Kellerdeckendämmung: Förderung & Zuschuss


Die Dämmung Ihrer Kellerdecke kann mit attraktiven Förderungen vom Staat unterstützt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Zuschüsse von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten – 15 % als Grundförderung plus 5 % Bonus bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Technisch muss Ihre Dämmung einen U-Wert von höchstens 0,25 W/(m²·K) erreichen, damit die Maßnahme förderfähig ist. Alternativ zur direkten Förderung können Sie auch den Steuerbonus, der über drei Jahre verteilt etwa 18-19 % der Investitionssumme ausmacht, nutzen. Bei Eigenleistung werden immerhin die Materialkosten bezuschusst.
Im folgenden Artikel erfahren Sie alles über die maximale Fördersumme von 60.000 Euro pro Wohneinheit, wann genau Sie den Antrag stellen müssen, welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind und wie Eigenleistungen gefördert werden. Zudem vergleichen wir verschiedene Dämmmethoden wie Einblasdämmung oder die Varianten von oben bzw. unten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- BAFA-Zuschuss: Bis zu 20% der förderfähigen Kosten für Kellerdeckendämmung (15 % Basis plus 5 % Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan)
- Technische Anforderung: U-Wert von maximal 0,25 W/(m²·K) muss für eine Förderung erreicht werden
- Steuerliche Alternative: Absetzbarkeit über drei Jahre verteilt mit insgesamt etwa 20 % der Investitionssumme
- Eigenleistung: Bei Selbstmontage werden nur die Materialkosten und nicht die eigene Arbeitsleistung gefördert
- Förderhöhe: Maximale Förderung von 60.000 Euro pro Wohneinheit möglich
Kellerdeckendämmung: Förderung und Zuschüsse im Überblick
Die Kellerdeckendämmung zählt zu den effektivsten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wenn es um die energetische Sanierung geht. Gerade bei älteren Wohngebäuden lassen sich durch eine fachgerechte Dämmung der Kellerdecke erhebliche Energieeinsparungen erzielen. Doch wussten Sie, dass Sie für diese Maßnahme attraktive staatliche Zuschüsse erhalten können?
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie eine Förderung für die Kellerdeckendämmung beantragen. Auch über die KfW oder als Steuerbonus ist finanzielle Unterstützung möglich. Nutzen Sie bei der Kellerdeckendämmung diese Fördermöglichkeiten, um Ihre Investition deutlich zu reduzieren.
Was bringt die Dämmung der Kellerdecke?
Die Kellerdecke zu dämmen ist eine der wirtschaftlichsten Sanierungsmaßnahmen. Warum? Bei ungedämmten Kellern geht bis zu 10 % der Heizwärme über die Kellerdecke verloren! In unserer langjährigen Praxis als Energieberater haben wir immer wieder festgestellt, dass viele Hausbesitzer die Bedeutung dieser Maßnahme unterschätzen.
Eine fachgerecht ausgeführte Kellerdämmung trennt effektiv beheizte von unbeheizten Räumen. Die Fußbodentemperatur im Erdgeschoss steigt spürbar an, was den Wohnkomfort deutlich verbessert. Gleichzeitig sinken die Heizkosten – oft um 5 bis 8 % pro Jahr.
Besonders wichtig: Die Dämmung verhindert auch Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmelbildung, die häufig an der Grenze zwischen kaltem Keller und warmem Wohnbereich entstehen. Bei einem unserer Kunden konnten wir durch die nachträgliche Kellerdeckendämmung nicht nur die Energiekosten senken, sondern auch ein langjähriges Feuchtigkeitsproblem dauerhaft beseitigen.
Technische Anforderungen für förderfähige Dämmmaßnahmen
Damit Sie eine Förderung in Anspruch nehmen können, müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Der U-Wert von 0,25 W/(m²·K) ist dabei die wichtigste Kennzahl. Dieser Wert gibt an, wieviel Wärme durch ein Bauteil verloren geht – je niedriger, desto besser der Wärmeschutz.
