Energieausweis für Eigentumswohnungen: Wann benötigen Sie ihn?

Veröffentlicht am: 24. Januar 2025
Letztes Update: 13. Februar 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker
Energieausweis für Eigentumswohnung Titelbild Illustration

Als Eigentümer einer Immobilie fragen Sie sich vielleicht, wann ein Energieausweis für Ihre Eigentumswohnung erforderlich ist. Er ist ein zentrales Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Sie brauchen den Energieausweis spätestens, wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten oder verkaufen möchten. 

Er ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten besser einzuschätzen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweise sind gesetzlich vorgeschrieben für Verkäufer, Vermieter und Verpächter.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Eigentumswohnungen: Den Bedarfsausweis (basiert auf technischer Analyse) und den Verbrauchsausweis (basiert auf Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre).
  • Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden und enthält wichtige Kennwerte zur Energieeffizienz des Gebäudes und der Wohnung.
  • Ein Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig und muss danach erneuert werden.

Pflicht zum Energieausweis beim Verkauf oder Vermietung

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie  ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises dient dazu, Transparenz zu schaffen und Interessenten eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

Energieausweis beim Verkauf von Immobilien wie einer Eigentumswohnung

Der Energieausweis enthält wichtige Informationen zum Energieverbrauch Ihrer Immobilie  und ermöglicht es Käufern, die zukünftigen Energiekosten abzuschätzen. Ein fehlender Energieausweis beim Verkauf kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen potenzieller Käufer mindern. 

Ein aktueller Energieausweis schafft Transparenz und kann den Verkaufsprozess positiv beeinflussen.

Energieausweis bei Vermietung und Verpachtung

Auch bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses sind Sie verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Potenzielle Mieter haben das Recht, die energetischen Kennwerte der Immobilie einzusehen. Ein gültiger Energieausweis fördert das Vertrauen und kann die Vermietungschancen erhöhen.

Besonders bei Mietwohnungen ist es wichtig, dass der Energieausweis die spezifischen Daten des gesamten Gebäudes enthält. Dies ermöglicht es Mietern, die Energieeffizienz zu bewerten und sich für eine energetisch günstige Immobilie zu entscheiden.

Vorlagepflicht bei der Besichtigung

Der Energieausweis muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt sowohl für Verkaufs- als auch Vermietungsfälle. Die Vorlagepflicht soll sicherstellen, dass potenzielle Käufer oder Mieter umfassend informiert sind.

Versäumen Sie es, den Energieausweis rechtzeitig vorzulegen, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro kann die Folge sein. Um dies zu vermeiden, sollten Sie den Energieausweis rechtzeitig beantragen und zur Besichtigung bereithalten.

Ausnahmen für Gebäude unter 50 Quadratmetern

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht. Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht ausgenommen. Das bedeutet, wenn ein Haus weniger als 50 Quadratmeter umfasst, benötigen Sie keinen Energieausweis. Diese Regelung bezieht sich auf sehr kleine Gebäude und Ferienhäuser. Sie gilt nicht für Wohnungen.

Bei Eigentumswohnungen ist die Ausweispflicht nicht von der Größe der Nutzfläche abhängig, da die entsprechenden gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Regelungen für ganze Gebäude gelten. Das bedeutet, dass für das gesamte Gebäude ein Energieausweis erforderlich ist – unabhängig davon, wie viele Eigentumswohnungen sich darin befinden. 

Eine separate Ausstellung von Energieausweisen für einzelne Wohnungen ist nicht zulässig, solange diese Teil eines größeren Gebäudes sind. Dabei liefert der Energieausweis wertvolle Informationen über den energetischen Zustand der Wohneinheit und kann bei Überlegungen zur energetischen Sanierung hilfreich sein. 

Zudem steigert ein energetisch optimiertes Gebäude den Wert Ihrer Immobilie.

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Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweise

Beim Energieausweis wird zwischen zwei Arten unterschieden: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Beide haben unterschiedliche Grundlagen und Aussagen. Daher ist es wichtig zu wissen, welcher für Ihre Immobilie ideal ist.

