Sonnenschutz-Förderung: Förderprogramme im Überblick

Veröffentlicht am: 17. April 2025
Letztes Update: 11. April 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker
Sonnenschutz Förderung Illustration

Die steigenden Energiekosten und die zunehmenden Hitzeperioden machen den außenliegenden Sonnenschutz zu einem wichtigen Thema für Hausbesitzer. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat den Einbau von Rollläden, Raffstoren und Markisen mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.

Für die Beantragung beim BAFA oder der KfW müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Das Gebäude sollte mindestens fünf Jahre alt sein und die Mindestinvestition muss 2.000 Euro betragen. Pro Wohneinheit können Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro gewährt werden. Die Systeme müssen motorisch bedient werden und zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes beitragen.

Neben der BEG-Förderung existieren auch Spezialangebote wie die SVLFG-Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe oder das Anpaso-Programm für soziale Einrichtungen. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten bietet die steuerliche Förderung, die jedoch nicht mit direkten Zuschüssen kombinierbar ist an. In unserem Artikel erfahren Sie alles über die verschiedenen Förderprogramme und wie Sie die Antragstellung erfolgreich meistern.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Fördersätze: Außenliegender Sonnenschutz wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
  • Mindestinvestition: Für die Förderung von Einzelmaßnahmen müssen mindestens 2.000 Euro brutto investiert werden, um antragsberechtigt zu sein.
  • Maximale Förderung: Pro Wohneinheit können jährlich bis zu 12.000 Euro Förderung für außenliegenden Sonnenschutz beantragt werden.
  • Technische Anforderungen: Förderfähige Systeme wie Rollläden, Raffstoren und Markisen müssen motorisch bedient sein und bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.
  • iSFP-Bonus: Bei Maßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind, kann ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt werden.

Sonnenschutz-Förderung im Überblick

Sonnenschutz ist mehr als nur ein Komfortthema. In Zeiten steigender Temperaturen und Energiekosten wird der effektive Schutz vor Sonneneinstrahlung zu einem entscheidenden Faktor für nachhaltiges Wohnen. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und verschiedene Förderprogramme, die den Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen finanziell unterstützen, geschaffen.

Besonders die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Zuschüsse für Hausbesitzer und Vermieter. Mit bis zu 15 % der förderfähigen Kosten werden Maßnahmen wie Rollläden, Raffstoren oder Markisen bezuschusst. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sogar Fördersummen von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit möglich.

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Welche Sonnenschutzlösungen sind förderfähig? Und wie läuft die Antragstellung beim BAFA oder der KfW konkret ab?

Grundlagen und energetische Vorteile des Sonnenschutzes

Außenliegender Sonnenschutz ist ein wichtiger Baustein für die Energieeffizienz von Gebäuden. Im Sommer verhindert er das Aufheizen der Innenräume, was den Bedarf an Klimaanlagen drastisch reduzieren kann. Studien zeigen, dass ein effektiver Sonnenschutz die Raumtemperatur um bis zu 10 °C senken kann! Das bedeutet nicht nur mehr Wohnkomfort, sondern auch massive Energieeinsparungen.

Aus unserer langjährigen Erfahrung als Energieexperten können wir sagen: Ein intelligent geplanter außenliegender Sonnenschutz zahlt sich mehrfach aus. Die Ersparnis bei den Kühlkosten im Sommer ist beträchtlich. Noch wichtiger: Die CO2-Emissionen werden reduziert und die Umwelt geschont.

Die energetischen Vorteile eines außenliegenden Sonnenschutzes sind dabei deutlich größer als bei innenliegenden Systemen. Warum? Weil die Sonnenstrahlen bereits abgefangen werden, bevor sie durch die Verglasung ins Gebäude eindringen können.

Sommerlicher Wärmeschutz für Bestandsgebäude

Der sommerliche Wärmeschutz gewinnt besonders bei Bestandsgebäuden an Bedeutung. Ältere Häuser sind oft nicht für die zunehmenden Hitzeperioden konzipiert. Laut DIN 4108-2 sommerlichen Wärmeschutz müssen bestimmte Standards eingehalten werden, um ein behagliches Wohnklima zu gewährleisten.

Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden sollte der Sonnenschutz daher frühzeitig mitgedacht werden. Die Förderung für Sonnenschutz macht entsprechende Maßnahmen finanziell attraktiver und erleichtert die Entscheidung für eine umfassende energetische Sanierung.

Wir haben bei zahlreichen Projekten erlebt, wie Hausbesitzer überrascht waren, welch enormen Unterschied ein guter sommerlicher Wärmeschutz machen kann. Ein Kunde berichtete uns: “Früher konnten wir im Sommer kaum im Dachgeschoss schlafen. Nach dem Einbau der außenliegenden Rollläden ist es selbst an den heißesten Tagen erträglich.”

Nationale Förderprogramme für außenliegenden Sonnenschutz

In Deutschland existieren verschiedene Förderprogramme, die den Einbau von außenliegendem Sonnenschutz unterstützen. Das Herzstück bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bankengruppe verwaltet wird.

Die BEG fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wozu auch der erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen zählt. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderung um weitere 5 %.

Neben der direkten Förderung gibt es auch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung. Hierbei können 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das maximale Fördervolumen beträgt hier 40.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Fördermöglichkeiten sind also vielfältig, müssen aber sorgfältig geprüft werden, da sie nicht miteinander kombinierbar sind.

BAFA und KfW als zentrale Förderinstitutionen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind die wichtigsten Institutionen, wenn es um die Förderung von Sonnenschutzmaßnahmen geht.

Das BAFA ist hauptsächlich für die Zuschussförderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) zuständig. Hier werden Zuschüsse für den Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen direkt vergeben. Die KfW hingegen bietet vergünstigte Kredite an, die ebenfalls mit Tilgungszuschüssen kombiniert werden können.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA oder der KfW gestellt werden! Eine nachträgliche Förderung von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Projekten ist nicht möglich.

In unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder, dass Hausbesitzer zu spät kommen und dadurch Fördermittel verschenken. Ein Beispiel: Familie Müller hatte bereits Rollläden bestellt und angezahlt, bevor sie sich über Förderungen informierte. Trotz der hohen Investition von über 8.000 Euro gingen sie leer aus, weil der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde.

Förderfähige Kosten und maximale Förderhöhen

Bei der Förderung für außenliegenden Sonnenschutz gibt es klare Regelungen zu den förderfähigen Kosten. Grundsätzlich können alle Kosten geltend gemacht werden, die direkt mit dem Ersatz oder erstmalige Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen zusammenhängen.

Dazu gehören:

  • Material- und Anschaffungskosten (Rollläden, Markisen, Raffstores etc.)
  • Installationskosten und notwendige Bauarbeiten
  • Planungskosten durch qualifizierte Fachleute
  • Kosten für Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung

Die maximale Förderhöhe beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit. Allerdings gibt es auch ein förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz. Dieses liegt bei 2.000 Euro. Kleinere Projekte werden nicht gefördert.

Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) haben, erhöht sich die Förderquote um 5 %. Das kann bei größeren Projekten schnell mehrere tausend Euro ausmachen.

Außenliegende Sonnenschutzsysteme im Vergleich

Nicht alle Sonnenschutzsysteme sind gleich effektiv und nicht alle werden gleichermaßen gefördert. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je weiter außen der Sonnenschutz angebracht ist, desto wirksamer ist er.

Vergleich verschiedener Sonnenschutzsysteme:

SystemWirkungsgradFörderfähigkeit
Außenliegende RolllädenSehr hochJa, vollständig
Raffstoren/JalousienHochJa, vollständig
Markisen/FenstermarkisenMittel bis hochJa, vollständig
Innenliegender SonnenschutzNiedrigNein

Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass Raffstoren besonders effektiv sind, da sie eine flexible Steuerung des Lichteinfalls ermöglichen und gleichzeitig hervorragend vor Hitze schützen. Sie lassen sich zudem gut mit automatischen Steuerungssystemen kombinieren.

