Biomasseheizung Förderung: KfW-Zuschuss erhalten

Veröffentlicht am: 18. April 2025
Letztes Update: 11. April 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker
Biomasseheizung Förderung

Mit dem Wechsel zu erneuerbaren Energien wird die Biomasseheizung als umweltfreundliche Alternative immer attraktiver – besonders durch die großzügigen staatlichen Förderungen der KfW. Seit Januar 2024 können Sie beim Einbau einer Pelletheizung, Hackschnitzelheizung oder Scheitholzheizung von einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten profitieren.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht durch Boni wie den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus sogar Zuschüsse von bis zu 70 % der Investitionskosten. Bei einer Obergrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit können Sie maximal 21.000 Euro plus einen möglichen Emissionszuschlag von 2.500 Euro erhalten.

Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem der Austausch einer alten Heizung, die Einhaltung bestimmter Effizienzstandards und ein hydraulischer Abgleich.

Für die Antragstellung müssen Sie sich direkt an die KfW, die seit 2024 anstelle des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig ist, wenden – oder nutzen Sie unseren Service zur Antragsstellung und profitieren Sie von einer Umsetzung in nur 7 Tagen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Förderfähigkeit von Biomasseheizungen, die konkreten Fördersätze für 2025, die technischen Anforderungen und wie Sie den Förderantrag erfolgreich stellen können.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Fördersatz: Biomasseheizungen können mit bis zu 70 % gefördert werden (30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bis 2028 + 30 % Einkommensbonus bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €)
  • Förderhöhe: Maximal förderfähige Investitionssumme pro Wohneinheit beträgt 30.000 € mit einem Fördermaximum von 21.000 € plus optional 2.500 € Emissionszuschlag bei besonders niedrigen Staubemissionen
  • Voraussetzungen: Ersetzen einer alten Heizung, mindestens 65 % erneuerbare Energienutzung, Effizienzgrad über 81 %, Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und Pflicht-Pufferspeicher
  • Antragstellung: Seit Januar 2024 erfolgt die Antragstellung ausschließlich über die KfW (nicht mehr BAFA) im Rahmen des BEG-Förderprogramms für Einzelmaßnahmen

Biomasseheizung: Grundlagen und Förderfähigkeit

Biomasseheizungen nutzen nachwachsende Rohstoffe wie Holzpellets oder Hackschnitzel und bieten eine klimafreundliche Alternative zu Öl- und Gasheizungen. Durch die effiziente Verbrennung dieser Brennstoffe lassen sich CO₂-Emissionen deutlich reduzieren, was sie zu einer nachhaltigen Lösung für die Wärmeerzeugung macht.

Zuerst möchten wir klären, warum diese Heiztechnik staatlich gefördert wird und welche finanziellen Vorteile sich daraus für Sie ergeben.

Funktionsweise und Vorteile von Biomasseheizungen

Biomasseheizungen nutzen nachwachsende Rohstoffe, um Wärmeenergie zu erzeugen. Bei uns haben schon mehrere Experten eine Pelletheizung und beschreiben die Funktionsweise folgendermaßen: “Bei diesen Heizsystemen werden organische Materialien wie Holzpellets, Hackschnitzel oder Scheitholz verbrannt und die entstehende Wärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Heizen mit Biomasse ist CO2-neutral, da bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die Pflanzen während ihres Wachstums aufgenommen haben. Das macht Biomasseheizungen zu einer umweltfreundlichen Alternative zu fossilen Brennstoffen.”

Moderne Biomassekessel erreichen inzwischen Wirkungsgrade von bis zu 95 %, was sie extrem effizient macht. Zudem sind die Brennstoffkosten oft stabiler als bei Öl oder Gas, obwohl auch hier in den letzten Jahren Preisschwankungen zu beobachten waren.

