Energieausweis für die Gewerbehalle: Wann, wie und wo erstellen?

Veröffentlicht am: 19. Mai 2025
Letztes Update: 12. Mai 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker

In der heutigen Zeit spielen Energieausweise für Gewerbeimmobilien eine immer wichtigere Rolle. Als Eigentümer oder Verwalter einer Gewerbehalle müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kennen und einhalten, um Bußgelder zu vermeiden und die Energieeffizienz Ihrer Immobilie transparent zu machen.

Der Energieausweis dokumentiert den Endenergieverbrauch und die Energieeffizienz Ihrer Gewerbehalle, wobei er alle relevanten Aspekte wie Gebäudeheizung, Lüftung, Warmwasser und Klimaanlagen berücksichtigt. Je nach Art und Nutzung Ihrer Gewerbeimmobilie können Sie zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis wählen, die unterschiedliche Voraussetzungen und Kosten mit sich bringen.

Bei Hallen mit Publikumsverkehr besteht zudem eine Aushangpflicht an gut sichtbarer Stelle. Wir zeigen Ihnen, wie Sie online schnell und unkompliziert den passenden Energieausweis für Ihre Gewerbehalle erstellen lassen können – von der Auswahl des richtigen Ausweistyps über die benötigten Unterlagen bis hin zur Interpretation der Energieeffizienzklasse.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweise sind bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gewerbehallen verpflichtend, mit Ausnahmen für Gebäude unter 50 m², denkmalgeschützte Objekte oder provisorische Bauten.
  • Bei Bestandsgebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, während Neubauten und umfassend sanierte Objekte einen Bedarfsausweis benötigen.
  • Ein Energieausweis enthält wesentliche Informationen wie Baujahr, Nutzfläche, Energieverbrauch, Heizungsart und die Energieeffizienzklasse (A+ bis H).
  • Gewerbehallen über 500 m² mit starkem Publikumsverkehr unterliegen einer Aushangpflicht; bei Verstößen gegen Aushang- oder Vorlagepflicht drohen Bußgelder.
  • Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren; die Kosten variieren zwischen etwa 79 € für einen Verbrauchsausweis und ab 200 € für einen Bedarfsausweis.

Energieausweis-Pflicht für Gewerbehallen: Überblick

Energieausweise sind für Gewerbeimmobilien mittlerweile Pflicht geworden. Bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf Ihrer Gewerbehalle müssen Sie als Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen. Diese Pflicht gilt für praktisch alle gewerblich genutzten Gebäude.

Warum eigentlich dieser ganze Aufwand? Der Energieausweis macht die Energieeffizienz des Gebäudes transparent und vergleichbar. Er zeigt auf einen Blick, wie energetisch effizient Ihre Gewerbeimmobilie ist. Für Mieter oder Käufer ist das eine wichtige Info, um die späteren Energiekosten besser einschätzen zu können.

Ich hab’s selbst erlebt: Ein Kunde sparte durch den Verbrauchsausweis mehrere tausend Euro bei der Miete seiner Lagerhalle, weil er die hohen Energiekosten vorher erkannte und neu verhandeln konnte. Der Energieausweis für Gewerbeimmobilien ist also mehr als nur ein Stück Papier!

Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen

Die rechtliche Basis für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere EnEV (Energieeinsparverordnung) 2014 ersetzt hat. Das Gesetz schreibt vor, dass gewerblich oder öffentlich genutzte Gebäude einen Energieausweis benötigen, sobald sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Für Nichtwohngebäude gelten dabei spezifische Regelungen. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude unterscheidet sich vom Energieausweis für Wohngebäude in einigen wesentlichen Punkten.

Besonders wichtig: Bei gewerblich genutzten Gebäuden wird neben dem Heizenergieverbrauch auch der Stromverbrauch für Lüftung, Kühlung und Beleuchtung berücksichtigt.

Der Energieausweis muss bei Besichtigungsterminen vorgelegt werden. Zusätzlich müssen bestimmte Energiekennwerte bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder! Die Einhaltung dieser Vorschriften wird behördlich überwacht.

Ausnahmen für bestimmte Gebäude und Hallen

Nicht jede Gewerbehalle benötigt einen Energieausweis. Es gibt einige Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht:

Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50m² sind von der Energieausweispflicht befreit. Auch denkmalgeschützte Immobilien genießen unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Weitere Ausnahmen gelten für:

  • Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer unter 2 Jahren
  • Gebäude, die nur gelegentlich oder saisonal genutzt werden
  • Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden müssen
  • Religiöse Gebäude

Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Kunde unnötig Geld für einen Energieausweis ausgegeben hat, obwohl seine kleine Werkstatthalle mit nur 45 m² Nutzfläche gar keinen benötigt hätte. Informieren Sie sich daher genau, ob Ihre Gewerbeimmobilie tatsächlich unter die Ausweispflicht fällt!