Für eine optimale Förderung sollte der Sonnenschutz parallel zum Fenster angebracht werden und eine gleichmäßige Beschattung ermöglichen. Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung werden besonders gefördert, da sie nicht nur vor Überhitzung schützen, sondern auch den Kunstlichtbedarf reduzieren.

Rollläden, Raffstoren und Markisen richtig planen

Die richtige Planung von Sonnenschutzsystemen ist entscheidend für deren Wirksamkeit. Bei Rollläden, Raffstoren und Markisen müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden:

  1. Die Himmelsrichtung der Fenster bestimmt maßgeblich den Bedarf an Sonnenschutz. Süd- und Westfenster sind besonders kritisch.
  2. Die Steuerungsmöglichkeiten sollten frühzeitig eingeplant werden. Eine automatische Steuerung maximiert die Energieeffizienz.
  3. Die Montagemöglichkeiten am Gebäude müssen vor allem bei nachträglichem Einbau geprüft werden.

Ein typisches Problem, das wir bei unseren Kunden sehen, ist die fehlende Berücksichtigung des Luftaustauschs. Wenn Rollläden zu dicht schließen, kann im Sommer die Nachtauskühlung behindert werden. Mein Tipp: Wählen Sie Systeme mit Lüftungsschlitzen oder planen Sie die Steuerung so, dass nachts eine Teilöffnung möglich ist.

Für Mieter ist wichtig zu wissen: Auch wenn Sie selbst keinen außenliegenden Sonnenschutz anbringen dürfen, können Sie Ihren Vermieter auf die Fördermöglichkeiten hinweisen. Oft lässt sich so eine Win-Win-Situation schaffen.

Lichtlenksysteme und strahlungsabhängige Steuerung

Moderne Sonnenschutzsysteme gehen weit über einfache Rollläden hinaus. Besonders förderwürdig sind außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung und Systeme mit intelligenter Steuerung.

Lichtlenksysteme lenken das Sonnenlicht gezielt in die Tiefe des Raumes, ohne dabei Blendung oder übermäßige Erwärmung zu verursachen. Sie bestehen oft aus speziell geformten Lamellen, die das Licht an die Decke reflektieren. So wird der Raum gleichmäßig erhellt, ohne dass direktes Sonnenlicht einfällt.

Strahlungsabhängige Steuerungen reagieren automatisch auf die Intensität des Sonnenlichts. Sensoren messen die Einstrahlung und fahren bei Bedarf den Sonnenschutz aus oder ein. Das ist nicht nur komfortabel, sondern maximiert auch die energetische Wirkung.

Wir haben bei einem Bürogebäude in München eine Nachrüstung mit Raffstoren und strahlungsabhängiger Steuerung begleitet. Die Ergebnisse waren beeindruckend: Der Kühlenergiebedarf sank um über 30 %, die Nutzer berichteten von deutlich angenehmeren Arbeitsbedingungen.

Die zusätzlichen Kosten für eine intelligente Steuerung amortisieren sich meist innerhalb weniger Jahre. Auch diese Komponenten sind förderfähig und sollten unbedingt bei der Planung berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für die BEG-Förderung

Um die BEG-Förderung für außenliegenden Sonnenschutz zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erstens muss es sich um ein bestehendes Gebäude, das mindestens fünf Jahre alt ist, handeln. Neubauten sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
  • Zweitens muss der Sonnenschutz außenliegend sein und bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Eine wichtige Bedingung: Der Sonnenschutz muss parallel zum Fenster angebracht werden.
  • Drittens müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht gefördert!
  • Viertens ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten zwar nicht verpflichtend, aber empfehlenswert und teilweise auch förderfähig.
  • Und schließlich: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.

