Rückfragen oder Nachreichungen.

GEG-Vorgaben und zusätzliche Anforderungen beachten

Die technischen Mindestanforderungen für eine förderfähige Fassadendämmung sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert und werden in den Förderrichtlinien spezifiziert. Sie betreffen vor allem den Wärmeschutz, also den U-Wert der gedämmten Bauteile.

Für Außenwände gilt: Der U-Wert nach der Sanierung darf 0,20 W/(m²K) nicht überschreiten. Das bedeutet in der Praxis meist je nach verwendetem Dämmstoff eine Dämmstärke von mindestens 14-16 cm. Bei zweischaligem Mauerwerk mit Einblasdämmung gelten spezielle Anforderungen.

Ein weiteres wichtiges Detail: Die förderfähige Maßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht gefördert! Dies soll die Qualität der Ausführung sicherstellen.

Dämmvarianten und ihre Förderfähigkeit

Es gibt verschiedene Wege, eine Fassade zu dämmen und nicht alle sind gleichermaßen förderfähig. Die Wahl des richtigen Dämmsystems hängt von vielen Faktoren ab: Gebäudeart, Bausubstanz, Budget und natürlich den persönlichen Vorlieben.

Vorteile und Nachteile:

DämmverfahrenVorteileNachteile
WDVSHohe Dämmwirkung, schützt BausubstanzTeuer, verändert Fassade
EinblasdämmungGünstig, schnell umsetzbarNur bei Hohlräumen möglich
InnendämmungErhalt der FassadenoptikWohnraumverlust, Feuchtigkeitsrisiko

Die drei häufigsten Varianten sind das Wärmedämmverbundsystem (WDVS), die Einblasdämmung bei zweischaligem Mauerwerk und die Innendämmung. Jede hat ihre Vor- und Nachteile, und nicht jede Variante ist für jedes Gebäude geeignet.

1. Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

Das Wärmedämmverbundsystem ist der Klassiker unter den Fassadendämmungen. Dabei werden Dämmplatten auf die Außenwand geklebt und gedübelt, anschließend verputzt und gestrichen. Das WDVS ist für fast alle Gebäudetypen geeignet und bietet ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Bei der Dämmung mit WDVS gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Die Wahl des Dämmstoffs – ob Polystyrol, Mineralwolle oder natürliche Materialien wie Holzfaser – beeinflusst nicht nur die Kosten, sondern auch Eigenschaften wie Brandschutz, Schallschutz und Ökobilanz.

Ein gutes WDVS kann den U-Wert einer Außenwand von etwa 1,4 W/(m²K) auf unter 0,2 W/(m²K) verbessern. Das entspricht einer Energieeinsparung von rund 85 % an diesem Bauteil! Die Förderung macht diese effiziente Maßnahme noch attraktiver.

2. Einblasdämmung (Kerndämmung) für zweischaliges Mauerwerk

Bei Gebäuden mit zweischaligem Mauerwerk ist die Einblasdämmung oft die beste Wahl. Hierbei wird Dämmmaterial in den Hohlraum zwischen den beiden Mauerschalen eingebracht. Diese Methode ist besonders schonend und erhält das ursprüngliche Erscheinungsbild der Fassade.

Die Einblasdämmung ist in der Regel kostengünstiger als ein WDVS, da weder Gerüst noch neue Putzschichten erforderlich sind. Allerdings ist die erreichbare Dämmwirkung durch die begrenzte Hohlraumdicke limitiert. In vielen Fällen reicht sie dennoch aus, um die Förderanforderungen zu erfüllen.

Was viele nicht wissen: Auch für die Einblasdämmung kann die volle BAFA oder KfW-Förderung beantragt werden, sofern die technischen Mindestanforderungen erreicht werden. Ein Energieberater kann berechnen, ob das bei Ihrem Gebäude der Fall ist.

3. Dämmung von außen versus Innendämmung

Die Dämmung von außen ist in den meisten Fällen die bessere Wahl: Sie verhindert Wärmebrücken effektiver, erhält die Speichermasse der Wände und birgt kein Kondensationsrisiko. Nicht umsonst wird sie auch von staatlicher Seite stärker gefördert.

Manchmal ist eine Außendämmung jedoch nicht möglich – etwa bei denkmalgeschützten Fassaden oder bei Gebäuden in geschlossener Bauweise ohne zugängliche Außenwände. In diesen Fällen kann eine Innendämmung die Lösung sein.

Die Dämmung von innen ist technisch anspruchsvoller und erfordert eine sorgfältige Planung durch einen Fachmann, um Bauschäden durch Tauwasser zu vermeiden. Sie ist ebenfalls förderfähig, allerdings sind die Anforderungen an die Ausführungsqualität besonders hoch. Hier empfehlen wir unbedingt die Einbindung eines erfahrenen Energieberaters!

Steuerliche Förderung als Alternative

Neben direkten Zuschüssen und Krediten gibt es noch eine dritte Option: die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen. Diese kann besonders für Hausbesitzer mit hohem Einkommen attraktiv sein.

Die steuerliche Förderung erlaubt es, 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre von der Steuerschuld abzusetzen. Bei einer Fassadendämmung kann das zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen

Der steuerliche Abzug für energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung der Außenwände ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Eigenheimbesitzer können 20 % ihrer Aufwendungen über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.