Verbrauchsausweis: Basierend auf Verbrauchsdaten

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er spiegelt den realen Energieverbrauch der Bewohner wider und ist daher stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängig. Dieser Ausweis ist kostengünstiger und einfacher zu erstellen.

Der Verbrauchsausweis eignet sich für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten oder für Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder saniert wurden. Er bietet eine gute Orientierung über den Durchschnittsverbrauch. Er kann jedoch durch sparsames oder verschwenderisches Verhalten der Nutzer verzerrt sein.

Bedarfsausweis: Ermittlung des Endenergiebedarfs

Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Endenergiebedarf des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Hierbei werden bauliche Aspekte wie die Dämmung, die Heizungsanlage und die Fenster berücksichtigt. Ein Energieberater führt eine detaillierte Analyse durch, um den energetischen Zustand der Immobilie zu bewerten.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist Pflicht für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und nicht energetisch saniert sind. Er bietet eine genaue Grundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Welcher Ausweis ist für Ihre Wohnung zulässig?

Die Wahl des Energieausweises hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neubauten und umfassend sanierte Gebäude benötigen einen Bedarfsausweis. Für ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht energetisch saniert wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder jüngeren Baujahren kann der Verbrauchsausweis genutzt werden. Es ist jedoch immer sinnvoll, einen Bedarfsausweis in Betracht zu ziehen, um detaillierte Informationen für mögliche Sanierungen zu erhalten.

Energieausweis ausstellen lassen: So beantragen Sie ihn

Um einen Energieausweis zu erhalten, müssen Sie ihn bei einem qualifizierten Experten wie Immobilienwerker beantragen. Der Prozess ist unkompliziert, wenn Sie die notwendigen Unterlagen bereithalten und wissen, an wen Sie sich wenden können.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Der Energieausweis darf nur von zertifizierten Energieexperten ausgestellt werden. Dazu gehören Architekten, Ingenieure und Energieberater mit entsprechender Zulassung. Achten Sie darauf, einen vertrauenswürdigen Fachmann zu wählen, um die Gültigkeit des Dokuments sicherzustellen. 

Bei uns können Sie zum Beispiel sicher sein, dass echte Profis Ihre Eigentumswohnung bewerten.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

Für die Erstellung des Energieausweises benötigen Sie verschiedene Daten und Dokumente:

  • Angaben zu Baujahr und Bauart
  • Informationen über die Heizungsanlage und verwendete Energieträger
  • Pläne und Grundrisse des Gebäudes (nur Bedarfsausweis)
  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre (bei Verbrauchsausweis)

Je umfassender die Informationen sind, desto genauer wird der Energieausweis. Fehlende Daten können den Prozess verzögern oder zu Ungenauigkeiten führen.

Kosten und Gebühren: Was kostet der Ausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art und Aufwand. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger und kostet zwischen 50 und 100 Euro. Ein Bedarfsausweis erfordert eine umfangreichere Analyse und liegt bei etwa 300 bis 500 Euro oder mehr.

Gültigkeit des Energieausweises und Verlängerung

Ein Energieausweis ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Es ist wichtig, diesen im Blick zu behalten, um rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen und gesetzeskonform zu bleiben.

Gültigkeitsdauer von zehn Jahren

Der Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum für zehn Jahre gültig. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieses Zeitraums den Ausweis für Vermietungen oder Verkäufe verwenden können. Nach Ablauf der zehn Jahre muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Verlängerung des Energieausweises: Ist das möglich?

Eine Verlängerung des bestehenden Energieausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Erstellung eines neuen Ausweises erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Informationen aktuell sind und eventuelle Änderungen am Gebäude berücksichtigt werden.

Energieausweis vorlegen: Wann ist es erforderlich?

Die Vorlage des Energieausweises ist in verschiedenen Situationen gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient der Informationspflicht gegenüber interessierten Parteien und fördert energieeffizientes Bauen und Sanieren.

Pflicht bei Immobilienanzeigen und Besichtigungen

Bereits in der Immobilienanzeige müssen Sie Angaben zum Energieausweis machen. Dazu gehören:

  • Art des Energieausweises
  • Energieverbrauchskennwert oder Endenergiebedarf
  • Energieeffizienzklasse
  • Baujahr der Immobilie
  • Wesentlicher Energieträger

Diese Informationen helfen Interessenten, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Dies gilt für Vermietung, Verkauf oder Verpachtung.