Ein Kunde von uns hatte kürzlich die bittere Erfahrung gemacht, dass er seinen Antrag zu spät stellte. Er hatte bereits einen Vertrag mit dem Handwerker unterschrieben, bevor er den Förderantrag beim BAFA einreichte. Trotz erfüllter technischer Voraussetzungen wurde sein Antrag abgelehnt.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen

Die Beantragung von Fördergeldern für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Zunächst sollten Sie einen Fachplaner oder Energieberater hinzuziehen, der Sie bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen unterstützt. Auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, erhöht es die Erfolgsaussichten Ihres Antrags erheblich.
  2. Dann erfolgt die Registrierung im Online-Portal des BAFA oder der KfW – je nachdem, welche Förderung Sie in Anspruch nehmen möchten. Hier müssen alle erforderlichen Daten zum Gebäude und zu den geplanten Maßnahmen eingegeben werden.
  3. Nach der Antragstellung erhalten Sie idealerweise zeitnah einen Zuwendungsbescheid. Erst dann dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen! Eine vorzeitige Beauftragung von Handwerkern ist nicht möglich, ohne den Förderanspruch zu verlieren.
  4. Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie einen Verwendungsnachweis, der die ordnungsgemäße Durchführung und die entstandenen Kosten belegt, einreichen. Erst dann wird die Förderung ausgezahlt.

Ein Praxistipp aus unserem Berufsalltag: Legen Sie sich vorab alle notwendigen Unterlagen wie den Grundbuchauszug, Energieausweis und detaillierte Angebote zurecht. Das beschleunigt den Antragsprozess erheblich!

Der individuelle Sanierungsfahrplan als Fördervorteil

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann sich bei der Beantragung von Fördermitteln für Sonnenschutzmaßnahmen als echter Trumpf erweisen. Er bietet einen Bonus von 5 % auf die reguläre Förderung.

Was ist ein iSFP genau? Es handelt sich um ein umfassendes Konzept, das von einem qualifizierten Energieberater erstellt wird und aufzeigt, wie ein Gebäude schrittweise energetisch optimiert werden kann. Der Plan berücksichtigt dabei die individuelle Situation des Gebäudes und seiner Bewohner.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Wer einen iSFP hat und daraus Maßnahmen umsetzt, erhält eine höhere Förderung. Bei umfangreichen Projekten kann das schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen.

Wir hatten letztes Jahr einen Fall, bei dem eine Familie durch den iSFP-Bonus zusätzlich 2.800 Euro Förderung erhalten hat. Die Kosten für die Erstellung des Sanierungsfahrplans lagen bei etwa 1.300 Euro, wovon 80 % ebenfalls gefördert wurden. Unterm Strich ein deutliches Plus!

Der individuelle Sanierungsfahrplan muss mindestens eine Maßnahme an der thermischen Gebäudehülle umfassen. Der außenliegende Sonnenschutz kann dabei eine dieser Maßnahmen sein. Er sollte aber idealerweise in ein Gesamtkonzept eingebettet werden.

Antragstellung beim BAFA oder der KfW

Die Antragstellung für Sonnenschutzförderungen erfolgt in der Regel digital. Sowohl das BAFA als auch die KfW bieten entsprechende Online-Portale an.

Beim BAFA gilt: Hier können direkte Zuschüsse beantragt werden. Der Antrag gestellt werden muss über das elektronische Antragsformular auf der BAFA-Website. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Bei der KfW hingegen beantragen Sie zunächst einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Dies geschieht nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank. Die KfW-Förderung ist besonders interessant, wenn Sie ohnehin eine Finanzierung benötigen.

Wichtige Fristen bei der Antragstellung:

SchrittFristBemerkung
AntragstellungVor MaßnahmenbeginnKein Vertragsabschluss vor Antrag!
Umsetzung nach Zusage24 MonateVerlängerung möglich
Einreichung Verwendungsnachweis6 Monate nach AbschlussAlle Rechnungen erforderlich

Aus unserer Erfahrung raten wir dazu, sich frühzeitig mit dem Antragsverfahren vertraut zu machen. Die Portale sind zwar benutzerfreundlich gestaltet, aber verlangen präzise Angaben. Ein unvollständiger Antrag kann die Bearbeitung erheblich verzögern.

Unser Tipp: Erstellen Sie sich vorab eine Checkliste aller benötigten Unterlagen und Informationen. So vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen den Prozess.

