Dach dämmen: Förderung und Zuschuss


Die Dämmung des Daches zählt zu den effektivsten Maßnahmen, um Heizkosten zu senken und gleichzeitig vom Staat gefördert zu werden. Mit Zuschüssen von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten unterstützen BAFA und KfW Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilie. Dabei können Sie je nach Maßnahme und individuellem Sanierungsfahrplan mit einer maximalen Förderung von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit rechnen.
Die Einbindung eines Energieberaters ist für die Beantragung der Förderung für die Dachdämmung verpflichtend und bringt viele Vorteile. Bei der Aufsparrendämmung oder Zwischensparrendämmung müssen bestimmte technische Anforderungen wie U-Werte unter 0,14 W/(m²K) eingehalten werden, um die staatliche Förderung zu erhalten.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die verschiedenen Förderprogramme gelten, wie Sie die Förderung Schritt für Schritt beantragen und welche Alternativen wie die steuerliche Absetzbarkeit es gibt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Förderhöhe: Bis zu 15 % Zuschuss für Dachdämmung durch BAFA und mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar bis zu 20 % der förderfähigen Kosten möglich.
- Maximale Förderung: Bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit mit iSFP, was einem maximalen Zuschuss von 12.000 Euro entspricht.
- Technische Anforderungen: Dämmwert U ≤ 0,14 W/(m²K) und Verwendung von Dämmstoffen mit Lambda-Wert ≤ 0,040 W/(m·K) für Förderfähigkeit.
- Energieberatung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht für die Förderung und die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
- Alternative: Steuerliche Absetzbarkeit über drei Jahre als Alternative zur direkten Förderung möglich, auch ohne vorherigen Förderantrag.
Warum sich die Dachdämmung finanziell lohnt
Ein ungedämmtes Dach ist wie ein Geldvernichter auf dem eigenen Haus. Wussten Sie, dass bis zu 30 % der Heizwärme durch ein schlecht isoliertes Dach verloren gehen können? Die Entscheidung, Ihr Dach zu dämmen, ist daher nicht nur für die Umwelt, sondern auch für Ihren Geldbeutel gut.
Bei unserer Arbeit als Energieberater sehen wir täglich, wie Hausbesitzer nach der Dachdämmung regelrecht aufatmen, wenn die erste Heizkostenabrechnung nach der Sanierung kommt. Ein Kunde aus München berichtete uns letztens, dass seine Heizkosten um satte 22 % gesunken sind – und das bereits im ersten Jahr nach der Maßnahme!
Besonders in Zeiten steigender Energiepreise wird eine gute Wärmedämmung am Dach immer wichtiger. Die anfängliche Investition mag zwar hoch erscheinen, aber durch staatliche Förderungen und die langfristigen Einsparungen rechnet sich die Dämmung meist schon nach wenigen Jahren.
Energieeinsparung und Wertsteigerung der Immobilie
Die Dämmung des Daches bringt nicht nur eine erhebliche Reduzierung des Energieverbrauchs, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie. Häuser mit effizienter Wärmedämmung sind auf dem Immobilienmarkt deutlich begehrter und erzielen höhere Verkaufspreise.
Laut aktuellen Studien kann eine verbesserte Dämmung den Wert eines Wohngebäudes um 5-10 % steigern. Dazu kommt der verbesserte Energieausweis, der bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden muss und mit einer guten Dämmung natürlich besser ausfällt.
Neben den finanziellen Vorteilen verbessert die Dämmung vom Dach auch den Wohnkomfort erheblich. Im Winter bleibt die Wärme im Haus, während im Sommer die Hitze draußen bleibt. Ein Kunde aus Hamburg erzählte uns begeistert: “Seit wir das Dach gedämmt haben, können wir im Dachgeschoss auch im Sommer wieder schlafen, ohne zu schwitzen!”
Technische Anforderungen für förderfähige Maßnahmen
Damit Ihre Dachdämmung überhaupt gefördert wird, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt sein. Das ist wichtig zu wissen, bevor Sie mit der Planung beginnen, denn eine Dämmung, die nicht fachgerecht ausgeführt wird oder die Mindeststandards nicht erfüllt, bekommt keinen Zuschuss vom BAFA oder Kredit von der KfW.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt klare Maßstäbe für die Förderfähigkeit. Diese technischen Anforderungen sind nicht willkürlich, sondern sollen sicherstellen, dass die Sanierungsmaßnahmen auch wirklich zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führen.
