Energieausweis beim Hausverkauf: Das müssen Sie wissen

Veröffentlicht am: 24. Januar 2025
Letztes Update: 25. Februar 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker
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Beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis eine gesetzliche Pflicht. Er informiert potenzielle Käufer über die Energieeffizienz des Gebäudes und trägt zur Transparenz im Verkaufsprozess bei. Der Ausweis hilft nicht nur bei der Einschätzung der Energiekosten, sondern kann auch den Wert der Immobilie beeinflussen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Der Energieausweis ist beim Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung einer Immobilie gesetzlich erforderlich.
  • Käufer haben das Recht, den Energieausweis einzusehen, um den energetischen Zustand der Immobilie zu bewerten.
  • Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  • Fehlen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
  • Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Nach Ablauf muss ein neuer ausgestellt werden.
  • Für bestimmte Immobilien wie denkmalgeschützte Gebäude oder Objekte unter 50 m² Nutzfläche entfällt die Pflicht.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Die Wahl hängt von der Art der Immobilie ab.
  • Der Energieausweis ist außerdem auch ein Verkaufsargument. Ein guter energetischer Zustand kann den Immobilienwert steigern.

Pflicht des Energieausweises beim Hausverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis unverzichtbar. Als Verkäufer sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen vorzulegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Sie den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung bereithalten müssen. Dieses Dokument informiert potenzielle Käufer über die Energetik der Immobilie. 

Darin werden der Energiebedarf und die Energieeffizienz angegeben. Der Energieausweis ist nicht nur ein gesetzliches Gebot, sondern auch ein wichtiges Verkaufsargument. Er gibt Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes und hilft Käufern, die zu erwartenden Energiekosten abzuschätzen. 

Ein Haus mit guter Energieeffizienzklasse kann den Verkaufswert erhöhen und den Verkaufsprozess beschleunigen.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigen Sie immer dann, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Dies gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbeimmobilien. Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein. 

Dazu zählen beispielsweise der Energiekennwert und die Energieeffizienzklasse. Auch bei Neubauten ist ein Energieausweis erforderlich. Er muss von einem qualifizierten Energieberater ausgestellt werden und bestätigt, dass die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz eingehalten wurden. 

Ohne gültigen Energieausweis ist der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie nicht zulässig. Bereits in der Immobilienanzeige sind bestimmte Angaben aus dem Energieausweis zu machen. Fehlen diese, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro führen. 

Es ist daher essentiell, den Energieausweis rechtzeitig erstellen zu lassen. Auch bei sanierungsbedürftigen Objekten oder Abrisshäusern müssen Sie einen Energieausweis vorlegen, sofern keine Ausnahmen greifen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über Ihre Pflichten.

Ausnahmen von der Energieausweispflicht: Welche Immobilien benötigen keinen Energieausweis?

Folgende Immobilien sind von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises befreit:

  • Gebäude unter Denkmalschutz
  • Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
  • Freistehende Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden
  • Gebäude, die ausschließlich zur Nutzung im Ferienbereich dienen

Zudem benötigen Abrisshäuser, bei denen feststeht, dass sie nach dem Verkauf abgerissen werden, das Dokument nicht. Diese Ausnahmen sind jedoch eng gefasst und sollten im Zweifelsfall mit einem Fachmann besprochen werden. Beachten Sie, dass diese Ausnahmen streng ausgelegt werden. 

Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Energieberater oder Fachanwalt zu konsultieren.

Kann ich mein Haus ohne Energieausweis verkaufen?

Ein Verkauf ohne gültigen Energieausweis ist in den meisten Fällen nicht gestattet. Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ohne ihn riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Sollte Ihr bisheriger Energieausweis abgelaufen sein, müssen Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen. Wenden Sie sich hierfür an einen qualifizierten Energieberater oder Schornsteinfeger. Die Kosten für die Erstellung variieren je nach Art des Ausweises und Umfang der benötigten Daten. 

Es ist in Ihrem eigenen Interesse, den Energieausweis vorzulegen. Er erhöht die Transparenz und kann Vertrauen bei potenziellen Käufern schaffen.