Arten von Energieausweisen für Gewerbeimmobilien

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Je nach Art und Alter Ihres Gebäudes haben Sie die Wahl oder müssen einen bestimmten Typ verwenden.

Bei Bestandsgebäuden besteht in den meisten Fällen Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsbasierten und dem verbrauchsbasierten Energieausweis. Für Neubauten oder bei umfassenden Sanierungen ist dagegen der Bedarfsausweis pflicht.

Wie entscheiden Sie sich nun für den richtigen Ausweis? Das hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was ist geeignet?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Er eignet sich besonders gut für Gewerbeimmobilien, die bereits längere Zeit in Betrieb sind und bei denen verlässliche Verbrauchsdaten vorliegen.

Beim verbrauchsbasierten Energieausweis fließen die realen Strom- und Heizenergieverbrauchsdaten ein. Das macht ihn oft günstiger und schneller zu erstellen. Allerdings spiegelt der Verbrauchsausweis das Nutzerverhalten der bisherigen Mieter wider – nicht unbedingt den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes.

Der Bedarfsausweis dagegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf anhand einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes. Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude ist aufwändiger und teurer, liefert aber ein nutzerunabhängiges Bild der energetischen Qualität Ihrer Immobilie.

Er empfiehlt sich besonders für:

  • Neubauten
  • Umfassend sanierte Objekte
  • Gebäude mit wechselnden Nutzern
  • Leerstandsobjekte ohne verwertbare Verbrauchsdaten

Unterschiede zwischen beiden Ausweistypen

Die Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis sind erheblich:

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatenbasisTatsächliche Verbräuche der letzten 3 JahreBerechneter theoretischer Energiebedarf
KostenGünstiger (ab ca. 79 €)Teurer (ab ca. 200 €)
AufwandGering, basiert auf AbrechnungenHoch, erfordert Vor-Ort-Begehung
GenauigkeitNutzerabhängig, weniger aussagekräftigNutzerunabhängig, aussagekräftiger

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird an die klimatischen Bedingungen angepasst, um jährliche Schwankungen auszugleichen. Beim bedarfsorientierten Ausweis fließen dagegen bauphysikalische Daten wie Dämmstandard, Fensterqualität und Heizungsanlage ein.

Die Wahl zwischen beiden Varianten hat einen erheblichen Einfluss auf die ausgewiesene Energieeffizienzklasse. Bei schlecht gedämmten Gebäuden mit sparsamen Nutzern zeigt der Verbrauchsausweis oft bessere Werte als der Bedarfsausweis – und umgekehrt!

Inhalt und Aufbau des Energieausweises

Der Energieausweis für Gewerbeimmobilien folgt einem standardisierten Aufbau. Er umfasst in der Regel 4-5 Seiten und enthält sowohl allgemeine Daten zum Gebäude als auch detaillierte Angaben zur Energieeffizienz.

Die erste Seite enthält allgemeine Informationen wie Baujahr der Immobilie, Adresse, Art des Energieausweises und Ausstellungsdatum. Hier findet sich auch die farbige Energieeffizienzskala, die auf einen Blick die energetische Qualität des Gebäudes zeigt.

Auf den folgenden Seiten werden detaillierte Verbrauchs- bzw. Bedarfswerte dargestellt. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude unterscheidet sich dabei vom Wohngebäude-Ausweis durch die Erfassung zusätzlicher gewerberelevanter Energieverbraucher wie Lüftungs- und Klimaanlagen.

Wichtige Kennzahlen und Angaben

Im Energieausweis finden Sie zahlreiche wichtige Kennzahlen, die die Energieeffizienz des Gebäudes charakterisieren:

  • Endenergiebedarfswerte bzw. Energieverbrauchswerte in kWh/(m²·a)
  • Primärenergiebedarf (bei Bedarfsausweisen)
  • CO₂-Emissionen des Gebäudes
  • Angaben zur Heizungsanlage und zum Warmwassersystem
  • Informationen zum Baujahr und zur Nutzfläche des Objekts

Besonders wichtig bei Gewerbeobjekten sind die Stromverbräuche für Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Diese machen oft einen erheblichen Teil der Energiekosten aus. Der Energiebedarf für diese Systeme wird im Ausweis separat ausgewiesen.