U-Werte und Mindeststandards bei der Dachdämmung
Der wichtigste Wert bei der Dachdämmung ist der sogenannte U-Wert. Er gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin verloren geht. Je niedriger dieser Wert ist, desto besser die Dämmwirkung.
Für eine förderfähige Dachdämmung gilt aktuell:
- Steildach: U-Wert von maximal 0,14 W/(m²K)
- Flachdach: U-Wert von maximal 0,14 W/(m²K)
- Oberste Geschossdecke: U-Wert von maximal 0,14 W/(m²K)
Aus unserer Erfahrung empfehlen wir aber, wenn möglich noch bessere Werte anzustreben – etwa 0,12 W/(m²K) oder niedriger. Die geringfügig höheren Kosten für die dickere Dämmung rechnen sich durch die bessere Energieeffizienz meist innerhalb weniger Jahre. Außerdem können Sie dann beim individuellen Sanierungsfahrplan mit höheren Förderquoten rechnen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Dämmung muss lückenlos sein und Wärmebrücken vermeiden. Oft entstehen diese an den Anschlüssen zu anderen Bauteilen. Hier lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fachbetrieb, der diese kritischen Stellen richtig ausführt.
Staatliche Förderung durch BAFA und KfW
Die finanzielle Unterstützung für Ihre Dachdämmung kommt hauptsächlich aus zwei Quellen: dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide Institutionen bieten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Fördermittel an.
Das BAFA ist dabei vor allem für direkte Zuschüsse zuständig, während die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen anbietet. Je nach Ihrer persönlichen finanziellen Situation kann die eine oder andere Variante vorteilhafter sein.
Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten sichern
Mit der BAFA-Förderung können Sie aktuell bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten für Ihre Dachdämmung als direkten Zuschuss erhalten. Wird die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater empfohlen, erhöht sich der Satz sogar auf 20 Prozent der Gesamtkosten.
Bei einer typischen Dachsanierung mit Kosten in Höhe von 30.000 Euro bedeutet das einen staatlichen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro – Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen! Unsere Energieberater der Immobilienwerker haben wir schon vielen Hausbesitzern dabei geholfen, diese Förderung zu beantragen und das Strahlen in ihren Augen ist immer wieder schön zu sehen.
Die KfW bietet im Programm “Wohngebäude – Kredit” günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen an. Der große Vorteil: Sie müssen die Sanierung nicht komplett aus Eigenmitteln stemmen. Die Zinssätze liegen deutlich unter den üblichen Bankkonditionen und durch den Tilgungszuschuss verringert sich die zurückzuzahlende Summe zusätzlich.
Ein praktisches Beispiel: Familie Müller entschied sich für eine Zwischensparrendämmung mit Aufsparrendämmung für ihr Einfamilienhaus. Die Kosten beliefen sich auf 25.000 Euro. Durch den individuellen Sanierungsfahrplan erhielten sie 5.000 Euro (20 % der Kosten) als Zuschuss vom BAFA. Die Förderung machte beispielsweise den Unterschied, der das Projekt erst richtig attraktiv machte, aus.
Unterschiedliche Dämmarten im Vergleich
Bei der Dachdämmung stehen Ihnen verschiedene Methoden, die alle ihre Vor- und Nachteile haben, zur Verfügung. Die Wahl der richtigen Dämmtechnik hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ist das Dach bereits ausgebaut? Muss die Dacheindeckung sowieso erneuert werden? Wie groß ist Ihr Budget?
Wir hatten letztes Jahr einen Fall, bei dem ein Hausbesitzer unbedingt auf eine bestimmte Dämmart bestand, ohne die Situation seines Daches zu berücksichtigen. Am Ende musste die Maßnahme komplett überarbeitet werden – ein teurer Fehler, der mit guter Beratung vermeidbar gewesen wäre.
Aufsparrendämmung vs Zwischensparrendämmung
Die Aufsparrendämmung ist die effektivste, aber auch aufwändigste Variante. Hierbei wird die Dämmschicht über die Sparren gelegt, was eine durchgehende Dämmebene ohne Wärmebrücken schafft. Diese Methode bietet sich besonders, wenn ohnehin das Dach neu eingedeckt werden muss, an.