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Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide dienen dazu, die Energieeffizienz einer Immobilie zu bewerten. Sie unterscheiden sich jedoch in der Art der Datenerhebung und Aussagekraft. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. 

Währenddessen ermittelt der Bedarfsausweis den berechneten Energiebedarf des Gebäudes unter standardisierten Bedingungen.

Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Der entscheidende Unterschied liegt in der Methodik. 

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageRealer Energieverbrauch der letzten drei JahreTheoretischer Energiebedarf des Gebäudes
AbhängigkeitNutzerverhaltenBausubstanz und Anlagentechnik
KostenCa. 50 bis 100 EuroCa. 300 bis 500 Euro
EignungFür Gebäude, in denen die Heiz- und Warmwasserkosten auf Basis der Bewohner vorliegenNeubauten oder stark renovierte Gebäude, bei denen der tatsächliche Verbrauch noch nicht vorliegt oder bei denen das Verhalten der Bewohner wenig Einfluss auf die Energieeffizienz haben soll

Die Wahl des passenden Energieausweises hängt von den spezifischen Merkmalen Ihrer Immobilie ab. Ein Fachmann kann Ihnen bei der Entscheidung helfen.

Welche Ausweisart ist für Ihr Gebäude erforderlich?

Die Art des erforderlichen Energieausweises richtet sich nach dem Alter und der Größe des Gebäudes. Es gilt:

  • Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht energetisch saniert wurden, ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
  • Alle anderen Gebäude können wahlweise einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erhalten.

Bei Unklarheiten sollten Sie einen Energieberater konsultieren. So stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Ausweis beantragen.

Energieverbrauch messen: Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie in den letzten drei Jahren. Hierfür werden Heizkostenabrechnungen oder Energieabrechnungen herangezogen. Diese Ausweisart ist in der Regel günstiger und einfacher zu erstellen.

Allerdings spiegelt der Verbrauchsausweis stark das Nutzerverhalten wider. 

Unterschiedliche Heizgewohnheiten können das Ergebnis beeinflussen, weshalb er weniger objektive Aussagen über die Gebäudeeffizienz zulässt.

Energiebedarf ermitteln: Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes auf Grundlage bautechnischer Merkmale. Faktoren wie Dämmung, Fensterqualität und Heizungsanlage werden berücksichtigt. Diese Methode ermöglicht eine unabhängige Beurteilung des Gebäudes, die nicht durch das Nutzerverhalten beeinflusst wird.

Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist aufwendiger und teurer. Sie liefert jedoch detaillierte Erkenntnisse über die energetischen Schwachstellen des Gebäudes. Dies kann insbesondere bei älteren oder unsanierten Immobilien von Vorteil sein.

Energieausweis beim Wohngebäude: Besonderheiten

Bei Wohngebäuden gelten besondere Vorschriften. So sind beispielsweise bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ein bedarfsorientierter Energieausweis vorgeschrieben, sofern keine energetische Sanierung stattgefunden hat.

Zudem spielt die Energieeffizienz bei Wohngebäuden eine größere Rolle für potenzielle Käufer oder Mieter. Ein guter energetischer Zustand kann ein entscheidendes Verkaufsargument sein und die Attraktivität der Immobilie erhöhen.

Energieausweis beantragen: Wer stellt den Ausweis aus?

Der Energieausweis muss von einer qualifizierten Person ausgestellt werden. Dazu zählen Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger und speziell geschulte Energieberater. Wichtig ist, dass der Aussteller über die notwendigen fachlichen Qualifikationen verfügt.

Bei der Auswahl des Ausstellers sollten Sie auf Erfahrung und Referenzen achten. 

Eine professionelle Erstellung gewährleistet die Anerkennung des Ausweises und vermeidet mögliche Fehler.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind:

  • Diplom-Ingenieure, Architekten und Bauingenieure
  • Handwerksmeister bestimmter Gewerke mit entsprechender Weiterbildung
  • Staatlich anerkannte oder zertifizierte Energieberater

Achten Sie darauf, dass der Aussteller im Ausstellerverzeichnis der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder einer ähnlichen Institution registriert ist.

