Energieausweis-Pflicht für alte Häuser richtig verstehen

Veröffentlicht am: 14. Juli 2025
Letztes Update: 12. Mai 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker

Für Eigentümer alter Häuser ist der Energieausweis längst mehr als nur ein Stück Papier – er ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die Energieeffizienz Ihrer Immobilie transparent macht. Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurden die Anforderungen an Bestandsgebäude verschärft und der Energieausweis für viele Hausbesitzer verpflichtend.

Besonders bei alten Häusern, die oft einen hohen Energieverbrauch aufweisen, liefert der Ausweis wichtige Informationen zum energetischen Zustand und zeigt Potenziale für Energieeinsparungen auf. Ob Sie Ihr Gebäude vermieten, verkaufen oder sanieren möchten – der Energieausweis spielt dabei eine zentrale Rolle und kann bei Nichtvorlage sogar zu empfindlichen Bußgeldern führen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Der Energieausweis ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes.
  • Es gibt zwei Arten: Den Verbrauchsausweis (basierend auf tatsächlichem Verbrauch der letzten drei Jahre, 50-150 Euro) und den Bedarfsausweis (technische Analyse der Bausubstanz, 300-1000 Euro).
  • Für unsanierte Altbauten mit Baujahr vor 1977 und bis zu vier Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis verpflichtend, außer das Gebäude entspricht der Wärmeschutzverordnung von 1977.
  • Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und muss bei Immobilienbesichtigungen vorgelegt sowie in Immobilienanzeigen angegeben werden; bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
  • Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient) und beeinflussen den Immobilienwert; der Ausweis enthält zudem Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energiebilanz.

Energieausweis für alte Häuser: Pflicht und Beantragung

Besitzen Sie ein altes Haus? Dann kennen Sie bestimmt die Herausforderung: Der Energieausweis ist für alle Gebäude Pflicht, sobald Sie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Gerade bei älteren Häusern sorgt das Thema Energieausweis oft für Verwirrung. Hab selbst nach meiner Ausbildung zum Energieberater gemerkt, wie viele Eigentümer den Energieausweis erst in letzter Minute beantragen – und dann unter Zeitdruck geraten.

Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, wie viel Energie Ihr Haus pro Quadratmeter verbraucht. Für potenzielle Käufer und Mieter hilft dies, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen. Bei alten Häusern, besonders mit Baujahr 1977 und älter, ist der Bedarfsausweis meist verpflichtend.

Die Beantragung funktioniert im Grunde einfach: Sie beauftragen einen qualifizierten Energieberater, der alle relevanten Daten Ihrer Immobilie erfasst und den Ausweis erstellt. Der Zeitaufwand variiert je nach Art des Ausweises und Komplexität Ihres Gebäudes.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht für Ihre Immobilie?

Ein gültiger Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Bereits in der Immobilienanzeige müssen Sie die Energiekennwerte angeben – das ist keine Kür, sondern Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Konkret heißt das: Bei jeder Besichtigung müssen Sie den Energieausweis vorlegen und spätestens bei Vertragsabschluss muss der Käufer oder neue Mieter eine Kopie erhalten. Diese Regelung gilt übrigens für fast alle Gebäude – egal ob alt oder neu.

Besonders bei älteren Gebäuden mit einer Nutzfläche über 50 m² besteht die Pflicht zum Energieausweis. Ein eigener Energieausweis wird auch notwendig, wenn Sie umfangreiche energetische Sanierungen durchführen. In diesem Fall sollten Sie nach Abschluss der Arbeiten einen neuen Ausweis beantragen, da sich der energetische Zustand verbessert hat.

Wann brauch ich keinen? Bei denkmalgeschützten Gebäuden gibt’s manchmal Ausnahmen, dazu später mehr.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welcher für Ihr Gebäude?

Die Entscheidung zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis hängt vom Alter und der Größe Ihres Wohngebäudes ab. Das GEG (ehemals EnEV) gibt hier klare Vorgaben, welche Art des Ausweises für Ihr Gebäude geeignet oder sogar verpflichtend ist.

