Energieausweis: Wie lange gültig?

Veröffentlicht am: 17. Februar 2025
Letztes Update: 25. Februar 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker

Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie sicherlich schon vom Energieausweis gehört. Dieses Dokument gibt Auskunft über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und ist ein wichtiger Bestandteil beim Verkauf oder der Vermietung. Doch die Gültigkeit ist begrenzt. Erfahren Sie, was genau dahintersteckt.

Der Energieausweis ist gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 2002 Pflicht. Er ermöglicht es Käufern und Mietern, den Energieverbrauch eines Gebäudes einzuschätzen und somit zukünftige Energiekosten besser kalkulieren zu können. Zudem trägt er dazu bei, den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren und somit einen Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Er kann nicht verlängert und muss nach Ablauf neu erstellt werden.
  • Er ist für alle Wohnimmobilien in Deutschland, die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden sollen, Pflicht.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
  • Der Energieausweis muss von zertifizierten Experten erstellt werden.
  • Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.

Gültigkeit des Energieausweises: Wie lange ist er gültig?

Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig und danach nicht verlängerbar. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Eine rechtzeitige Erneuerung ist essenziell, um mögliche Bußgelder zu vermeiden und rechtskonform zu bleiben.

Gültigkeit von Energieausweisen: Was Sie wissen müssen

Ein Energieausweis ist ab dem Tag der Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Dieses Ablaufdatum finden Sie direkt auf dem Ausweis vermerkt. Es ist wichtig zu wissen, dass die Gültigkeit nicht verlängert werden kann. Der Zeitraum von zehn Jahren gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt. 

Achten Sie daher darauf, rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, um gesetzliche Vorschriften einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden.

Energieausweis gültig: Ablauf und Erneuerung

Sobald die Gültigkeit des Energieausweises abgelaufen ist, ist er nicht mehr rechtskräftig. Beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie müssen Sie dem Käufer oder Mieter einen gültigen Energieausweis vorlegen. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro gemäß § 88 GEG.

Um einen neuen Energieausweis zu erhalten, wenden Sie sich an einen zertifizierten Aussteller wie Immobilienwerker. Dies kann ein Energieberater, Architekt oder Ingenieur sein. Die Kosten für einen neuen Energieausweis variieren. Sie liegen aber in der Regel zwischen 100 Euro für einen Verbrauchsausweis und bis zu 500 Euro für einen Bedarfsausweis. 

Besonders günstig finden Sie Energieausweise bei uns auf der Website!

Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist in der Regel günstiger und einfacher zu erstellen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf anhand des energetischen Zustands des Gebäudes. 

Dazu gehören Heizung und Warmwasserbereitung. Dieser Ausweis ist detaillierter und kommt vor allem bei älteren Gebäuden, insbesondere wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, zum Einsatz.

Erstellen Sie Ihren Energieausweis in unter 10 Minuten

  • Express Service: aktuell verfügbar
  • Jeder Schritt wird genau erklärt
  • 100% rechtssicher, 10 Jahre gültig
  • WhatsApp, E-Mail & Telefon Support

Energieausweis ausstellen lassen: Wer ist zuständig?

Die Ausstellung des Energieausweises darf nur von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden. Dazu zählen Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie entsprechender Berufspraxis. Dazu gehören:

  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Handwerker wie Schornsteinfeger

Darüber hinaus kann der Energieversorger den Verbrauchsausweis anfertigen. Achten Sie in jedem Fall darauf, einen Aussteller, der über ein amtliches Zertifikat und eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, zu wählen. So stellen Sie sicher, dass der Energieausweis korrekt erstellt wird und allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wohngebäude und Nichtwohngebäude: Welcher Energieausweis ist erforderlich?

Je nach Art des Gebäudes unterscheidet sich die Pflicht, welchen Energieausweis Sie benötigen. Für Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten können Sie zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis wählen. 