Um diesen U-Wert zu erreichen, benötigen Sie je nach Dämmstoff eine Dämmstärke zwischen 12 und 16 cm. Bei der Auswahl des Materials haben Sie verschiedene Optionen:
- Mineralwolle (λ = 0,035–0,040 W/mK)
- Polystyrol-Platten (λ = 0,030–0,035 W/mK)
- Polyurethan-Platten (λ = 0,024–0,028 W/mK)
- Ökologische Dämmstoffe wie Holzfaser oder Zellulose
Beachten Sie: Die Dämmung muss lückenlos und wärmebrückenfrei ausgeführt werden. Alle Anschlüsse und Durchdringungen müssen fachgerecht abgedichtet sein. Nur dann erfüllen Sie die Anforderungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
BAFA-Zuschuss: Bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten
Das BAFA bietet einen Zuschuss für die Kellerdeckendämmung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Maximal 20 % der förderfähigen Kosten können dabei erstattet werden.
Förderfähig sind sowohl die Material- als auch die Arbeitskosten. Wichtig dabei: Die Kosten für die Dämmung müssen separat von anderen Sanierungsmaßnahmen ausgewiesen werden. Wir empfehlen daher, bereits bei der Angebotseinholung darauf zu achten, dass die Positionen klar getrennt aufgeführt sind.
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA beantragt werden. Dabei gilt: Erst nach Erhalt der Zusage dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen oder Materialbestellungen aufgeben. Ein vorzeitiger Beginn führt definitiv zum Verlust der Förderberechtigung – ein teurer Fehler, den wir leider schon bei einigen Bauherren miterleben mussten.
Steuerbonus als Alternative zur direkten Förderung
Neben der BAFA-Förderung gibt es auch die Möglichkeit, einen Steuerbonus für die Kellerdeckendämmung zu nutzen. Diese steuerliche Förderung erlaubt es Ihnen, 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuer abzusetzen.
Der maximale Förderbetrag liegt hier bei insgesamt 40.000 Euro pro Wohneinheit, was einer maximalen Förderung von 8.000 Euro entspricht. Ein wichtiger Vorteil: Der Steuerbonus kann auch dann genutzt werden, wenn Sie bereits mit der Maßnahme begonnen haben.
Sie müssen sich jedoch entscheiden: Entweder eine Förderung durch das BAFA oder den Steuerbonus über das Finanzamt – beides gleichzeitig geht nicht. Bei kleineren Projekten mit Kosten bis etwa 30.000 Euro ist die steuerliche Förderung oft die bessere Wahl, da sie unbürokratischer ist. Bei größeren Vorhaben sollten Sie beide Optionen durchrechnen lassen.
Fördermittel beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung
Um Fördermittel für Ihre Kellerdeckendämmung zu erhalten, gehen Sie am besten so vor:
- Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihre geplante Maßnahme die Fördervoraussetzungen erfüllt. Hierbei kann ein zertifizierter Energieberater der Immobilienwerker helfen.
- Für die BAFA-Förderung müssen Sie vor Beginn der Arbeiten einen Antrag im Online-Portal des BAFA stellen. Dafür benötigen Sie:
- Detaillierte Angebote für die Kellerdeckendämmung
- Gebäudeinformationen (Baujahr, Wohnfläche, etc.)
- Eigentümernachweise
- Nach Antragstellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Erst danach dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen oder verbindliche Aufträge erteilen.
- Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein. Dieser umfasst:
- Rechnungen der ausführenden Fachbetriebe
- Zahlungsnachweise
- Fachunternehmererklärungen zur ordnungsgemäßen Ausführung
Für den Steuerbonus müssen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung als “Energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden” angeben.
Wann muss die Förderung beantragt werden?
Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend: Die Förderung beim BAFA einen Zuschuss zu erhalten, muss zwingend VOR Beginn der Sanierungsmaßnahme erfolgen. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags!
Wir hatten letzte Woche einen Fall, wo ein Hausbesitzer zunächst Material bestellt hatte und erst danach den Förderantrag stellen wollte – damit war die Förderung leider verloren. Diese strikte Regel gilt, weil die Förderung als Anreiz gedacht ist und nicht nachträglich gewährt wird.
Die Bearbeitungszeit beim BAFA beträgt derzeit etwa 4-8 Wochen. Planen Sie diese Zeit unbedingt ein. Nach Erhalt der Zusage haben Sie 24 Monate Zeit, die Kellerdeckendämmung durchzuführen und abzuschließen.
Bei der steuerlichen Förderung ist der Zeitpunkt der Antragstellung weniger kritisch. Hier zählt das Datum der Rechnung und der Zahlung für die Zuordnung zum entsprechenden Steuerjahr.