Bei alten Häusern mit Baujahr vor 1977 und weniger als vier Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis Pflicht – es sei denn, das Gebäude wurde nachträglich auf den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht. In meiner Praxis sehe ich immer wieder, dass viele Eigentümer versuchen, den günstigeren Verbrauchsausweis zu wählen, obwohl für ihre Immobilie eigentlich der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist.

Die Wahl zwischen den beiden Ausweistypen ist keine reine Geschmacksfrage, sondern hat handfeste Auswirkungen auf die Aussagekraft des Dokuments und natürlich auf Ihre Kosten. Als Eigentümer sollten Sie sich daher gut informieren, um keine versteckten Kosten zu haben oder gar ein Bußgeld zu riskieren.

Verbrauchsausweis: Energieverbrauch der letzten drei Jahre

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er zeigt also, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde – unabhängig vom baulichen Zustand. Die Daten werden meist aus den Heizkostenabrechnungen entnommen.

Vorteil: Er ist schneller zu erstellen und dadurch günstiger. Kostet in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Häuser, die nach 1977 gebaut wurden.

Nachteil ist allerdings, dass das Nutzerverhalten den Verbrauch stark beeinflusst. War die Oma, die sparsam heizt, die Vorbesitzerin, schaut der Ausweis besser aus, als er sollte. War’s die vierköpfige Familie, die’s gern warm hat, sieht er schlechter aus. Die Aussagekraft über den tatsächlichen energetischen Zustand ist daher begrenzt.

In meiner Beratungspraxis hab ich schon erlebt, dass zwei identische Häuser völlig unterschiedliche Verbrauchswerte hatten – nur weil in einem ein Vielpersonen-Haushalt wohnte und im anderen ein Single, der selten zuhause war. Für Käufer oder Mieter ist der Verbrauchsausweis daher manchmal wie Kaffeesatzlesen.

Bedarfsausweis: Energiebedarf Ihres Hauses

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis berechnet der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf Ihres Gebäudes. Dabei werden bauliche Faktoren wie Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und weitere technische Daten berücksichtigt.

Der Energieberater führt dafür eine gründliche Analyse der Bausubstanz durch. Er prüft Wände, Dach, Fenster und die Heizungsanlage. Den tatsächlichen Verbrauch der Vorbesitzer? Spielt keine Rolle.

Besonders für ältere Gebäude empfohlen, da er eine objektive Bewertung unabhängig vom Nutzerverhalten liefert. Der Bedarfsausweis ist für Gebäude mit Baujahr vor 1977 und bis zu vier Wohneinheiten verpflichtend, sofern sie nicht nach der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden.

Die präziseren Daten machen den Bedarfs- gegenüber dem Verbrauchsausweis teurer. Dafür bekommen Käufer und Mieter beim Bedarfsausweis aber auch wertvollere Infos über den tatsächlichen energetischen Zustand des Hauses. Potenziell wichtig: Er zeigt auch Schwachstellen auf, die bei einer energetischen Sanierung angegangen werden könnten.

Kosten und Gültigkeit des Energieausweises

Bevor Sie einen Energieausweis beantragen, wollen Sie sicher wissen, was auf Sie zukommt – sowohl finanziell als auch zeitlich. Die Kosten eines Energieausweises variieren je nach Typ und Aufwand, während die Gültigkeit gesetzlich festgelegt ist.

Der Energieausweis ist kein Dokument, das Sie einmal beantragen und dann für immer haben. Das Gebäudeenergiegesetz regelt klar die Gültigkeitsdauer sowie die Pflichten zur Erneuerung nach Umbauten oder dem Ablauf der Gültigkeit.

Kosten eines Verbrauchs- und Bedarfsausweises

Die Kosten für einen Energieausweis hängen stark davon ab, welche Art Sie benötigen und wie komplex Ihr Gebäude ist. Hier eine grobe Übersicht:

Preisspanne für Energieausweise:

AusweistypKostenZeitaufwand
Verbrauchsausweis50-100 Euro1-3 Tage
Bedarfsausweis250-500 Euro1-2 Wochen

Der Preisunterschied erklärt sich durch den höheren Arbeitsaufwand beim Bedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis hauptsächlich auf Ihren Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre basiert, erfordert der Bedarfsausweis eine detaillierte Analyse der Bausubstanz, der Heizungsanlage und anderer technischer Komponenten Ihres Hauses.