Anforderungen an Aussteller von Energieausweisen

Aussteller müssen über spezifische Fachkenntnisse im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz verfügen. Dies schließt Kenntnisse über Baustoffe, Anlagentechnik und energetische Berechnungsverfahren ein. Zudem müssen sie unabhängig und neutral handeln.

Die Qualität des Energieausweises hängt maßgeblich von der Kompetenz des Ausstellers ab. 

Eine sorgfältige Auswahl ist daher entscheidend.

Energieausweis erstellen lassen: So geht’s

Um einen Energieausweis zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie einen qualifizierten Aussteller.
  2. Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin zur Gebäudebesichtigung mit Ihren Schornsteinfeger oder sparen Sie Zeit und Geld, indem Sie den Ausweis bei uns online bestellen.
  4. Der Aussteller erstellt den Energieausweis auf Basis der erhobenen Daten.
  5. Sie erhalten den fertigen Energieausweis und die Rechnung.

Der gesamte Prozess kann, je nach Verfügbarkeit des Ausstellers, einige Tage bis Wochen dauern. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein. Bei uns erledigen Sie ihn jedoch innerhalb von wenigen Tagen!

So können Sie den Energieausweis beantragen

Sie können den Energieausweis direkt bei einem qualifizierten Aussteller in Ihrer Region beantragen. Viele bieten für Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise auch Online-Services an.

Vergleichen Sie Angebote und Leistungen, um den passenden Dienstleister zu finden. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Erfahrung und Servicequalität.

Welche Unterlagen werden für die Erstellung benötigt?

Für die Erstellung eines Energieausweises benötigen Sie:

  • Baupläne und Grundrisse
  • Angaben zum Baujahr und zu Modernisierungen
  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre (bei Verbrauchsausweis)
  • Informationen zur Heizungsanlage und Dämmung

Je umfassender die Unterlagen sind, desto genauer wird der Energieausweis ausfallen. Fehlen bestimmte Dokumente, kann der Aussteller sie gegebenenfalls durch Vor-Ort-Begehung ermitteln.

Energieausweis vorlegen: Wann und für wen ist es vorgeschrieben?

Das Vorlegen des Energieausweises ist für Verkäufer und Vermieter verpflichtend. Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien. Interessenten haben ebenfalls ein Recht darauf, den Energieausweis einzusehen. 

Er dient als Entscheidungsgrundlage und erhöht die Transparenz im Verkaufsprozess.

Energieausweis beim Besichtigungstermin vorlegen

Während der Besichtigung sollten Sie den Energieausweis unaufgefordert vorzeigen. So können Interessenten sich ein Bild von der Energieeffizienz der Immobilie machen und Fragen stellen. Das GEG schreibt vor, dass der Energieausweis nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern bereits bei der Besichtigung verfügbar sein muss. 

Verstöße können zu Bußgeldern führen.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

In Immobilienanzeigen müssen folgende Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten sein:

  • Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/m²a
  • Energieeffizienzklasse
  • Baujahr der Immobilie
  • Wesentlicher Energieträger (z.B. Gas, Öl)

Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Anzeige vollständig ist.

Gültigkeitsdauer des Energieausweises

Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf dem Dokument. Nach Ablauf der Frist müssen Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen, wenn Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Bei größeren Modernisierungen kann es sinnvoll sein, den Energieausweis vorzeitig zu erneuern. 

So weisen Sie die verbesserten energetischen Eigenschaften nach.

Strafen bei Verstößen gegen die Energieausweispflicht

Verstöße gegen die Energieausweispflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Dies gilt sowohl für das Nichtvorlegen des Ausweises als auch für fehlende Pflichtangaben in Anzeigen. 

Um Strafen zu vermeiden, sollten Sie sich genau an die gesetzlichen Vorgaben halten und den Energieausweis rechtzeitig bereitstellen.