Erneuerbare Energien im Heizsystem

Biomasseheizungen gehören zur Familie der Heiztechnologien, die erneuerbare Energien nutzen. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas sind sie nachhaltig, da der Rohstoff – meist Holz in verschiedenen Formen – immer wieder nachwächst.

Die Nutzung erneuerbarer Energien im Heizbereich wird aktuell stark gefördert, weil sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Wir haben bei unseren Kunden beobachtet, dass neben der Wärmepumpe besonders die Biomasseheizung als Alternative zur Ölheizung immer beliebter wird.

Der Staat unterstützt den Umstieg auf solche klimafreundlichen Heizsysteme mit verschiedenen Förderprogrammen. Wer von fossilen Energieträgern auf erneuerbare umsteigt, wird finanziell belohnt – und das macht die anfänglich höheren Investitionskosten deutlich erträglicher.

Austauschpflicht für alte Heizungen

Wussten Sie, dass für manch eine alte Heizung eine gesetzliche Austauschpflicht besteht? Bei mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung kann dies der Fall sein. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland und Heizungstyp, aber generell gilt: Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, müssen in der Regel ersetzt werden.

Diese Pflicht bietet die perfekte Gelegenheit, auf eine moderne, umweltfreundliche Heizung umzusteigen. Die staatliche Förderung macht den Wechsel finanziell attraktiver. In der Beratung zeigt sich häufig: Die anfänglichen Investitionskosten schrecken viele Hausbesitzer zunächst ab. Doch sobald Fördermöglichkeiten und langfristige Einsparungen gegenübergestellt werden, fällt die Entscheidung meist deutlich leichter.

KfW-Zuschuss 2025: Förderprogramm und Konditionen

Seit 2024 läuft die Förderung für Biomasseheizungen ausschließlich über die KfW. Doch welche Zuschüsse gibt es konkret und wie unterscheiden sich die Förderbedingungen von den vorherigen Regelungen? Wir stellen die Konditionen im Folgenden genauer vor.

BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet das Fundament für die finanzielle Unterstützung beim Einbau einer neuen Biomasseheizung. Besonders relevant für Hausbesitzer ist dabei die BEG EM – die Förderung für Einzelmaßnahmen.

Diese Förderung wird seit Januar 2024 ausschließlich über die KfW abgewickelt, nachdem sie vorher beim BAFA angesiedelt war. Was bedeutet das für Sie? Der Förderantrag wird inzwischen über die KfW gestellt. Dabei wurden die Bedingungen in mehreren Punkten angepasst – insbesondere im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Förderung effizienter Anlagen.

Für 2025 bleiben die grundlegenden Strukturen der Förderung voraussichtlich bestehen, allerdings mit möglichen Anpassungen in den Fördersätzen. Die aktuelle Richtlinie sieht eine Grundförderung, die durch verschiedene Boni ergänzt werden kann, vor. Das ist ein System, das sich bewährt hat und daher beibehalten wird.

Grundförderung und Bonusregelungen

Die Grundförderung für eine Biomasseheizung beträgt derzeit 30 % der förderfähigen Kosten. Wer eine alte Ölheizung ersetzt, erhält einen zusätzlichen Bonus von 10 %. Das ist eine erhebliche finanzielle Entlastung beim Umstieg auf erneuerbare Energien!

Zusätzlich gibt es einen Innovationsbonus von 5 % für besonders effiziente Anlagen mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider. Als Energieberater haben wir die Erfahrung gemacht, dass sich diese Investition fast immer lohnt – nicht nur wegen der höheren Förderung, sondern auch wegen der besseren Effizienz im Betrieb.

FörderartProzentsatzBedingungen
Grundförderung30 %Für alle förderfähigen Biomasseheizungen
Austauschbonus10 %Bei Ersatz einer Ölheizung
Innovationsbonus5 %Für Brennwerttechnik/Partikelabscheider

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien kann mit einem Ergänzungskredit kombiniert werden. Dieser bietet günstige Zinsen für den Teil der Investition, der nicht durch Zuschüsse abgedeckt ist.