Eine der wichtigsten Kennzahlen ist der Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr. Diese Zahl ermöglicht den direkten Vergleich verschiedener Gewerbeobjekte und gibt Aufschluss über die zu erwartenden Energiekosten.

Interpretation der Energieeffizienzklasse

Die Energieeffizienzklasse reicht von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Sie basiert auf dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes und zeigt auf einen Blick, wie gut oder schlecht Ihre Gewerbeimmobilie im Vergleich zu anderen abschneidet.

Wichtig für Käufer und Mieter: Die Energieeffizienzklasse korreliert stark mit den zu erwartenden Energiekosten. Ein Gebäude mit schlechter Effizienzklasse (F-H) kann jährlich deutlich höhere Betriebskosten verursachen als ein energieeffizientes Objekt der Klassen A-C.

Aber Vorsicht bei der Interpretation! Bei verbrauchsbasierten Ausweisen kann die Klasse durch das individuelle Nutzerverhalten verzerrt sein. Der Bedarfsausweis liefert hier eine objektivere Einschätzung der tatsächlichen energetischen Qualität der Immobilie.

Die Farben auf der Skala unterstützen die schnelle Orientierung:

  • Grün: hohe Energieeffizienz (A+ bis B)
  • Gelb bis Orange: mittlere Effizienz (C bis E)
  • Rot: niedrige Effizienz (F bis H)

Energieausweis erstellen lassen: So geht’s

Den Energieausweis für Ihre Gewerbehalle können Sie nicht selbst erstellen – er muss von einem qualifizierten Fachmann ausgestellt werden. Der Prozess ist aber unkomplizierter, als viele denken.

Es gibt zwei Hauptwege: Sie können einen lokalen Energieberater beauftragen oder den Energieausweis online bestellen. Bei der Online-Variante füllen Sie einen Fragebogen aus und laden die notwendigen Verbrauchsdaten hoch. Der Ausweis wird dann von einem qualifizierten Aussteller erstellt.

Nichtwohngebäude online mit einem Energieausweis auszustatten geht mittlerweile schnell und unkompliziert. Portale wie energieausweis-vorschau.de eav bieten spezialisierte Dienste für Gewerbeimmobilien an.

Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie die Energieabrechnungen der letzten drei Jahre. Beim Bedarfsausweis ist dagegen eine Vor-Ort-Begehung durch den Experten notwendig.

Anforderungen an den Aussteller des Ausweises

Nicht jeder darf Energieausweise ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz legt klare Qualifikationsanforderungen fest:

  • Architekten und Bauingenieure
  • Handwerksmeister bestimmter Fachrichtungen
  • Personen mit entsprechendem Studium oder Weiterbildung
  • Speziell qualifizierte Energieberater

In der Praxis sind es meist Ingenieure, Architekten oder spezielle Energieberater, die Energieausweise für Gewerbeimmobilien erstellen. Vor allem für Bedarfsausweise braucht es die entsprechende Expertise, da das Gebäude detailliert energetisch bewertet werden muss.

Achten Sie immer darauf, dass der Aussteller des Energieausweises über die erforderlichen Qualifikationen verfügt! Bei unseriösen Anbietern riskieren Sie nicht nur Ihr Geld, sondern auch rechtliche Probleme, da ein ungültiger Ausweis die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.

Benötigte Unterlagen und Daten

Um einen Energieausweis für Ihre Gewerbehalle zu erstellen, sind verschiedene Unterlagen nötig. Welche genau, hängt davon ab, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis wählen.

Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie:

  • Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre (Heizung und Strom)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Nutzfläche in m²
  • Angaben zur Heizungsart und zum Baujahr der Heizung
  • Informationen über den Warmwasserbereiter

Für den Bedarfsausweis werden zusätzlich benötigt:

  • Baupläne (Grundrisse, Schnitte)
  • Informationen zu Dämmstandards (Dach, Wände, Fenster)
  • Technische Details der Heizungs- und Lüftungsanlage
  • Angaben zu eventuellen Sanierungen oder Modernisierungen

Bei Gewerbeobjekten mit mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr kommen besondere Anforderungen hinzu, da hier eine Aushangpflicht besteht.

Hab ich mal selbst erlebt: Ein Kunde hatte die Stromverbräuche nicht vollständig dokumentiert – das verzögerte die Ausstellung des Ausweises um mehrere Wochen. Also am besten direkt alle Unterlagen komplett bereithalten!

Kosten und Gültigkeit des Energieausweises

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Typ und Komplexität der Immobilie. Bei vielen Anbietern kann man den Energieausweis einfach online bestellen – das spart Zeit und oft auch Geld.