Bereithalten des Ausweises bei Vertragsabschluss

Spätestens beim Vertragsabschluss müssen Sie dem Käufer oder Mieter den Energieausweis oder eine Kopie davon aushändigen. Dies ermöglicht es den neuen Eigentümern oder Mietern, die energetischen Daten der Immobilie einzusehen und zu nutzen.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Ausweispflicht

Die Nichteinhaltung der Energieausweis-Pflichten kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Es ist daher unerlässlich, die gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen und umzusetzen.

Ordnungswidrigkeiten gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Verstöße gegen die Ausweispflicht gelten als Ordnungswidrigkeiten nach dem GEG. Dazu zählen:

  • Nichtvorlage des Energieausweises bei Besichtigungen
  • Fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  • Vorlage eines ungültigen Energieausweises
  • Verwendung falscher Angaben

Das Ignorieren dieser Pflichten kann rechtliche Konsequenzen haben und sollte vermieden werden.

Bußgelder bis zu 15.000 Euro

Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie stets einen gültigen Energieausweis vorlegen und alle Pflichtangaben erfüllen.

Energieausweis in Immobilienanzeigen: Was ist zulässig?

Beim Schalten von Immobilienanzeigen müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Dies betrifft insbesondere die Angaben zum Energieausweis, die transparent gemacht werden müssen.

Pflichtangaben gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die EnEV schreibt vor, dass folgende Angaben in Immobilienanzeigen enthalten sein müssen:

  • Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse
  • Baujahr der Immobilie
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung

Diese Vorgaben gelten für kommerzielle und private Anzeigen gleichermaßen. Sie sollen Transparenz schaffen und den Wettbewerb um energieeffiziente Immobilien fördern.

Konsequenzen bei fehlenden Angaben

Fehlende oder unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit gelten. Es drohen ebenfalls Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Zudem kann das mangelnde Vertrauen der Interessenten den Verkaufs- oder Vermietungsprozess erschweren.

Inhalte des Energieausweises für Wohngebäude

Der Energieausweis bietet eine umfassende Übersicht über die energetische Qualität Ihres Wohngebäudes. Er enthält wichtige Details, die sowohl für Eigentümer als auch für potenzielle Käufer oder Mieter relevant sind.

Energiekennwerte und Energieeffizienzklassen

Die Energiekennwerte geben an, wieviel Energie das Gebäude verbraucht oder benötigt. Sie sind zentrale Elemente des Energieausweises und ermöglichen einen Vergleich mit anderen Immobilien. Die Einteilung in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) bietet eine schnelle Orientierung.

Energieträger und erneuerbare Energien

Der Energieausweis informiert über die wesentlichen Energieträger, die im Gebäude verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise Heizöl, Gas oder erneuerbare Energien. Diese Angaben sind wichtig für die Einschätzung der Umweltverträglichkeit und der zukünftigen Energiekosten.

Empfehlungen zur energetischen Sanierung

Zusätzlich enthält der Energieausweis Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Diese Hinweise können dazu beitragen, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern und langfristig Kosten zu sparen. Maßnahmen könnten die Dämmung, den Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlage umfassen.

Häufige gestellte Fragen

Was tun bei Verlust des Energieausweises?

Beim Verlust des Energieausweises sollten Sie zunächst den Aussteller kontaktieren. Oftmals kann dieser eine Kopie bereitstellen. Ist dies nicht möglich, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. 

Ist ein digitaler Energieausweis zulässig?

Der Energieausweis muss in physischer Form vorliegen. Ein rein digitaler Energieausweis genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Sie können jedoch digitale Kopien zusätzlich nutzen, um Interessenten den Zugang zu erleichtern.

Haben Sie weitere Fragen zum Energieausweis oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Das Team von Immobilienwerker steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Experten aus Architektur, Energieeffizienz und Bauingenieurwesen helfen Ihnen, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und Ihr Gebäude energetisch zu optimieren.

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