Vorteile der Aufsparrendämmung:
- Optimaler Wärmeschutz ohne Wärmebrücken
- Keine Verkleinerung des Wohnraums
- Sparren bleiben sichtbar (falls gewünscht)
Die Kosten für die Aufsparrendämmung liegen typischerweise zwischen 140 und 200 Euro pro Quadratmeter. Das klingt zunächst hoch, aber denken Sie daran, dass Sie hier maximale Energieeffizienz bekommen und die Förderung der Dachsanierung diese Kosten deutlich reduzieren kann.
Die Zwischensparrendämmung ist hingegen günstiger und einfacher umzusetzen. Wie der Name schon sagt, wird hierbei das Dämmmaterial zwischen den Sparren angebracht. Diese Methode eignet sich gut, wenn das Dach von innen saniert werden soll und die Dacheindeckung intakt ist.
Typische Kosten der Zwischensparrendämmung:
Dämmstoff | Kosten pro m² | U-Wert erreichbar |
---|---|---|
Mineralwolle | 50-80 € | bis 0,18 W/(m²K) |
Holzfaser | 60-90 € | bis 0,16 W/(m²K) |
Zellulose | 55-85 € | bis 0,17 W/(m²K) |
Der Haken bei der Zwischensparrendämmung: Oft reicht die Sparrenhöhe nicht aus, um die für die Förderung nötigen U-Werte zu erreichen. In diesem Fall kann eine Kombination aus Zwischen- und Untersparrendämmung sinnvoll sein. Diese Kombination ist zwar etwas teurer. Sie erfüllt aber die Fördervoraussetzungen und ist immer noch günstiger als die Aufsparrendämmung.
Dämmung der obersten Geschossdecke
Wenn Sie nach einer besonders kosteneffizienten Lösung suchen, sollten Sie über die Dämmung der obersten Geschossdecke nachdenken. Diese Variante ist vor allem dann, wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird, interessant. Es handelt sich um eine der wirtschaftlichsten Dämmmaßnahmen überhaupt.
Die oberste Geschossdecke zu dämmen kostet deutlich weniger als eine komplette Dachdämmung und ist oft auch in Eigenleistung realisierbar. Das macht diese Option besonders attraktiv für preisbewusste Hausbesitzer.
Kostengünstige Alternative mit hoher Förderung
Die Kosten für die Dämmung der obersten Geschossdecke liegen typischerweise zwischen 30 und 60 Euro pro Quadratmeter – erheblich weniger als die Kosten für eine vollständige Dachdämmung. Und das Beste: Sie können für diese Maßnahme dieselbe Förderung beantragen wie für eine umfangreiche Dachdämmung!
Wir erinnern uns an einen Kunden aus Bremen, der seinen unbeheizten Dachboden nur als Abstellraum nutzte. Durch die Dämmung der obersten Geschossdecke mit 24 cm Mineralwolle konnte er seine Heizkosten um fast 15 % senken. Die Investition von rund 3.200 Euro für 80 m² hatte sich dank der Förderung für die Dachbodendämmung und den eingesparten Heizkosten bereits nach vier Jahren amortisiert.
Wichtig zu wissen: Seit 2024 ist die Dämmung der obersten Geschossdecke für ungedämmte Bestandsgebäude sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer diese Pflicht mit einer fachgerechten Dämmung erfüllt, kann gleichzeitig von der Förderung profitieren. Das ist doch ein doppelter Gewinn!
Der Dachboden nach der Dämmung kann übrigens weiterhin als Lagerfläche genutzt werden. Hierfür muss lediglich eine begehbare Schicht zum Beispiel in Form von Spanplatten auf einer Unterkonstruktion über der Dämmung installiert werden. Dies erhöht die Kosten nur geringfügig.
Maximale Fördersummen und Zuschusshöhen
Bei der Förderung der Dachdämmung gibt es bestimmte Obergrenzen, die Sie kennen sollten. Die maximale Förderung ist jedoch erfreulich hoch angesetzt, sodass selbst umfangreiche Sanierungsarbeiten deutlich günstiger werden können.