Energieberater und Energieeffizienz-Experten hinzuziehen

Die Einbindung eines Energieberaters oder Energieeffizienz-Experten kann den Erfolg Ihres Förderantrags maßgeblich beeinflussen. Diese Fachleute kennen die aktuellen Förderbedingungen genau und wissen, welche Maßnahmen sich am besten eignen.

Ein qualifizierter Energieberater kann:

  • Den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes analysieren
  • Passende Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz empfehlen
  • Einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen
  • Bei der Antragstellung unterstützen
  • Die fachgerechte Umsetzung überwachen

Die Kosten für eine Energieberatung werden übrigens ebenfalls gefördert – bis zu 80 % der Beratungskosten können Sie zurückerhalten. Diese Investition zahlt sich meist mehrfach aus.

In unserer Praxis haben wir oft erlebt, dass Kunden durch eine professionelle Energieberatung Fördermittel, von denen sie vorher nichts wussten erschließen konnten. Ein Beispiel: Ein Kunde plante ursprünglich nur neue Rollläden. Der Energieberater empfahl zusätzlich eine Optimierung der Fenster. Durch die Kombination beider Maßnahmen erhöhte sich die Fördersumme erheblich.

Einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten finden Sie über die Expertenliste des Bundes oder bei uns auf der Seite.

Mindestinvestitionsvolumen und förderfähige Mindestkosten

Um Fördermittel für außenliegenden Sonnenschutz zu erhalten, gibt es bestimmte finanzielle Untergrenzen. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 2.000 Euro. Kleinere Projekte werden nicht gefördert.

Diese Grenze ist in der Praxis meist kein Problem, da schon die Ausstattung weniger Fenster mit qualitativ hochwertigen Sonnenschutzsystemen diese Summe überschreitet. Ein Beispiel: Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 8-10 Fenstern liegen die Kosten für Raffstoren oder Außenjalousien schnell bei 6.000 bis 12.000 Euro.

Die förderfähigen Kosten umfassen dabei:

  • Material- und Produktkosten
  • Montagekosten
  • Kosten für notwendige Anpassungsarbeiten
  • Planungs- und Beratungsleistungen

Nicht förderfähig sind hingegen:

  • Eigenleistungen
  • Gebrauchte Materialien
  • Wartungs- und Instandhaltungskosten

Ein Kunde fragte uns kürzlich, ob er die Montage selbst durchführen könne, um Kosten zu sparen. Unsere Antwort: Theoretisch ja, aber dann entfällt die Förderung für diese Arbeitsleistung. Bei der BEG ist zwingend die Beauftragung eines Fachunternehmens erforderlich.

Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit

Die maximale Förderhöhe für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 60.000 € pro Wohneinheit. Diese Obergrenze gilt für die Gesamtheit aller Einzelmaßnahmen, nicht nur für den Sonnenschutz.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

MaßnahmeKostenFördersatzZuschuss
Außenliegende Raffstoren (10 Fenster)12.000 €15 %1.800 €
Mit iSFP-Bonus12.000 €20 %2.400 €

Wenn Sie weitere energetische Maßnahmen planen, können diese ebenfalls gefördert werden, solange die Gesamtsumme von 60.000 Euro pro Wohneinheit nicht überschritten wird.

In der Praxis erreichen die wenigsten Projekte diese Obergrenze. Dennoch ist es gut zu wissen, dass auch umfassende Sanierungen großzügig gefördert werden können.

Wir hatten einen Fall, bei dem ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten komplett energetisch saniert wurde. Neben dem außenliegenden Sonnenschutz wurden auch die Fassadendämmung und die Heizungsanlage erneuert. Insgesamt erhielt der Eigentümer fast 180.000 Euro Zuschuss (60.000 Euro pro Wohneinheit).

Steuerliche Förderung als Alternative

Neben den direkten Zuschüssen über die BEG-Programme existiert auch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung. Diese kann besonders für Personen mit hohem Einkommen eine interessante Alternative sein.

Bei der steuerlichen Förderung können 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 40.000 Euro pro Wohneinheit.