Eigenleistung: Materialkosten fördern lassen
Bringt eine Kellerdeckendämmung in Eigenleistung auch eine Förderung? Ja, aber mit Einschränkungen. Bei Eigenleistungen können nur die Materialkosten und nicht jedoch der eigene Arbeitsaufwand gefördert werden.
Das heißt: Wenn Sie handwerklich geschickt sind und die Dämmung selbst anbringen möchten, können Sie zumindest für die gekauften Dämmmaterialien einen Zuschuss erhalten. Diese Möglichkeit wird oft übersehen.
Für die Förderung müssen Sie aber trotzdem die technischen Anforderungen erfüllen und nachweisen können, dass die Ausführung fachgerecht erfolgt ist. Ein Tipp aus unserer Praxis: Dokumentieren Sie die Arbeiten mit Fotos und bewahren Sie alle Materialnachweise auf.
Bedenken Sie jedoch: Die Förderung für Materialkosten in Höhe von 15 % der förderfähigen Kosten ist deutlich geringer als bei professioneller Umsetzung durch einen Fachbetrieb, wo Sie auf maximal 20 % der förderfähigen Kosten kommen können.
Dämmung von unten oder oben: Varianten im Vergleich
Bei der Kellerdeckendämmung stehen Ihnen grundsätzlich zwei Varianten zur Verfügung: die Kellerdeckendämmung von unten oder von oben. Beide Methoden sind förderfähig, haben aber unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Die Kellerdeckendämmung von unten ist die häufigere und meist praktikablere Lösung:
- Die Dämmplatten werden direkt unten an die Kellerdecke geklebt oder gedübelt
- Keine Änderung der Raumhöhe im Wohnbereich
- Kostengünstig und relativ einfach umzusetzen
- Kellerräume werden etwas niedriger
Die Kellerdeckendämmung von oben kommt meist nur bei Komplettsanierungen oder Neubauten in Frage:
- Die Dämmung wird auf der Kellerdecke unter dem Fußbodenaufbau eingebracht
- Erfordert umfangreiche Arbeiten im Wohnbereich (Bodenbeläge entfernen)
- Ermöglicht die Integration einer Fußbodenheizung
- Höhere Kosten, aber oft bessere Dämmwirkung
Aus unserer Berufserfahrung können wir sagen: Bei bestehenden Gebäuden ist die Dämmung von unten fast immer die wirtschaftlichere Variante der Kellerdämmung. Die Kosten für eine Kellerdeckendämmung von unten liegen typischerweise zwischen 40 und 60 Euro pro Quadratmeter, während die Variante von oben mit 80 bis 120 Euro pro Quadratmeter deutlich teurer ist.
Einblasdämmung: Vorteile für schwer zugängliche Kellerdecken
Eine oft übersehene, aber sehr effektive Alternative ist die Einblasdämmung. Diese Methode eignet sich besonders, wenn die Kellerdecke schwer zugänglich ist oder Installationen den Zugang erschweren.
Bei der Einblasdämmung werden lose Dämmstoffe wie Zellulose, Mineral- oder Glaswolle durch kleine Öffnungen in die Hohlräume eingeblasen. Dies bietet mehrere Vorteile:
- Lückenlose Dämmung auch bei komplizierten Geometrien
- Schnelle und saubere Ausführung (meist in einem Tag abgeschlossen)
- Keine aufwändigen Vorarbeiten nötig
Besonders bei Holzbalkendecken oder Kappendecken ist die Einblasdämmung eine hervorragende Lösung. Die Kosten für die Einblasdämmung liegen etwa zwischen 25 und 40 Euro pro Quadratmeter, womit sie zu den kostengünstigeren Varianten zählt.
Wir hatten letztes Jahr einen Kunden mit einer alten Kappendecke, bei der die konventionelle Dämmung aufgrund zahlreicher Rohrleitungen nahezu unmöglich gewesen wäre. Mit der Einblasdämmung konnten wir das Problem elegant lösen und trotzdem die Förderkriterien erfüllen.
Maximale Förderung: 60.000 Euro pro Wohneinheit
Die maximale Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen über die BAFA beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit. Dieses Budget können Sie für verschiedene Einzelmaßnahmen wie die Kellerdeckendämmung ausschöpfen.