Als wir letzte Woche einen Altbau in Frankfurt begutachteten, konnten wir dem Eigentümer eine gute Nachricht überbringen: Durch geschickte Kombination verschiedener Maßnahmen würde er fast 18.000 Euro Förderung für seine Dachsanierung erhalten können!
60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt aktuell bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten ist. Ohne Sanierungsfahrplan sind es immerhin noch 30.000 Euro pro Wohneinheit, was für die meisten Dachdämmungen mehr als ausreichend ist.
Die Förderung wird auf die tatsächlichen Kosten berechnet. Bei einem Zweifamilienhaus können Sie also theoretisch Maßnahmen für bis zu 120.000 Euro fördern lassen. Das ist mehr als genug für eine hochwertige Dachdämmung!
Ein konkretes Beispiel: Eine Familie saniert ihr Dach für 40.000 Euro und hat einen individuellen Sanierungsfahrplan. Sie erhält 20 % Zuschuss, also 8.000 Euro vom BAFA. Zusätzlich werden die Kosten der Sachverständigen (für Planung und Baubegleitung) mit 50 % bezuschusst, was weitere 1.500 Euro Förderung bedeuten kann.
Es lohnt sich also sehr, einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür werden ebenfalls mit bis zu 80 % gefördert und der Plan erhöht die Förderquote für alle enthaltenen Maßnahmen von 15 % auf 20 %. Bei größeren Sanierungen ist das ein erheblicher finanzieller Vorteil.
Voraussetzungen für die Förderung
Um die attraktiven Fördergelder für Ihre Dachdämmung zu erhalten, gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die unbedingt erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen mögen zunächst bürokratisch wirken. Sie dienen jedoch dazu, die Qualität und Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen.
Wir habe leider schon erlebt, wie Hauseigentümer keine Förderung bekamen, weil sie die Sanierung beim BAFA zu spät beantragt hatten oder die technischen Mindestanforderungen nicht erfüllten. Das sind vermeidbare Fehler!
Einbindung eines Energieberaters Pflicht
Eine zentrale Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters. Dieser muss die Planung begleiten, die fachgerechte Umsetzung bestätigen und die entsprechenden Nachweise für die Förderstellen erstellen.
Die Förderung der Energieberatung beträgt bis zu 80 % der Kosten. Das ist eine sinnvolle Investition, da der Energieberater nicht nur bei der Antragstellung hilft, sondern auch wertvolle Tipps für die optimale Dämmung geben kann.
Weitere wichtige Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
- Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
- Der Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden
- Die technischen Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
Besonders der dritte Punkt ist kritisch: Sie dürfen mit der Sanierung erst beginnen, nachdem Sie eine Zuschusszusage des BAFA erhalten haben oder – bei KfW-Krediten – der Kreditvertrag unterschrieben ist. Selbst einen Auftrag an einen Handwerker dürfen Sie vorher nicht unterzeichnen, sonst verlieren Sie den Anspruch auf Förderung.
Die Einbindung eines Energieberaters führt übrigens oft zu einer deutlich besseren Gesamtlösung. Wir erinnern uns an einen Fall, bei dem ein Hauseigentümer zunächst nur minimal dämmen wollte. Nach der Beratung entschied er sich für eine umfassendere Lösung, die zwar initial etwas teurer, aber durch die höhere Förderung und die größere Energieeinsparung langfristig viel wirtschaftlicher war.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung
Die bürokratischen Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln schrecken viele Hausbesitzer ab. Dabei ist der Prozess mit der richtigen Vorbereitung gar nicht so kompliziert. Lassen Sie uns Ihnen eine praktische Anleitung geben, damit Sie keine Fördergelder verschenken.
In unserer Praxis als Energieberater haben wir hunderte von Anträgen begleitet. Der häufigste Fehler: Die Sanierungsmaßnahme wird zu früh begonnen. Sobald Sie auch nur einen Auftrag unterzeichnen, ist die Förderung gefährdet!
Beginn der Sanierung beim BAFA richtig beantragen
Wer Fördermittel vom BAFA nutzen möchte, sollte den Antrag vor Beginn der Sanierung stellen. Denn nur so bleiben die Zuschüsse gesichert – was als „Beginn“ gilt und worauf Sie achten müssen, erklären wir hier.