Tipp aus meiner Praxis: Vergleichen Sie mehrere Angebote. Die Preisunterschiede können erheblich sein, und manchmal bieten Energieberater Kombipackete mit zusätzlicher Beratung zu Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen an. Das kann höhere Kosten rechtfertigen, wenn Sie ohnehin über Modernisierungsmaßnahmen nachdenken.

Gültiger Energieausweis: Wie lange gültig?

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Energieausweis beantragen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten.

Wichtig: Die Gültigkeit erlischt vorzeitig, wenn Sie größere energetische Sanierungen durchführen! Nach einer umfassenden Dämmung oder dem Einbau einer neuen Heizungsanlage sollten Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen, da sich der energetische Zustand Ihres Gebäudes verbessert hat.

Ich erinnere mich an einen Kunden, der sein Haus verkaufen wollte und noch einen gültigen Energieausweis von vor acht Jahren hatte. Allerdings hatte er zwischenzeitlich das Dach gedämmt und neue Fenster eingebaut. Der alte Ausweis wäre zwar noch zwei Jahre gültig gewesen, aber rechtlich nicht mehr korrekt. Er musste einen neuen beantragen – dieser zeigte dann aber auch deutlich bessere Werte, was den Verkaufspreis positiv beeinflusste.

Bewahren Sie Ihren Energieausweis gut auf! Bei Verlust müssen Sie einen neuen beantragen, was unnötige Kosten verursacht.

Energieeffizienz verbessern: Energetische Sanierung

Der Energieausweis zeigt zwar den aktuellen energetischen Zustand Ihres alten Hauses, bietet aber gleichzeitig eine wertvolle Grundlage für gezielte Verbesserungen. Besonders bei älteren Gebäuden mit Baujahr vor 1977 sind energetische Sanierungen oft sinnvoll, um Energiekosten zu sparen.

Bei meinen Beratungen stelle ich immer wieder fest: Viele Eigentümer stehen vor einem Berg möglicher Maßnahmen und wissen nicht, womit sie anfangen sollen. Die im Energieausweis enthaltenen Modernisierungsempfehlungen bieten hier erste Anhaltspunkte. Wichtig ist, die Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge anzugehen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Die effektivsten Sanierungsmaßnahmen hängen vom individuellen Zustand Ihres Gebäudes ab. Der Energieberater kann bei der Erstellung des Bedarfsausweises die größten Schwachstellen identifizieren und gezielte Empfehlungen geben.

Typische Maßnahmen zur energetischen Sanierung bei alten Häusern:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Wände, Kellerdecke)
  • Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle
  • Modernisierung der Heizungsanlage
  • Installation einer kontrollierten Wohnraumlüftung
  • Einbau erneuerbarer Energiesysteme wie Solaranlagen

Die Dämmung von Dach und Kellerdecke bietet oft das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis. Bei einem meiner ersten Projekte konnten wir allein durch diese zwei Maßnahmen den Energieverbrauch um fast 30% senken – die Investition hat sich in weniger als 10 Jahren amortisiert.

Entscheidend ist, die Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Eine neue Heizung bringt wenig, wenn das Haus wie ein Sieb ist. Erst dämmen, dann die Anlagentechnik anpassen – das ist der sinnvolle Weg.

Fördermöglichkeiten für energetische Sanierung

Die gute Nachricht für Besitzer alter Häuser: Für energetische Sanierungen gibt es zahlreiche Förderprogramme. Während für die Erstellung eines Energieausweises selbst keine direkten Zuschüsse existieren, können Sie für die im Ausweis empfohlenen Sanierungsmaßnahmen finanzielle Unterstützung erhalten.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten:

  • KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • BAFA-Zuschüsse für Heizungstausch und erneuerbare Energien
  • Steuerliche Abschreibungen für energetische Sanierungsmaßnahmen
  • Regionale Programme der Bundesländer und Kommunen

Ein Tipp aus meiner Praxis: Lassen Sie sich von Ihrem Energieberater nicht nur den Energieausweis erstellen, sondern auch zu Fördermitteln beraten. Oft kann man verschiedene Programme kombinieren und so die Kosten erheblich reduzieren.