Die maximale Förderung beträgt dabei 40.000 Euro pro Wohngebäude, was einer Investitionssumme von 200.000 Euro entspricht. Die Steuerersparnis wird aufgeteilt: 7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr nach Abschluss der Maßnahme.

Wichtig: Diese Förderung gilt nur für selbstgenutzte Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind. Neubauten und vermietete Objekte sind also ausgeschlossen. Außerdem müssen auch hier die technischen Mindestanforderungen eingehalten und die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Kombination mit anderen Förderungen prüfen

Eine Frage, die mir häufig gestellt wird: Kann ich verschiedene Förderungen kombinieren? Die Antwort ist leider nein – zumindest nicht für dieselbe Maßnahme. Das Prinzip lautet: keine Doppelförderung!

Sie müssen sich also entscheiden: entweder direkter BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit oder steuerliche Förderung für Ihre Fassadendämmung. Eine Kombination dieser drei Wege für dasselbe Bauteil ist nicht möglich.

Allerdings können Sie durchaus verschiedene Bauteile unterschiedlich fördern lassen. Beispiel: die Fassadendämmung über BAFA fördern lassen und die Dämmung des Daches steuerlich absetzen. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Dokumentation.

Fachplanung und Baubegleitung

Der Weg zur optimalen Fassadendämmung und zur maximalen Förderung führt über eine sorgfältige Planung und fachkundige Baubegleitung. Die Qualität der Ausführung entscheidet nicht nur über die Energieeffizienz, sondern auch über die Langlebigkeit der Maßnahme.

Eine professionelle Fachplanung vermeidet teure Fehler und stellt sicher, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden. Die Baubegleitung überwacht die korrekte Umsetzung und dokumentiert die Maßnahmen für den Förderantrag.

Einbindung eines Energieberaters sichern

Die Einbindung eines Energieberaters ist für die Förderung ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein echter Mehrwert für Ihr Projekt. Ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte bringt das nötige Fachwissen mit, um die optimale Dämmung für Ihr Gebäude zu planen.

Er unterstützt Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur finalen Dokumentation für die Förderanträge. Er weiß, welche Dämmstärken nötig sind, wie Wärmebrücken vermieden werden und welche Materialien sich für Ihr Gebäude am besten eignen.

Die Kosten für den Energieberater liegen je nach Umfang der Leistung bei etwa 1.200 bis 2.500 Euro, werden aber separat mit bis zu 50 % (maximal 5.000 Euro) gefördert. Diese Investition zahlt sich durch die optimierte Planung und die sichere Förderung mehrfach aus. Bei uns erhalten Sie schon ab 990 € (Stand: 4.2025) einen Sanierungsfahrplan.

Alle nötigen Unterlagen vorbereiten

Für einen erfolgreichen Förderantrag brauchen Sie eine Reihe von Unterlagen. Je besser Sie diese vorbereiten, desto schneller geht die Bearbeitung.

Checkliste für die Beantragung der Förderung:

UnterlagenBAFA-FörderungKfW-Förderung
Angaben zum Antragsteller
Gebäudeinformationen
Detaillierte Kostenaufstellung
Angebote der ausführenden Firmen
Bestätigung durch Energieberater
Technische Projektbeschreibung
Individueller Sanierungsfahrplan (optional)

Unser Tipp: Legen Sie von Anfang an eine digitale Projektmappe, in der Sie alle Dokumente sammeln, an. So haben Sie bei der Antragstellung alles griffbereit und vermeiden Stress.

Dokumentation und Nachweise für Förderanträge

Nach Abschluss der Maßnahmen müssen Sie den sogenannten Verwendungsnachweis erbringen. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsbelege und gegebenenfalls technische Nachweise über die durchgeführten Arbeiten.

Zu den wichtigsten Nachweisen gehören:

  • Fachunternehmererklärungen der ausführenden Firmen
  • Rechnungen mit detaillierter Aufschlüsselung der Leistungen
  • Technische Datenblätter der verwendeten Materialien
  • Fotos vor, während und nach der Baumaßnahme
  • Bestätigungen des Energieeffizienz-Experten

Diese Unterlagen müssen für die Auszahlung der Förderung eingereicht werden.

Die sorgfältige Dokumentation zahlt sich doppelt aus: Sie sichert nicht nur Ihre Förderung, sondern dient auch als Nachweis für die Wertsteigerung Ihrer Immobilie bei einem eventuellen späteren Verkauf. Zudem können die technischen Unterlagen für künftige Wartungsarbeiten wichtig sein.

Fazit: Fassadendämmung als Investition in die Zukunft mit staatlicher Unterstützung

Die Fassadendämmung stellt eine der wirksamsten Maßnahmen zur energetischen Sanierung dar und wird vom Staat durch attraktive Förderprogramme unterstützt. Mit einem Basisfördersatz von 15 % der förderfähigen Kosten und einem zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 % können Hausbesitzer erhebliche Zuschüsse erhalten.

Die maximale Förderhöhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit bietet einen deutlichen finanziellen Anreiz für umfassende Dämmmaßnahmen. Entscheidend für den Erhalt der Förderung ist die Antragstellung vor Beginn der Bauarbeiten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß GEG.

Die Einbindung eines Energieberaters ist nicht nur Pflicht für den Förderantrag, sondern sichert auch eine fachgerechte Planung und Umsetzung. Je nach individueller Situation kann zwischen BAFA-Zuschüssen und KfW-Krediten mit Tilgungszuschuss gewählt werden, wobei auch eine steuerliche Förderung als Alternative existiert.

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