- Beratung durch Energieberater
Suchen Sie sich einen qualifizierten Energieberater, der im Expertenverzeichnis des BAFA gelistet ist. Er wird das Gebäude begutachten und die effektivsten Maßnahmen empfehlen. Die Immobilienwerker haben dabei Top-Experten für Sie! - Erstellung eines Sanierungskonzepts
Abhängig von Ihren Zielen und Ihrem Budget entwickelt unser Energieberater ein Konzept – entweder als Einzelmaßnahme oder als individuellen Sanierungsfahrplan für höhere Förderquoten. - Einholen von Angeboten
Holen Sie detaillierte Angebote von Fachfirmen ein. Diese müssen die förderfähigen Kosten klar ausweisen und die technischen Anforderungen erfüllen. - Förderantrag stellen
Unser Energieberater hilft Ihnen, den Antrag beim BAFA zu stellen. Dies geht online über das BAFA-Portal. Wichtig: Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung dürfen Aufträge erteilt werden! - Warten auf die Zusage
Nach Erhalt der Zuschusszusage können Sie den Auftrag erteilen und mit der Sanierung starten. - Durchführung und Dokumentation
Die Arbeiten werden durchgeführt und von unserem Energieberater begleitet. Der Handwerker sollte den Einbau fotografisch dokumentieren. - Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Maßnahme stellen Sie den Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen und der Bestätigung des Energieberaters. - Auszahlung der Förderung
Nach Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss auf Ihr Konto aus.
Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung spart Ihnen nicht nur Nerven, sondern stellt auch sicher, dass Sie alle verfügbaren Fördergelder ausschöpfen. In manchen Fällen kann sich der Zuschuss auf bis zu 20.000 Euro pro Wohneinheit belaufen – das ist definitiv einen gewissenhaften Antragsprozess wert!
Kombination mit weiteren Sanierungsmaßnahmen
Die Dachdämmung ist oft nur der erste Schritt zu einem energieeffizienten Zuhause. Durch die geschickte Kombination mit anderen Sanierungsmaßnahmen können Sie nicht nur mehr Energie sparen, sondern auch zusätzliche Fördergelder erhalten.
In unserer Beratungstätigkeit empfehlen wir Hausbesitzern häufig, mehrere Maßnahmen zu bündeln. Ein Kunde aus Hannover konnte durch die Kombination von Dachdämmung mit Fassadendämmung und neuen Fenstern seine Heizkosten um erstaunliche 65 % senken!
Dachsanierung mit neuer Wärmepumpe verbinden
Eine besonders effektive Kombination ist die Dachdämmung zusammen mit dem Einbau einer modernen Heizung wie einer Wärmepumpe. Diese Synergie macht aus mehreren Gründen Sinn:
- Die verbesserte Dämmung senkt den Energiebedarf, was die Effizienz der Wärmepumpe steigert.
- Die Förderung für Wärmepumpen ist mit bis zu 40 % der Kosten sehr attraktiv.
- Eine Wärmepumpe funktioniert nur in gut gedämmten Gebäuden wirklich wirtschaftlich.
Sowohl BAFA als auch KfW-Förderung unterstützen solche Kombinationsmaßnahmen. Bei einer umfassenden Sanierung können Sie sogar das KfW-Effizienzhaus-Programm, das noch höhere Zuschüsse bietet, nutzen.
Ein praktisches Berechnungsbeispiel:
Maßnahme | Kosten | Förderung | Eigenanteil |
---|---|---|---|
Dachdämmung | 30.000 € | 6.000 € (20 %) | 24.000 € |
Wärmepumpe | 25.000 € | 10.000 € (40 %) | 15.000 € |
Energieberater | 3.000 € | 2.400 € (80 %) | 600 € |
Gesamt | 58.000 € | 18.400 € | 39.600 € |
In diesem Beispiel sparen Sie durch die Kombination mehrerer Maßnahmen fast 18.400 Euro an Fördergeldern! Zusätzlich reduzieren sich Ihre Energiekosten drastisch, was die Investition langfristig noch attraktiver macht.