Höhe der Förderung und maximale Zuschüsse

Die Höhe der Förderung für eine Biomasseheizung kann insgesamt bis zu 45 % der förderfähigen Kosten betragen. Das ist eine enorme Unterstützung! Allerdings gibt es eine wichtige Obergrenze zu beachten: Die Summe der förderfähigen Kosten wird auf maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.

Bei einem Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit bedeutet das, dass höchstens 30.000 Euro als Berechnungsgrundlage dienen. Bei 45 % Förderung wären das maximal 13.500 Euro Zuschuss. Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich dieser Betrag entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten.

Wir hatten letztes Jahr einen Kunden mit einem Zweifamilienhaus, der eine Pelletheizung installieren ließ. Die Gesamtkosten lagen bei 40.000 Euro, aber durch die Förderung für zwei Wohneinheiten konnte er die vollen Kosten als förderfähig anrechnen lassen und erhielt einen beachtlichen Zuschuss.

Förderfähige Kosten bei Biomasseheizungen

Nicht alle Kosten sind automatisch förderfähig. Welche Anschaffungs- und Installationskosten angerechnet werden können und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.

Investitionskosten und 30.000 Euro Obergrenze

Was gehört eigentlich alles zu den förderfähigen Kosten bei einer Biomasseheizung? Im Wesentlichen werden alle notwendigen Komponenten und Arbeiten berücksichtigt, die direkt mit dem Einbau der neuen Heizungsanlage zusammenhängen.

Dazu zählen:

  • Der Biomassekessel selbst
  • Pufferspeicher und Warmwasserspeicher
  • Regelungstechnik und Steuerungseinheiten
  • Brennstofflager (z.B. Pellettank)
  • Notwendige Umbauten am Schornstein

Die Obergrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit ist dabei nicht zu unterschätzen. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus reicht dieser Betrag meist aus, um die wesentlichen Kosten für eine moderne Biomasseheizung abzudecken. Bei großen Anlagen oder komplexen Einbauten können die tatsächlichen Kosten jedoch darüber liegen.

Ein Tipp aus unserer Praxis: Lassen Sie sich unbedingt mehrere Angebote machen und achten Sie darauf, dass alle förderfähigen Komponenten detailliert aufgelistet sind. So stellen Sie sicher, dass bei der Berechnung der beihilfefähigen Kosten finden alle relevanten Posten Berücksichtigung.

Installation und Inbetriebnahme

Die förderfähigen Investitionskosten umfassen nicht nur die Heizungsanlage selbst, sondern auch deren fachgerechte Installation und Inbetriebnahme. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele bei ihrer Kalkulation vergessen!

Als Teil der Förderung können Sie folgende Leistungen anrechnen:

  • Montagekosten durch das Fachunternehmen
  • Einstellungs- und Optimierungsarbeiten
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • Anschlussarbeiten und notwendige Anpassungen

Die Durchführung dieser Arbeiten durch ein qualifiziertes Fachunternehmen ist nicht nur förderrechtlich relevant, sondern auch technisch sinnvoll. Wir haben schon erlebt, wie Kunden bei der Installation sparen wollten und später teurere Probleme bekamen.

Wichtig für die Förderung: Der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages darf erst nach Antragstellung erfolgen. Dies gilt als offizieller Start Ihres Projekts. Planen Sie also unbedingt richtig!