Energieausweis beim Hausverkauf: Wichtige Fristen

Denken Sie daran, den Energieausweis rechtzeitig zu beantragen. Da die Erstellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Sie frühzeitig einen Aussteller kontaktieren. Bereits beim Einstellen der Immobilienanzeige benötigen Sie Angaben aus dem Energieausweis. Planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein, um alle Pflichten fristgerecht erfüllen zu können.

Inhalte des Energieausweises verstehen

Der Energieausweis enthält zahlreiche Informationen, die für Laien nicht immer leicht verständlich sind. Es lohnt sich jedoch, die wichtigsten Kennzahlen zu kennen, um den energetischen Zustand der Immobilie einschätzen zu können. 

Ein gutes Verständnis hilft Ihnen auch dabei, Fragen von Interessenten kompetent zu beantworten und die Vorteile Ihrer Immobilie hervorzuheben.

Aufbau und wichtige Kennzahlen

Der Energieausweis besteht aus mehreren Abschnitten:

  • Gebäudedaten: Adresse, Baujahr, Gebäudetyp
  • Energieverbrauchs- oder bedarfskennwerte: Angaben zum Energieverbrauch oder -bedarf
  • Energieeffizienzklasse: Einstufung von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient)
  • Modernisierungsempfehlungen: Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz

Diese Kennzahlen bieten einen Überblick über die energetische Qualität des Gebäudes.

Energieeffizienzklasse und ihre Bedeutung

Die Energieeffizienzklasse gibt auf einer Skala von A+ bis H an, wie effizient Ihre Immobilie ist. Eine Klasse A+ bedeutet einen sehr geringen Energiebedarf, während Klasse H auf einen hohen Bedarf hinweist. 

Eine gute Energieeffizienzklasse kann den Wert Ihrer Immobilie steigern und ist oft ein entscheidendes Kriterium für Käufer oder Mieter.

Energieverbrauchskennwert: Wie lese ich ihn?

Der Energieverbrauchskennwert zeigt an, wieviel Energie pro Quadratmeter und Jahr verbraucht wird. Angegeben wird dieser Wert in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a). Ein niedriger Wert deutet auf einen geringen Energieverbrauch hin und ist ein Indikator für eine gute Energieeffizienz.

Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis

Der Energieausweis enthält oft Empfehlungen zur energetischen Modernisierung. Diese Hinweise können Ihnen helfen, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienzklasse zu verbessern. Beispiele für Modernisierungsempfehlungen sind:

  • Verbesserung der Wärmedämmung von Dach und Wänden
  • Austausch alter Fenster und Türen
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Die Umsetzung dieser Maßnahmen kann sich positiv auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken.

Grenzen der Aussagekraft des Energieausweises

Obwohl der Energieausweis wichtige Informationen liefert, hat er auch Grenzen. Beim Verbrauchsausweis hängt das Ergebnis stark vom Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis basiert auf standardisierten Annahmen, die nicht alle individuellen Besonderheiten berücksichtigen.

Der Energieausweis sollte daher als Orientierungshilfe angesehen werden. Für detaillierte Analysen empfiehlt sich eine ausführliche Energieberatung.

Energieeffizienz von Wohngebäuden: Bedeutung beim Verkauf

Die Energieeffizienz spielt beim Verkauf von Wohngebäuden eine immer größere Rolle. Sie beeinflusst nicht nur die Energiekosten, sondern auch den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie. Ein energieeffizientes Haus ist für viele Käufer attraktiver und kann einen höheren Verkaufspreis erzielen. 

Investitionen in die Energieeffizienz können sich daher lohnen.

Auswirkung auf den Immobilienpreis

Eine gute Energieeffizienzklasse kann den Immobilienpreis steigern. Käufer sind oft bereit, mehr für ein Haus mit niedrigem Energieverbrauch zu zahlen, da sie langfristig Energiekosten sparen.

Umgekehrt können energetische Schwächen den Preis drücken oder Interessenten abschrecken.

Wertsteigerung durch energetische Sanierung

Durch energetische Sanierungen können Sie den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder moderne Heiztechnik senken den Energieverbrauch und verbessern die Energieeffizienzklasse. Staatliche Förderprogramme können die Investitionskosten reduzieren und die Sanierung noch attraktiver machen. Hier macht es Sinn, einen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen um mögliche Potenziale sichtbar zu machen und 5% Förderbonus zu erhalten.