Wichtig zu wissen: Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einem Fördersatz von maximal 20 % ergibt sich daraus die genannte maximale Förderung von 30.000 Euro. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie die Förderquote um zusätzliche 5 Prozentpunkte erhöhen, wodurch die maximalen Fördermittel auf 37.500 Euro steigern würde.
Wenn Sie also weitere energetische Sanierungen wie etwa eine Fassadendämmung oder den Austausch der Fenster planen, lohnt es sich, diese Maßnahmen im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Ein Beispiel: Familie Müller hat für ihre Kellerdeckendämmung 10.000 Euro förderfähige Kosten und erhält 2.000 Euro Zuschuss. Für weitere geplante Maßnahmen stehen ihr noch bis zu 58.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Maßnahme | Förderfähige Kosten (€) | Fördersatz | Zuschuss (€) |
---|---|---|---|
Kellerdeckendämmung | 10.000 | 20 % | 2.000 |
Fassadendämmung | 35.000 | 20 % | 7.000 |
Fensteraustausch | 20.000 | 20 % | 4.000 |
U-Wert von 0,25 W/(m²·K) als technische Mindestanforderung
Der U-Wert ist der entscheidende Kennwert, wenn es um die Förderung geht. Für Kellerdecken gilt: Der U-Wert darf nach der Dämmung höchstens 0,25 W/(m²·K) betragen. Dies entspricht den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für förderfähige Maßnahmen.
Um diesen Wert zu erreichen, ist je nach vorhandenem Aufbau und gewähltem Dämmstoff eine bestimmte Dämmstärke erforderlich. Bei einer typischen Betondecke und Verwendung von Polystyrol (WLG 035) benötigen Sie mindestens 14 cm Dämmstärke.
Hier ein praxisnaher Tipp: Lassen Sie sich vom Fachbetrieb oder Energieberater den erreichbaren U-Wert berechnen und schriftlich bestätigen. Dies ist auch für den Förderantrag wichtig. Wir wurden schon oft zu Sanierungen gerufen, bei denen die Dämmstärke zu gering gewählt wurde und dadurch die Förderung gefährdet war.
Energieberater einbinden: Vorteile für Ihre Förderung
Die Einbindung eines qualifizierten Energieberaters bringt mehrere Vorteile für Ihre Förderung und ist verpflichtend nötig. Energieeffizienz-Experten können nicht nur die optimale Dämmkonstruktion berechnen, sondern auch bei der Förderung der Energieberatung und Antragstellung helfen.
Ein Energieberater prüft:
- Ob Ihre geplante Kellerdeckendämmung die technischen Fördervoraussetzungen erfüllt
- Welches Förderprogramm für Ihre Situation am vorteilhaftesten ist
- Ob weitere energetische Maßnahmen sinnvoll kombiniert werden können
Besonders wertvoll: Die Kosten für die Energieberatung sind ebenfalls förderfähig! Bis zu 80 % der Beratungskosten und maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden bezuschusst.
In unserer Beratungspraxis haben wir oft erlebt, dass die anfängliche Investition in eine professionelle Energieberatung durch optimierte Förderanträge und technisch bessere Lösungen mehrfach wieder eingespart wurde.
Individueller Sanierungsfahrplan erhöht die Fördersumme
Ein individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein wertvolles Instrument, um die maximalen Förderung zu erhöhen. Dieser von einem zugelassenen Energieberater erstellte Plan analysiert Ihr Gebäude ganzheitlich und entwickelt eine langfristige Strategie zur energetischen Sanierung.
Der große Vorteil: Mit einem iSFP erhalten Sie einen sogenannten “Bonus” von 5 Prozentpunkten auf die regulären Fördersätze. So steigt die Förderung für die Kellerdeckendämmung von 15 % auf 20 % der förderfähigen Kosten an.
Beispielrechnung:
Variante | Kosten Kellerdeckendämmung | Fördersatz | Zuschuss |
---|---|---|---|
Ohne iSFP | 12.000 € | 15 % | 1.800 € |
Mit iSFP | 12.000 € | 20 % | 2.400 € |
Ein weiterer Vorteil des iSFP: Er hilft Ihnen, Sanierungsmaßnahmen in der richtigen Reihenfolge zu planen. So vermeiden Sie teure Fehlinvestitionen oder das mehrfache Anfassen von Bauteilen.