Fördervoraussetzungen und technische Anforderungen

Damit eine Biomasseheizung förderfähig ist, müssen sowohl formale als auch technische Kriterien erfüllt sein. Neben den allgemeinen Fördervoraussetzungen wie einer ordnungsgemäßen Antragstellung sind auch bestimmte technische Standards einzuhalten. Diese betreffen unter anderem den Emissionsausstoß, den Wirkungsgrad der Anlage und die verwendeten Brennstoffe.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Obwohl die Antragsstellung jetzt über die KfW läuft, bleiben die technischen Anforderungen an förderfähige Biomasseheizungen weitgehend gleich. Diese wurden ursprünglich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) definiert und werden weiter angewendet.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 5 Kilowatt bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten müssen. Dies betrifft insbesondere Pelletheizungen und Hackschnitzelanlagen. Bei Scheitholzkesseln gibt es spezielle Anforderungen an den Pufferspeicher.

Die Förderung ist nicht für einfache Kaminöfen oder Kachelöfen möglich. Es muss sich um ein zentrales Heizsystem handeln. Zudem muss die Anlage auf der sogenannten BAFA-Liste (neuerdings KfW-Liste) der förderfähigen Anlagen stehen. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und enthält nur Geräte, die die strengen technischen Anforderungen erfüllen.

Hydraulischer Abgleich und Effizienzstandards

Ein zwingender Bestandteil für die Förderung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach der Installation. Dieser sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt wird und die Anlage effizient arbeitet.

Der hydraulische Abgleich muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und ist Teil der Fördervoraussetzungen. Wir können aus Erfahrung sagen: Diese Maßnahme lohnt sich auch energetisch – in einem unserer Projekte konnten wir dadurch den Brennstoffverbrauch um fast 15 % senken!

Weitere technische Anforderungen betreffen die Effizienzstandards der Anlage selbst. Die Biomasseheizung muss bestimmte Wirkungsgrade erreichen und Emissionsgrenzwerte einhalten. Diese sind in der Förderrichtlinie genau festgelegt und werden regelmäßig an den technischen Fortschritt angepasst. Ziel der Förderung ist schließlich nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien, sondern auch eine möglichst effiziente und umweltfreundliche Wärmeerzeugung.

Antragstellung für Ihre neue Heizung

Die staatliche Förderung für eine neue Heizung wird nicht automatisch gewährt – sie muss rechtzeitig, vollständig und korrekt beantragt werden. Dabei gibt es bestimmte Fristen, Voraussetzungen und Abläufe, die unbedingt eingehalten werden müssen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wann und wie Sie Ihren Antrag bei der KfW einreichen müssen, welche Unterlagen erforderlich sind und worauf Sie besonders achten sollten.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der richtige Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Förderung entscheidend! Anders als bei manchen anderen Förderprogrammen muss der Antrag für die BEG EM vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Was bedeutet “Beginn der Maßnahme”? Darunter fällt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages für die Heizungsanlage.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Kunde hatte bereits einen Vertrag für seine Pelletheizung unterschrieben, bevor er den Förderantrag eingereicht hatte. Leider war damit die Förderung nicht mehr möglich – ein teurer Fehler!

Planungen und Beratungen dürfen hingegen vor der Antragstellung stattfinden. Das ist auch sinnvoll, denn so können Sie den Antrag mit konkreten Angeboten und genauen Kostenkalkulationen stellen. Erst nach der Zusage durch die KfW sollten Sie Verträge unterzeichnen.

Beantragung der Förderung bei der KfW

Die Beantragung der Förderung erfolgt seit 2024 ausschließlich bei der KfW. Vorher wurden Anträge für Heizungsförderung beim BAFA gestellt. Das hat sich mit der neuen Förderrichtlinie geändert.

Der Antrag wird digital über das KfW-Portal eingereicht. Sie benötigen dafür:

  • Ein Nutzerkonto im KfW-Zuschussportal
  • Angebote für die geplante Biomasseheizung
  • Technische Datenblätter der Anlage
  • Bei Austausch einer alten Heizung: Nachweise über das Alter der vorhandenen Anlage

Als Privatperson können Sie den Antrag selbst stellen, aber wir empfehlen oft die Unterstützung durch einen Energieberater der Immobilienwerker. Dieser kann nicht nur bei der Antragstellung helfen, sondern auch bei der Auswahl der optimalen Heiztechnik für Ihr Wohngebäude beraten.