Energetischer Zustand als Verkaufsargument

Ein guter energetischer Zustand ist ein starkes Verkaufsargument. Hervorzuheben sind dabei:

  • Niedrige Energiekosten
  • Hoher Wohnkomfort durch angenehme Temperaturen
  • Umweltfreundlichkeit durch geringere CO₂-Emissionen

Diese Vorteile sollten Sie in der Verkaufsstrategie und -präsentation betonen.

Energieeffizienzklasse als Entscheidungskriterium für Käufer

Für viele Käufer ist die Energieeffizienzklasse ein wichtiges Entscheidungskriterium. Eine schlechte Klasse kann Zweifel an der Qualität der Immobilie wecken und zusätzliche Investitionen notwendig machen.

Eine transparente Kommunikation und gegebenenfalls die Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen können hier Abhilfe schaffen.

Gesetzliche Grundlagen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die rechtliche Basis für energetische Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es fasst die zuvor geltenden Regelungen zusammen und setzt EU-Richtlinien in nationales Recht um. 

Das GEG regelt unter anderem die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie die energetischen Standards für Neubauten und Bestandsgebäude.

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz?

Das GEG legt fest:

  • Energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude
  • Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Regelungen zur Erstellung und Vorlage von Energieausweisen
  • Anforderungen an Anlagentechnik und Dämmung

Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Klimaschutz zu fördern.

Änderungen durch das GEG für den Hausverkauf

Mit Einführung des GEG haben sich einige Anforderungen folgendermaßen geändert:

  • Neue Energieeffizienzklassen wurden eingeführt.
  • Die Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien wurden angepasst.
  • Die Anforderungen an die Erstellung von Energieausweisen wurden präzisiert.

Als Verkäufer sollten Sie sich mit den aktuellen Regelungen vertraut machen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Relevante Vorschriften für Wohngebäude

Für Wohngebäude gelten im GEG spezielle Vorgaben:

  • Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Neubauten
  • Regelungen für Modernisierungen und Umbauten
  • Pflichten zur Ausstellung und Vorlage von Energieausweisen

Diese Vorschriften sollen dazu beitragen, den Energiebedarf von Wohngebäuden langfristig zu senken.

Übergangsfristen und Aktualisierungen im GEG

Das GEG sieht Übergangsfristen für bestimmte Maßnahmen vor. Beispielsweise müssen einige Anforderungen erst nach einem bestimmten Datum erfüllt werden. Es ist ratsam, sich regelmäßig über Aktualisierungen zu informieren, da das Gesetz Anpassungen unterliegt.

Häufige Fragen

Ist ein Energieausweis immer erforderlich?

Ja, beim Hausverkauf ist ein Energieausweis in den meisten Fällen erforderlich. Ausnahmen bestehen für denkmalgeschützte Gebäude und kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche. Auch bei Abrisshäusern kann auf den Energieausweis verzichtet werden. Im Zweifel sollten Sie jedoch einen Experten konsultieren.

Kann ich den Energieausweis selbst erstellen?

Nein, der Energieausweis muss von einem qualifizierten Fachmann erstellt werden. Selbst erstellte oder unqualifizierte Ausweise sind nicht gültig und können zu rechtlichen Problemen führen. Wenden Sie sich daher an einen zertifizierten Energieberater oder Ingenieur.

Wann muss ich den Energieausweis erneuern?

Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit benötigen Sie einen neuen Ausweis. Auch nach umfangreichen Modernisierungen kann eine erneute Erstellung sinnvoll sein. So stellen Sie sicher, dass die aktuellen energetischen Eigenschaften Ihrer Immobilie korrekt dargestellt werden.

Was tun bei Verlust des Energieausweises?

Kontaktieren Sie den Aussteller, um eine Kopie zu erhalten. Falls dies nicht möglich ist, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Achten Sie darauf, den Ausweis sicher aufzubewahren, um Zeit und Kosten zu sparen.

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