Energetische Sanierung: Kellerdecke als Einzelmaßnahme
Die Kellerdeckendämmung bietet ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis unter den energetischen Sanierungsmaßnahmen. Als Einzelmaßnahme ist sie vergleichsweise günstig umzusetzen und sorgt dennoch für spürbare Energieeinsparungen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Dämmung der Kellerdecke oft der ideale Einstieg in die energetische Gebäudesanierung ist. Die Maßnahme ist überschaubar, kann häufig ohne große Einschränkungen im bewohnten Zustand durchgeführt werden und amortisiert sich meist innerhalb von 5-10 Jahren.
Geht es um die Förderung, wird die Kellerdeckendämmung als “Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle” eingestuft. Dies ist wichtig für die Förderfähigkeit und den richtigen Antrag beim BAFA. Eine zusätzliche Förderung ist möglich, wenn Sie die Kellerdeckendämmung mit weiteren energetischen Sanierungsmaßnahmen kombinieren.
Kosten für die Kellerdeckendämmung im Überblick
Was kostet eigentlich eine Kellerdeckendämmung? Die Kosten für die Dämmung variieren je nach gewählter Methode, Fläche und örtlichen Gegebenheiten.
Für eine Standarddämmung mit Dämmplatten unter der Kellerdecke können Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Position | Kosten pro m² | Beispiel 100 m² |
---|---|---|
Material (Dämmplatten) | 15-25 € | 1.500-2.500 € |
Montage durch Fachbetrieb | 25-40 € | 2.500-4.000 € |
Nebenarbeiten (Beleuchtung anpassen etc.) | 5-15 € | 500-1.500 € |
Gesamt | 45-80 € | 4.500-8.000 € |
Bei der Einblasdämmung sind die Kosten in Höhe von etwa 25-40 € pro m² in der Regel etwas günstiger. Die Kosten für eine Kellerdeckendämmung von oben (unter dem Fußbodenaufbau) liegen mit 80-120 € pro m² deutlich höher, da hier zusätzliche Arbeiten wie das Entfernen und Wiederherstellen des Bodenbelags anfallen.
Bei einer typischen Kellerfläche von 80-100 m² müssen Sie also mit Gesamtkosten zwischen 3.600 und 8.000 € rechnen – vor Abzug der Förderung. Mit 20 % Förderung reduzieren sich Ihre effektiven Kosten entsprechend um 720 bis 1.600 €.
Zusätzliche Förderung ist möglich bei Gebäudehüllensanierung
Wenn Sie neben der Kellerdecke weitere Teile der Gebäudehülle sanieren, können Sie von zusätzlichen Förderungen profitieren. Die Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen kann wirtschaftlich besonders attraktiv sein.
Wenn Sie beispielsweise gleichzeitig Kellerdecke und Fassade sanieren, können Sie nicht nur Synergien bei der Bauausführung nutzen, sondern auch den vollen Förderhöchstbetrag von 60.000 Euro pro Wohneinheit ausschöpfen.
Ein weiterer Vorteil: Bei umfangreicheren Sanierungen lohnt sich die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) besonders, da dann für alle Maßnahmen der erhöhte Fördersatz gilt.
Aus unserer Beratungspraxis können wir berichten, dass besonders die Kombination aus Kellerdeckendämmung und Förderung für eine Wärmepumpe oft sinnvoll ist. Durch die verbesserte Dämmung kann die Wärmepumpe effizienter arbeiten, was die Betriebskosten weiter senkt.
Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmelbildung vermeiden
Bei der Kellerdeckendämmung ist es wichtig, mögliche Probleme mit Feuchtigkeit im Blick zu behalten. Durch die Dämmung wird der Keller kälter, da weniger Wärme aus dem Wohnbereich durchdringt. Dies kann zu erhöhter Kondensation führen.
Achten Sie auf folgende Punkte, um Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden:
- Sorgen Sie für ausreichende Belüftung des Kellerbereichs
- Prüfen Sie vor der Dämmung, ob bereits Feuchtigkeitsprobleme bestehen (diese sollten zuerst behoben werden)
- Verwenden Sie diffusionsoffene Dämmstoffe, wenn der Keller zur Feuchtigkeit neigt
- Achten Sie auf fachgerechte Dampfsperren an den richtigen Stellen
Bei einem unserer Kunden hatten wir zunächst mit einer herkömmlichen Dämmung begonnen, mussten aber feststellen, dass der Keller grundsätzlich zu feucht war. Wir haben das Projekt unterbrochen, zunächst eine Kellerabdichtung vorgenommen und erst dann die Dämmung angebracht. Dieser zusätzliche Schritt hat verhindert, dass sich später Schimmel bilden konnte.