Bei kleineren Wohngebäuden ist oft der Bedarfsausweis Pflicht. Dies gilt insbesondere, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht wurde und keine energetische Sanierung erfolgt ist. Für Nichtwohngebäude wie Büro- oder Geschäftsgebäude gelten spezielle Vorschriften.

Hier sind spezifische Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich, die zusätzlich den Energieverbrauch für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung berücksichtigen.

Was im Energieausweis steht: Informationen im Überblick

Der Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Gebäude sowie detaillierte Informationen zur energetischen Qualität. Dazu zählen das Baujahr, die Art der Heizung und Hinweise zum energetischen Zustand des Gebäudes. Wichtige Inhalte sind:

  • Energieeffizienzklasse von A+ bis H
  • Endenergieverbrauch oder -bedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen

Energieeffizienzklasse und energetischer Zustand im Energieausweis

Die Energieeffizienzklasse gibt einen schnellen Überblick über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Ähnlich wie bei Elektrogeräten reicht die Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient). Ein guter Wert kann den Wert Ihrer Immobilie steigern und bei potenziellen Käufern oder Mietern punkten.

Zusätzlich zum Effizienzklassen werden der Endenergieverbrauch oder -bedarf angegeben. Dieser Wert gibt an, wieviel Energie das Gebäude pro Quadratmeter und Jahr benötigt. Ein niedriger Wert spricht für eine gute Wärmedämmung und effiziente Heizungssysteme.

Gesetzliche Änderungen beim Energieausweis seit Mai 2021

Seit Mai 2021 gelten im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) neue gesetzliche Regelungen für den Energieausweis. Diese beinhalten erweiterte Anforderungen zur Dokumentation der Energieeffizienz von Gebäuden, einschließlich detaillierterer Angaben zu Heizung, Kühlung und Beleuchtung.

Neue Pflichten durch das Gebäudeenergiegesetz

Neu ist unter anderem die Pflicht, bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen zu veröffentlichen. Dazu zählen:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Endenergieverbrauch oder -bedarf
  • Energieeffizienzklasse
  • Baujahr des Gebäudes
  • Art der Heizungsanlage (z.B. Zentralheizung, Fernwärme)

Konsequenzen bei fehlendem Energieausweis: Bußgeld und mehr

Wer einen Energieausweis nicht vorlegt oder falsche Angaben macht, kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Dies gilt sowohl für Verkäufer als auch für Vermieter. Zudem kann ein fehlender Energieausweis den Verkaufsprozess verzögern oder gar verhindern. Im Detail sieht es folgendermaßen aus:

StraftatBußgeldFolgen
Keine Vorlage eines gültigen EnergieausweisesBis zu 15.000 €Verzögerungen oder Verhinderung des Verkaufs oder der Vermietung
Fehlende Angaben im Inserat zum EnergieausweisBis zu 15.000 €Möglicher Vertrauensverlust bei Interessenten, Rechtsverstoß
Falsche Informationen im EnergieausweisBis zu 15.000 €Rechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen
Missachtung der Vorschriften des GEGBis zu 5.000 €Einhaltungspflichten für Vermieter und Hausverwaltungen

Es ist daher ratsam, rechtzeitig einen gültigen Energieausweis zu beantragen. So vermeiden Sie nicht nur finanzielle Sanktionen, sondern bieten potenziellen Käufern oder Mietern auch Transparenz über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes.

Erstellen Sie Ihren Energieausweis in unter 10 Minuten

  • Express Service: aktuell verfügbar
  • Jeder Schritt wird genau erklärt
  • 100% rechtssicher, 10 Jahre gültig
  • WhatsApp, E-Mail & Telefon Support

Haben Sie alle gefunden, was Sie gesucht haben?

Super, haben Sie noch etwas zu ergänzen?

Was können wir noch verbessern? Helfen Sie uns Ihr Anliegen zu verstehen.

Das könnte Sie auch interessieren