Der Prozess ist insgesamt unkomplizierter geworden – wenn alle Unterlagen vollständig sind, geht die Bearbeitung meist zügig vonstatten. Anträge, die beispielsweise im August 2024 begonnen wurden, können noch bis November 2024 gestellt werden.

Förderantrag und Förderzusage

Nach Einreichung Ihres Förderantrags erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Die KfW prüft dann Ihren Antrag auf Vollständigkeit und darauf, ob alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Die Bearbeitungszeiten können variieren. Aktuell dauert es etwa 4-8 Wochen bis zur Förderzusage. In Zeiten hohen Antragsaufkommens – wie nach Änderungen der Förderrichtlinien – kann es auch länger dauern. Planen Sie diesen Zeitraum unbedingt in Ihrem Heizungsprojekt ein!

Nach der Förderzusage haben Sie in der Regel ein Jahr Zeit, um die Maßnahme umzusetzen und abzuschließen. Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Sie muss aber rechtzeitig beantragt werden. Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen, da erst dann der Zuschuss ausgezahlt wird. Das Schöne: Im Gegensatz zu manch anderen Förderungen muss hier nix zurückgezahlt werden!

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Technologien

Biomasseheizungen lassen sich ideal mit anderen nachhaltigen Technologien wie Solarthermie oder Wärmepumpen verbinden, um die Energieeffizienz zu maximieren und den Verbrauch fossiler Brennstoffe weiter zu reduzieren. Besonders durch intelligente Hybridlösungen können sowohl die Betriebskosten gesenkt als auch die Umwelt geschont werden.

Zudem gibt es für viele dieser Kombinationen attraktive Fördermöglichkeiten, die den Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell noch lohnenswerter machen. Welche Technologien sich besonders gut ergänzen, welche Einsparpotenziale bestehen und wie Sie die maximale Förderung ausschöpfen, erfahren Sie hier.

Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung

Eine spannende Option ist die Kombination einer Biomasseheizung mit einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung. Diese Hybridlösung kann besonders in der Übergangszeit effizient sein. Während die Biomasseheizung die Grundlast abdeckt, übernimmt die Wärmepumpe die Warmwasserbereitung in Zeiten mit geringem Heizbedarf.

Die Kombination bietet mehrere Vorteile:

  • Höhere Gesamteffizienz des Heizsystems
  • Geringerer Brennstoffverbrauch in der Übergangszeit
  • Nutzung verschiedener erneuerbarer Energiequellen
  • Mögliche zusätzliche Förderung für die Wärmepumpenkomponente

Eine Förderung der elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zusammen mit der Biomasseheizung ist möglich, solange die Gesamtkosten die förderfähigen Höchstbeträge nicht übersteigen. Hier lohnt sich eine sorgfältige Planung, um die maximale Förderung zu erhalten.

Wir haben letztes Jahr ein Projekt begleitet, bei dem wir eine Pelletheizung mit einer kleinen Brauchwasser-Wärmepumpe kombinierten. Im Sommer konnte die Pelletheizung komplett ausbleiben, was die Betriebskosten erheblich reduzierte.

Photovoltaik oder elektrische Warmwasserbereitung

Eine weitere sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Biomasseheizung kann eine Photovoltaikanlage sein. Die Kombination mit Photovoltaik oder einer elektrischen Warmwasserbereitung nutzt die Synergien verschiedener erneuerbarer Energieformen optimal aus.

Die Photovoltaikanlage erzeugt Strom, der für den Betrieb der Heizungssteuerung, Pumpen und ggf. einer elektrischen Warmwasserbereitung genutzt werden kann. In den Sommermonaten, wenn die Heizung kaum läuft, kann die Warmwasserversorgung komplett über Solar erfolgen.