Eine interessante Option ist auch die BAFA-geförderte Energieberatung. Dabei übernimmt der Staat bis zu 80% der Beratungskosten. Der Berater erstellt dann nicht nur den Energieausweis, sondern einen umfassenden Sanierungsfahrplan, der die optimale Reihenfolge der Maßnahmen aufzeigt.

Pflicht zum Energieausweis beim Verkauf oder Vermietung

Beim Verkauf oder bei der Vermietung eines alten Hauses müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Diese Pflicht besteht nicht erst bei Vertragsabschluss, sondern bereits während des gesamten Vermarktungsprozesses.

Die Regeln sind streng: Schon in der Immobilienanzeige müssen Sie bestimmte Energiekennwerte angeben. Bei Besichtigungen ist der Energieausweis vorzuzeigen, und spätestens bei Vertragsabschluss muss der Käufer oder Mieter eine Kopie erhalten. Diese Transparenzpflichten sollen potenzielle Käufer und Mieter vor bösen Überraschungen bewahren.

Energieausweis vorlegen: Was Sie beachten müssen

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie bereits in der Immobilienanzeige die Energieeffizienzklasse und den Energieverbrauchskennwert angeben. Diese Informationen finden Sie in Ihrem Energieausweis.

Bei Besichtigungen gilt: Der Energieausweis muss unaufgefordert vorgelegt werden. Es reicht nicht, ihn nur auf Nachfrage zu zeigen. Viele Eigentümer unterschätzen diese Pflicht und riskieren damit Bußgelder.

Spätestens beim Vertragsabschluss muss dem Käufer oder Mieter eine Kopie des Energieausweises übergeben werden. In der Praxis empfehle ich immer, dies im Kaufvertrag oder Mietvertrag zu dokumentieren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Ein Fallbeispiel aus meiner Arbeit: Ein Eigentümer wollte sein Haus aus den 1960er Jahren verkaufen und hatte den Energieausweis nicht rechtzeitig beauftragt. Die Immobilienanzeige war bereits geschaltet, Besichtigungstermine vereinbart. Als ein Interessent nach dem Energieausweis fragte und der Verkäufer keinen vorlegen konnte, zog dieser sein Interesse zurück – ein potenzieller Käufer verloren, nur weil der Energieausweis fehlte. Die Verzögerung im Verkaufsprozess kostete den Eigentümer mehrere Wochen und schließlich auch Geld beim Verkaufspreis.

Energieausweis erstellen lassen: So funktioniert’s

Einen Energieausweis zu beantragen ist eigentlich kein Hexenwerk. Der Prozess läuft meist in vier Schritten ab: Zunächst suchen Sie einen qualifizierten Aussteller, dann klären Sie die Art des benötigten Ausweises, danach erfolgt die Datenerhebung und zuletzt die Erstellung des Dokuments.

Bei alten Häusern ist oft der Bedarfsausweis nötig, was einen Vor-Ort-Termin mit dem Energieberater bedeutet. Dabei werden alle relevanten Gebäudedaten erfasst – von der Dämmung bis zur Heizungsanlage. Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller geht’s.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Nicht jeder darf Energieausweise ausstellen. Das GEG (§88) definiert klar, wer zur Ausstellung berechtigt ist. Generell können folgende Personen Energieausweise ausstellen:

  • Architekten und Bauingenieure
  • Handwerksmeister bestimmter Fachrichtungen
  • Absolventen entsprechender Studiengänge (z.B. Bauphysik, Energietechnik)
  • Zertifizierte Energieberater
  • Personen mit nachgewiesener Fortbildung im Bereich Energieeffizienz

Besonders bei alten Häusern empfehle ich, auf qualifizierte Energieberater mit BAFA-Zulassung zu setzen. Sie können nicht nur den Energieausweis erstellen, sondern gleichzeitig wertvolle Tipps zur energetischen Sanierung geben.

In meiner eigenen Praxis hab ich schon erlebt, dass Hausbesitzer im Internet nach dem günstigsten Anbieter gesucht haben – und am Ende mit einem rechtlich zweifelhaften Ausweis dastanden. Lieber einmal richtig investieren als später Probleme bekommen.