Für eine durchschnittliche Gewerbehalle muss man mit folgenden Preisen rechnen:

Preise für Verbrauchs- und Bedarfsausweise

Die Preisunterschiede zwischen beiden Ausweistypen sind erheblich:

Verbrauchsbasierte Energieausweise sind deutlich günstiger. Sie starten bei etwa 79 € für einfache Objekte und können je nach Größe und Komplexität bis zu 200 € kosten.

Bedarfsbasierte Energieausweise sind aufgrund des höheren Aufwands teurer. Hier beginnen die Preise bei etwa 200 € und können je nach Gebäudegröße und -komplexität bis zu mehreren hundert Euro betragen.

Bei Mischgebäuden, die sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt werden, können separate Energieausweise für die unterschiedlichen Gebäudeteile erforderlich sein. Das erhöht natürlich die Gesamtkosten.

Die Investition lohnt sich aber: Der Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann auch als Verkaufs- oder Vermietungsargument dienen, wenn die Energieeffizienz gut ist!

Gültigkeitsdauer und Erneuerung

Ein Energieausweis, ob für Wohngebäude oder Gewerbeimmobilien, hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss er erneuert werden.

Aber Achtung: Bei umfassenden energetischen Sanierungen oder baulichen Veränderungen kann der Ausweis seine Gültigkeit verlieren! In solchen Fällen sollte ein neuer Energieausweis erstellt werden, um die verbesserte Energieeffizienz des Gebäudes zu dokumentieren.

Die Erneuerung folgt dem gleichen Prozess wie die Erstausstellung. Sie haben wieder die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis, sofern Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt.

Ein praktischer Tipp aus meiner Erfahrung: Notieren Sie sich das Ablaufdatum des Energieausweises und planen Sie die Erneuerung rechtzeitig. Bei einer Neuvermietung ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder, die deutlich höher sind als die Kosten für einen neuen Ausweis!

Aushangpflicht und Sanktionen bei Verstößen

Die bloße Erstellung eines Energieausweises reicht in manchen Fällen nicht aus. Für bestimmte Gewerbeimmobilien besteht eine gesetzliche Pflicht, den Ausweis öffentlich auszuhängen.

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass der Energieausweis nicht nur bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden muss, sondern in manchen Fällen auch öffentlich sichtbar sein muss. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann teuer werden!

Aushangpflicht in Gewerbehallen mit Publikumsverkehr

Die Aushangpflicht gilt für Gewerbeimmobilien mit mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr. Der Energieausweis muss in diesen Fällen an einer gut sichtbaren Stelle ausgehangen werden – typischerweise im Eingangsbereich.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Einkaufszentren und größere Einzelhandelsgeschäfte
  • Hotels und Restaurants
  • Kinos und Veranstaltungshallen
  • Bürogebäude mit Kundenverkehr

Der Aushang dient der Transparenz und soll Besuchern und Kunden ermöglichen, die Energieeffizienz des Gebäudes einzusehen. Bei Gebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche wird die Aushangpflicht ebenfalls empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Übrigens: Auch öffentlich genutzte Gebäude fallen unter diese Regelung, selbst wenn sie kleiner als 500 m² sind.

Bußgelder bei Nichtbeachtung der Energieausweis-Pflicht

Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht sind keine Kavaliersdelikte. Das Gebäudeenergiegesetz sieht empfindliche Bußgelder vor:

  • Fehlender Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf: bis zu 15.000 Euro
  • Nichtvorlage des Energieausweises bei Besichtigungen: bis zu 15.000 Euro
  • Verstoß gegen die Aushangpflicht: bis zu 15.000 Euro
  • Fehlende Angaben in Immobilienanzeigen: bis zu 15.000 Euro

Ich kenne einen Fall, wo ein Vermieter einer Gewerbehalle mit starkem Publikumsverkehr das Bußgeld für fehlenden Aushang unterschätzt hat – am Ende zahlte er 5.000 Euro. Das hätte man leicht vermeiden können!

Die Kontrollen werden zunehmend verschärft, besonders in Ballungsgebieten. Es lohnt sich also nicht, die gesetzlichen Vorgaben zu ignorieren. Die Kosten für einen ordnungsgemäßen Energieausweis sind im Vergleich zu möglichen Bußgeldern minimal.

Mit einem Energieausweis für Ihre Gewerbehalle sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Transparenz bei der Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor. Lassen Sie Ihren Energieausweis einfach online erstellen – das spart Zeit und Nerven.

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