Die kluge Kombination verschiedener Sanierungsmaßnahmen erfordert eine sorgfältige Planung. Ein guter Energieberater kann Ihnen helfen, die optimale Reihenfolge festzulegen und die Maßnahmen so zu kombinieren, dass sie technisch sinnvoll sind und maximale Fördergelder bringen.
Steuerliche Absetzbarkeit als Alternative
Neben den direkten Zuschüssen gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die Kosten für Ihre Dachdämmung zu senken: die steuerliche Absetzbarkeit. Diese Option kann besonders für Personen, die eine hohe Steuerlast haben oder aus bestimmten Gründen keine BAFA- oder KfW-Förderung nutzen können, interessant sein.
Als Energieberater weisen wir unsere Kunden immer darauf hin, dass sie zwischen den direkten Zuschüssen und der steuerlichen Absetzbarkeit wählen müssen – eine Kombination ist leider nicht möglich.
Pro Jahr bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten
Bei der steuerlichen Förderung können Sie 20 Prozent der Gesamtkosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Ihrer Steuerlast abziehen. Die Kosten werden über drei Jahre verteilt:
- Im ersten Jahr: 7 % der Kosten (maximal 14.000 €)
- Im zweiten Jahr: 7 % der Kosten (maximal 14.000 €)
- Im dritten Jahr: 6 % der Kosten (maximal 12.000 €)
Insgesamt können Sie so bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit steuerlich geltend machen, was einer maximalen Steuerersparnis von 20 % oder 8.000 Euro pro Jahr entspricht.
Ein Beispiel: Bei einer Dachdämmung mit Kosten in Höhe von 25.000 Euro könnten Sie in den ersten beiden Jahren jeweils 1.750 Euro (7 %) und im dritten Jahr 1.500 Euro (6 %) von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das ergibt eine Gesamtersparnis von 5.000 Euro.
Die steuerliche Variante lohnt sich besonders dann, wenn:
- Sie ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben
- Die Maßnahme ohnehin nicht förderfähig wäre (z.B. wegen Nichteinhaltung technischer Standards)
- Sie mehrere kleinere Maßnahmen durchführen möchten
Wichtig ist: Auch bei der steuerlichen Variante muss die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, und Sie brauchen eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt. Die Anforderungen an die Dämmqualität sind jedoch etwas weniger streng als bei der direkten Förderung.
Fazit: Dachsanierung mit staatlicher Unterstützung wirtschaftlich gestalten
Die Dachdämmung bietet als energetische Sanierungsmaßnahme erhebliches Einsparpotenzial bei den Heizkosten und steigert gleichzeitig den Immobilienwert. Mit Fördermitteln von BAFA und KfW können Hausbesitzer zwischen 15 und 20 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, wobei die maximale Fördersumme mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 60.000 Euro pro Wohneinheit liegt.
Entscheidend für den Erhalt der Förderung sind die Einhaltung technischer Standards wie ein U-Wert von maximal 0,14 W/(m²K) und die empfehlenswerte Einbindung eines Energieberaters. Die Wahl zwischen Aufsparren-, Zwischensparrendämmung oder der kostengünstigen Dämmung der obersten Geschossdecke sollte nach individuellen baulichen Gegebenheiten getroffen werden.
Alternativ zur direkten Förderung besteht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit über drei Jahre. Wichtig ist in jedem Fall, den Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen zu stellen und alle technischen Anforderungen einzuhalten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Förderung auch für ein Ferienhaus beantragen?
Nein, die Förderung gilt nur für selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude, die ganzjährig bewohnt werden. Ferienhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen.
Muss ich wirklich vor Beginn der Arbeiten den Antrag stellen?
Ja, das ist extrem wichtig! Sobald Sie einen Vertrag mit einem Handwerker unterschreiben, gilt die Maßnahme als begonnen. Der Antrag muss vorher gestellt und die Eingangsbestätigung abgewartet werden.
Kann ich die Dämmung in Eigenleistung durchführen und trotzdem Förderung erhalten?
Leider nein. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Das gilt sowohl für die BAFA als auch die KfW-Förderung.
Was passiert, wenn die Dämmung nach der Förderung beschädigt wird?
In der Regel müssen Sie die Funktionsfähigkeit für mindestens 10 Jahre gewährleisten. Bei größeren Schäden sollten Sie das fördernde Institut informieren und die Dämmung fach
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