Benötigte Dokumente und Daten

Für die Erstellung eines Energieausweises benötigen Sie je nach Art des Ausweises verschiedene Unterlagen. Hier eine Übersicht:

Für den Verbrauchsausweis:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Angaben zur beheizten Gebäudenutzfläche
  • Informationen zum Energieträger (Gas, Öl, etc.)
  • Baujahr des Gebäudes

Für den Bedarfsausweis:

  • Baupläne mit Grundrissen und Schnitten (falls vorhanden)
  • Angaben zu Dämmung und Baumaterialien
  • Informationen zur Heizungsanlage (Typ, Alter, Effizienz)
  • Daten zu Fenstern und Außentüren
  • Informationen zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto genauer und kostengünstiger wird die Erstellung des Energieausweises. Fehlen wichtige Informationen, muss der Energieberater mehr Zeit für Recherche und Messungen aufwenden, was die Kosten erhöhen kann.

Als praktischen Tipp empfehle ich: Erstellen Sie vorab einen Ordner mit allen verfügbaren Unterlagen. Fotografieren Sie unklare Bereiche wie Dachaufbau oder Heizungsanlage. Das hilft dem Energieberater und spart letztendlich Zeit und Geld.

Ausnahmen und Besonderheiten beim Energieausweis

Nicht für jedes Gebäude ist ein Energieausweis erforderlich. Das GEG sieht gewisse Ausnahmen vor, die besonders bei alten und historischen Gebäuden relevant sein können. Diese Ausnahmen sollen verhindern, dass unverhältnismäßige Anforderungen an spezielle Gebäudetypen gestellt werden.

Aber Vorsicht: Die Ausnahmen sind eng definiert und gelten nicht pauschal für alle älteren Gebäude. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr altes Haus von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen ist, sollten Sie fachlichen Rat einholen, bevor Sie auf die Erstellung verzichten.

Denkmalgeschützte Gebäude und spezielle Fälle

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten besondere Regeln. Der Denkmalschutz steht oft im Spannungsfeld mit energetischen Anforderungen, da viele Maßnahmen zur Energieeinsparung den historischen Charakter beeinträchtigen würden.

Folgende Gebäudetypen sind von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen:

  • Denkmalgeschützte Gebäude, sofern die Einhaltung der Anforderungen die Bausubstanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde
  • Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern
  • Ferienhäuser, die weniger als vier Monate pro Jahr genutzt werden
  • Religiöse Versammlungsstätten
  • Provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer unter zwei Jahren

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Ausnahme jedoch nicht automatisch. In vielen Fällen ist ein Energieausweis trotzdem sinnvoll, um den energetischen Zustand zu dokumentieren – gerade wenn Teile des Gebäudes saniert werden können, ohne den Denkmalschutz zu verletzen.

Ein Beispiel aus meiner Praxis: Für eine denkmalgeschützte Villa aus dem 19. Jahrhundert konnten wir einen modifizierten Energieausweis erstellen, der die besonderen Umstände berücksichtigte. Obwohl keine umfassende Fassadendämmung möglich war, konnten wir Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz identifizieren, die den Denkmalschutz nicht beeinträchtigten – etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke und die Optimierung der Heizungsanlage.

Auch bei speziellen Fällen lohnt sich immer eine individuelle Beratung, um die rechtlichen Anforderungen zu klären und gleichzeitig Potenziale zur Energieeinsparung zu nutzen.

Rechtliche Konsequenzen bei fehlendem Energieausweis

Die Pflicht zum Energieausweis ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich verankert. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und mögliche Haftungsrisiken. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht Sanktionen vor, wenn Sie als Eigentümer Ihrer Pflicht nicht nachkommen.

Manche Eigentümer unterschätzen die rechtlichen Folgen und denken: “Wird schon gut gehen.” Meine Erfahrung zeigt: Die Behörden werden bei Kontrollen immer strenger, und oft sind es die potenziellen Käufer oder Mieter selbst, die Verstöße melden.

Bußgelder und Haftungsfragen

Wenn Sie keinen Energieausweis vorlegen können, obwohl dieser gesetzlich vorgeschrieben ist, riskieren Sie ein Bußgeld. Das GEG sieht Geldbußen von bis zu 15.000 Euro vor. In der Praxis werden die Bußgelder nach Schwere des Verstoßes gestaffelt.