Eine Förderung für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen die verschiedenen Förderprogramme aufeinander abgestimmt werden. Die Kombinationsförderung darf die maximalen Fördersätze und die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Aus unserer Erfahrung können wir sagen: Die Kombination verschiedener Technologien macht ein Heizsystem zukunftssicher und flexibel. Gerade mit Blick auf schwankende Energiepreise ist es sinnvoll, auf mehrere Energiequellen setzen zu können.

Staatliche Förderung für verschiedene Wohngebäude

Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Gebäudetyp. Werfen wir nun einen Blick auf die Unterschiede zwischen Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden.

Förderung von Anlagen zur thermischen Nutzung

Die staatliche Förderung für Biomasseheizungen ist Teil des größeren Rahmens zur Förderung von Anlagen zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Förderung unterscheidet sich je nach Art des Wohngebäudes und dessen energetischem Zustand.

Für Einfamilienhäuser gelten die bereits beschriebenen Fördersätze und die Obergrenze von 30.000 Euro für die förderfähigen Kosten. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich dieser Betrag entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten.

Besonders interessant: Auch für Nichtwohngebäude kann eine Förderung beantragt werden, wenn diese zu mehr als 50 % für Wohnzwecke genutzt werden. Die Förderung von 20 % der Kosten kann hier ebenfalls attraktiv sein.

Das überarbeitete Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen enthält übrigens auch spezielle Regelungen für denkmalgeschützte Gebäude. Hier können unter Umständen höhere Fördersätze gewährt werden, da die Umstellung auf erneuerbare Energien oft mit besonderen Herausforderungen verbunden ist.

Besonderheiten bei mehreren Wohneinheiten

Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten ergeben sich einige Besonderheiten bei der Förderung von Biomasseheizungen. Grundsätzlich erhöht sich die förderfähige Summe mit jeder zusätzlichen Wohneinheit um weitere 30.000 Euro.

Ein Beispiel: Bei einem Dreifamilienhaus können bis zu 90.000 Euro als förderfähige Kosten angesetzt werden. Bei einem maximalen Fördersatz von 45 % wären das bis zu 40.500 Euro Zuschuss – eine beachtliche Summe!

Bei Mehrfamilienhäusern ist oft auch die Installation größerer Biomasseheizanlagen mit höherer Nennwärmeleistung erforderlich. Hier gelten teilweise strengere technische Anforderungen, aber auch entsprechend angepasste Förderkonditionen.

Eine Besonderheit gibt es bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Hier kann der Antrag entweder durch die WEG selbst oder durch einen bevollmächtigten Verwalter gestellt werden. Die Maßnahme muss jedoch durch einen entsprechenden WEG-Beschluss legitimiert sein.

Als Energieexperten empfehlen wir bei Mehrfamilienhäusern immer eine professionelle Planung unter Einbezug eines Energieberaters. Die komplexeren Anforderungen und die höheren Investitionssummen erhöhen das Risiko von kostspieligen Fehlplanungen.

Fazit: Biomasseheizungen – Attraktive Förderung für klimafreundliches Heizen

Die KfW-Förderung für Biomasseheizungen bietet 2025 weiterhin erhebliche finanzielle Anreize mit einer Grundförderung von 30% der förderfähigen Kosten. Durch Kombination verschiedener Boni wie dem Klimageschwindigkeitsbonus und dem Einkommensbonus können Hausbesitzer einen Fördersatz von bis zu 70 % erreichen.

Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 21.000 Euro zuzüglich eines möglichen Emissionszuschlags von 2.500 Euro bei besonders emissionsarmen Anlagen. Wichtig zu beachten ist die Obergrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit bei den förderfähigen Kosten.

Die Antragstellung erfolgt seit 2024 ausschließlich über die KfW, wobei der Antrag zwingend vor Vertragsabschluss gestellt werden muss. Technische Anforderungen wie ein hydraulischer Abgleich und Effizienzstandards sind einzuhalten, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten.

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