Nachträgliche Kellerdeckendämmung: Förderfähigkeit prüfen
Bei einer nachträglichen Kellerdeckendämmung sollten Sie unbedingt die Förderfähigkeit vorab prüfen lassen. Nicht jede Bestandssituation erlaubt eine förderungswürdige Dämmung.
Wichtige Prüfpunkte sind:
- Baujahr des Gebäudes – bei sehr alten Gebäuden können besondere Auflagen gelten
- Vorhandene Konstruktion der Kellerdecke – besonders bei Holzbalkendecken können spezielle Anforderungen bestehen
- Raumhöhe im Keller – nach der Dämmung muss noch eine Mindestraumhöhe verbleiben
- Vorhandene Installationen – Elektroleitungen, Wasserrohre etc. können die Dämmung erschweren
Für die Förderfähigkeit ist außerdem entscheidend, dass die Kellerdecke zuvor nicht oder unzureichend gedämmt war. Bei bereits gedämmten Decken ist eine Förderung nur möglich, wenn der bestehende Wärmeschutz deutlich verbessert wird.
Aus unserer Erfahrung empfehlen wir: Lassen Sie vor der Planung einen Energieberater an die Kellerdecke schauen. Er kann beurteilen, ob Ihre spezifische Situation überhaupt eine förderfähige Dämmung zulässt oder ob Alternativen sinnvoller sind.
Fachbetrieb oder Selbstmontage: Was wird gefördert?
Eine wichtige Frage bei der Kellerdeckendämmung: Soll ich einen Fachbetrieb beauftragen oder die Arbeit selbst erledigen? Für die Förderung macht das einen entscheidenden Unterschied.
Bei Beauftragung eines Fachbetriebs:
- Förderung von Material- und Arbeitskosten möglich
- Maximaler Fördersatz von 20 % (mit iSFP)
- Fachunternehmererklärung als Nachweis für den Förderantrag
Bei Selbstmontage:
- Nur Materialkosten fördern lassen
- Reduzierter Fördersatz
- Dokumentation der fachgerechten Ausführung erforderlich
Als Energieexperten können wir sagen, dass wir oft Kunden mit handwerklichem Geschick, die einfache Dämmarbeiten selbst umsetzen können, haben. Aber Vorsicht: Die fachgerechte Ausführung ist entscheidend für die Wirksamkeit der Dämmung und die Vermeidung von Bauschäden. Insbesondere die korrekte Anbringung von Dampfsperren und die lückenlose Dämmung erfordern Fachwissen.
Unsere Empfehlung: Bei komplexeren Situationen (etwa bei vielen Rohrdurchführungen oder unebenen Decken) sollten Sie einen Fachbetrieb beauftragen. Die höhere Förderung und das geringere Risiko von Ausführungsfehlern rechtfertigen meist die Mehrkosten.
Fazit: Kellerdeckendämmung finanziell attraktiv durch staatliche Förderprogramme
Die Dämmung der Kellerdecke gehört zu den wirtschaftlichsten Einzelmaßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Mit einer BAFA-Förderung können Hausbesitzer bis zu 20 % der förderfähigen Kosten zurückerhalten. Alternativ steht eine steuerliche Absetzbarkeit von etwa 18-19 % über drei Jahre verteilt zur Verfügung.
Entscheidend für die Förderung ist die Einhaltung technischer Mindestanforderungen, insbesondere ein U-Wert von maximal 0,25 W/(m²·K). Die Förderanträge müssen zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, um den Anspruch nicht zu verlieren.
Auch bei Selbstmontage können zumindest die Materialkosten gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 60.000 Euro pro Wohneinheit, was auch bei umfangreicheren Sanierungsprojekten ausreichend Spielraum bietet.
Die Einbindung eines Energieberaters kann durch einen individuellen Sanierungsfahrplan zusätzliche Fördervorteile erschließen und gleichzeitig eine fachgerechte Umsetzung sicherstellen.
Haben Sie alle gefunden, was Sie gesucht haben?
Super, haben Sie noch etwas zu ergänzen?
Was können wir noch verbessern? Helfen Sie uns Ihr Anliegen zu verstehen.
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