Typische Verstöße und mögliche Bußgelder:

  • Fehlen des Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung: bis zu 15.000 Euro
  • Fehlende Angaben in Immobilienanzeigen: bis zu 10.000 Euro
  • Nichtvorlage des Energieausweises bei Besichtigungen: bis zu 5.000 Euro
  • Verwendung eines abgelaufenen Energieausweises: bis zu 5.000 Euro

Neben den Bußgeldern können auch zivilrechtliche Konsequenzen drohen. Käufer oder Mieter können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihnen durch den fehlenden Energieausweis ein Schaden entstanden ist – etwa wenn die tatsächlichen Energiekosten deutlich höher sind als erwartet.

Ein Fallbeispiel: Ein Vermieter hatte für sein altes Wohngebäude mit vier Wohneinheiten nur einen Verbrauchsausweis erstellt, obwohl das Baujahr 1965 einen Bedarfsausweis erfordert hätte. Nach einer Anzeige durch einen Mieter musste er nicht nur ein Bußgeld von 3.500 Euro zahlen, sondern auch nachträglich einen korrekten Bedarfsausweis erstellen lassen.

Um Ärger zu vermeiden, empfehle ich: Klären Sie frühzeitig, welche Art von Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, und beauftragen Sie einen qualifizierten Experten mit der Erstellung. Die Kosten für den Ausweis sind deutlich niedriger als mögliche Bußgelder – ganz zu schweigen vom Imageschaden bei einem Rechtsstreit.

Aktuelle Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst und fasst verschiedene Regelwerke zusammen. Die aktuellen Vorgaben bringen einige Änderungen mit sich, die gerade für Besitzer alter Häuser wichtig sind.

Die Anforderungen werden schrittweise verschärft, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Wer heute einen Energieausweis erstellen lässt, sollte die neuesten Bestimmungen kennen – sie beeinflussen nicht nur die Ausweiserstellung, sondern auch mögliche Sanierungsverpflichtungen.

Was Eigentümer von alten Häusern wissen sollten

Für Besitzer älterer Gebäude bringt das GEG sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Verschärfte Anforderungen bei Sanierung: Wenn Sie Teile Ihres alten Hauses sanieren (z.B. mehr als 10% einer Bauteilfläche), müssen bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz eingehalten werden.
  2. Austauschpflicht für alte Heizkessel: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden (mit Ausnahmen für bestimmte Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel).
  3. Neue Effizienzklassen: Die Energieausweise verwenden eine erweiterte Skala von A+ bis H, wobei viele alte Häuser in den Klassen F bis H eingestuft werden.
  4. Übergangsfrist für alte Energieausweise: Energieausweise, die nach älteren Regelwerken erstellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, maximal jedoch für 10 Jahre nach Ausstellung.

Bei meinen Beratungen stelle ich oft fest: Viele Eigentümer alter Häuser fürchten, dass sie durch das neue GEG zu teuren Sanierungen gezwungen werden. Die gute Nachricht: Es gibt in der Regel Bestandsschutz für bestehende Gebäude. Sanierungspflichten greifen meist nur bei ohnehin geplanten größeren Umbauten.

Allerdings sollten Sie beachten: Wenn Sie Ihr altes Haus verkaufen oder vermieten möchten, kann ein schlechter Energieausweis den Wert mindern. Potenzielle Käufer und Mieter achten zunehmend auf die Energieeffizienz – nicht nur aus Umweltgründen, sondern vor allem wegen steigender Energiekosten.

Ein Tipp aus meiner Praxis: Nutzen Sie die erweiterten Fördermöglichkeiten, die im Zuge der GEG-Novellierung geschaffen wurden. Besonders für energetische Sanierungen alter Häuser gibt es attraktive Programme. Eine Energieberatung kann aufzeigen, welche Maßnahmen sich amortisieren und welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.

Die Anforderungen an den Energieausweis und die energetische Qualität von Gebäuden werden in den kommenden Jahren weiter steigen. Wer heute in die Energieeffizienz investiert, ist für diese Entwicklung gut gerüstet und kann langfristig von niedrigeren Energiekosten profitieren.

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