Der Vorteil: Der bürokratische Aufwand ist oft geringer als bei der direkten Förderung. Ein weiterer Pluspunkt: Auch wenn Sie mehrere kleinere Maßnahmen über einen längeren Zeitraum durchführen, können diese steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig: Sie müssen sich entscheiden – entweder steuerliche Förderung oder direkter Zuschuss. Eine Kombination ist nicht möglich!

Mit außenliegendem Sonnenschutz Steuern sparen kann besonders attraktiv sein, wenn Sie ohnehin eine hohe Steuerlast haben. In unserer Beratungspraxis empfehlen wir oft, beide Optionen durchzurechnen, um die günstigere Variante zu finden.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Kunde mit hohem Einkommen investierte 15.000 Euro in Raffstoren. Der direkte Zuschuss hätte 2.250 Euro (15 %) betragen. Durch die steuerliche Förderung konnte er jedoch 3.000 Euro (20 %) sparen – ein Plus von 750 Euro!

Erfolgreich energetische Sanierung finanzieren

Die Finanzierung von Sonnenschutzmaßnahmen kann auf verschiedene Weise erfolgen. Neben Eigenmitteln und klassischen Bankdarlehen bieten sich besonders vergünstigte KfW-Kredite an.

Die KfW-Förderung kombiniert attraktive Zinssätze mit Tilgungszuschüssen. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und reduzieren effektiv die Darlehenssumme. Je nach Maßnahme können die Tilgungszuschüsse bis zu 20 % betragen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierungsplanung: Berücksichtigen Sie die zu erwartenden Energieeinsparungen. Diese können die monatliche Belastung deutlich reduzieren. Besonders im Sommer senkt ein effektiver Sonnenschutz die Kosten für Klimatisierung oft drastisch.

Unser Tipp aus langjähriger Beratungserfahrung: Erstellen Sie einen realistischen Finanzierungsplan, der sowohl die Investitionskosten als auch die zu erwartenden Einsparungen umfasst. So behalten Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts im Blick.

Ein Kunde von uns hat die Anschaffung von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit einem KfW-Kredit finanziert und profitierte von einem Tilgungszuschuss von 15 %. Durch die gleichzeitige Einsparung bei den Kühlkosten amortisierte sich die Investition bereits nach wenigen Jahren.

Besonderheiten für Mieter und Vermieter

Für Mieter und Vermieter gelten bei der Sonnenschutz-Förderung besondere Bedingungen. Als Mieter sind Ihre Möglichkeiten naturgemäß eingeschränkt, da Sie bauliche Veränderungen mit dem Vermieter abstimmen müssen. Dennoch gibt es Wege, von besseren Sonnenschutzlösungen zu profitieren.

Vermieter hingegen können voll von den Förderprogrammen profitieren. Die Investition in außenliegenden Sonnenschutz steigert nicht nur den Wert der Immobilie, sondern erhöht auch die Attraktivität für potenzielle Mieter. Zudem können bis zu 8 % der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden.

Ein interessantes Modell, das wir in der Praxis immer wieder empfehlen: Mieter und Vermieter teilen sich die Kosten.

Fazit: Sonnenschutz-Förderung optimal nutzen

Die staatliche Förderung für außenliegenden Sonnenschutz bietet attraktive finanzielle Unterstützung mit Zuschüssen von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bei rechtzeitiger Planung und korrekter Antragstellung können Hausbesitzer von maximal 12.000 Euro pro Wohneinheit für moderne Beschattungssysteme erhalten.

Entscheidend ist die Beachtung des Mindestinvestitionsvolumens von 2.000 Euro und die zwingende Antragstellung vor Maßnahmenbeginn beim BAFA oder der KfW. Besonders förderwürdig sind motorisch betriebene Rollläden, Raffstores und Markisen, die den sommerlichen Wärmeschutz erheblich verbessern.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die Förderquote um weitere 5% und maximiert somit die finanzielle Unterstützung. Alternativ besteht die Möglichkeit zur steuerlichen Förderung, wobei eine Kombination mit direkten Zuschüssen ausgeschlossen ist.

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