Dachboden dämmen: Förderung für oberste Geschossdecke

Veröffentlicht am: 11. April 2025
Letztes Update: 11. April 2025
Team Immobilienwerker
Autor: Team Immobilienwerker
Oberste Geschossdecke dämmen Förderung

Die Dämmung der obersten Geschossdecke zählt zu den wirtschaftlichsten Maßnahmen für mehr Energieeffizienz im Eigenheim. Mit förderfähigen Kosten von durchschnittlich 50 Euro pro Quadratmeter sparen Sie langfristig erheblich bei den Heizkosten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt diese Dämmung sogar verpflichtend vor, wenn die oberste Decke zu unbeheizten Dachräumen nicht den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz entspricht.

Staatliche Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen Sie finanziell bei diesem Vorhaben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen Zuschuss von bis zu 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung sogar auf bis zu 20 %. Sie beträgt maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Im Folgenden erfahren Sie alles über die energetischen Grundlagen der Dachbodendämmung, verschiedene Fördermöglichkeiten, technische Ausführungen und die wirtschaftlichen Aspekte und den Förderantrag.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieverluste: Ungedämmte Geschossdecken verursachen erhebliche Wärmeverluste im Gebäude und sind nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dämmungspflichtig.
  • Förderhöhe: BAFA und KfW bieten besonders mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20% Zuschuss für Dämmmaßnahmen. Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit sind möglich.
  • Materialauswahl: Die Wahl des Dämmstoffs richtet sich nach der geplanten Nutzung (begehbar/nicht begehbar) und den spezifischen Anforderungen des Dachbodens.
  • Wirtschaftlichkeit: Die Investition in eine Dachbodendämmung amortisiert sich typischerweise innerhalb weniger Jahre durch erhebliche Heizkosteneinsparungen.
  • Fördervoraussetzungen: Für staatliche Förderungen sind die fachgerechte Planung und Ausführung sowie die Einbindung qualifizierter Energieberater erforderlich.

Energetische Grundlagen der Dachbodendämmung

In Zeiten steigender Energiepreise und wachsenden Umweltbewusstseins rückt die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden immer stärker in den Fokus. Eine besonders effiziente Maßnahme mit hervorragendem Kosten-Nutzen-Verhältnis stellt dabei die fachgerechte Dämmung des Dachbodens dar.

Um die Wichtigkeit dieser Maßnahme zu verstehen, lohnt es sich, einen Blick auf die physikalischen Prozesse, die den Wärmeverlust in diesem Bereich verursachen, zu werfen.

Wärmeverluste durch ungedämmte Geschossdecken verstehen

Stellen Sie sich vor, Ihr Heizgeld steigt buchstäblich nach oben und verschwindet durch die Decke. Genau das passiert in vielen Häusern mit ungedämmtem Dachboden. Bis zu 20 % der Heizenergie gehen durch eine ungedämmte oberste Geschossdecke verloren! Warum? Die Physik ist einfach: Warme Luft steigt nach oben.

In unserer langjährigen Tätigkeit als Energieberater sehen wir häufig, wie überrascht Hausbesitzer sind, wenn wir mit der Wärmebildkamera die enormen Wärmeverluste sichtbar machen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke zählt deshalb zu den effektivsten Maßnahmen, um Energiekosten zu senken.

Der U-Wert einer ungedämmten Geschossdecke liegt oft bei über 1,0 W/(m²K) – viel zu hoch für ein effizient beheiztes Gebäude. Mit einer fachgerechten Dämmung kann dieser Wert auf unter 0,24 W/(m²K) gesenkt werden. Das bedeutet: Die Wärme bleibt dort, wo sie sein soll – in Ihren beheizten Wohnräumen.

Gesetzliche Anforderungen laut Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nimmt Hausbesitzer in die Pflicht. Wussten Sie, dass die Dämmung des Dachbodens für viele Bestandsgebäude gesetzlich vorgeschrieben ist? Nach § 47 GEG müssen oberste Geschossdecken, die an unbeheizte Dachräume grenzen, nachträglich gedämmt werden, wenn das Haus vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurde.

Der Gesetzgeber fordert dabei konkrete Mindest-Dämmwerte. Die oberste Geschossdecke zu dämmen ist keine Option, sondern Pflicht – sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen. Die Regelung gilt für alle Eigentümer, die ihr Haus seit dem 1. Februar 2002 besitzen.

Als Fachleute raten wir jedoch: Begnügen Sie sich nicht mit dem gesetzlichen Minimum! Wer heute investiert, sollte zukunftssicher planen. Die aktuellen Förderprogramme belohnen ambitioniertere Standards mit höheren Zuschüssen.

Fördermöglichkeiten durch BAFA und KfW

Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt Sie finanziell bei der Dachbodendämmung. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die KfW bieten attraktive Förderprogramme an. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht die Dämmung der obersten Geschossdecke besonders attraktiv.

Unser Tipp aus der Praxis: Informieren Sie sich immer über die aktuellen Konditionen, da diese regelmäßig angepasst werden. Die staatliche Förderung kann den finanziellen Aufwand erheblich reduzieren.

Zuschuss oder Kredit: Ihre Optionen

Bei der Förderung haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit. Der BAFA-Zuschuss ist besonders beliebt, da hier direkte Zuwendungen ohne Rückzahlungspflicht gewährt werden. Alternativ bietet das KfW-Programm “Wohngebäude – Kredit” günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen an.

Die Entscheidung zwischen beiden Optionen ist nicht immer leicht. Als Faustformel gilt: Wer über ausreichend Eigenkapital verfügt, fährt mit dem direkten BAFA-Zuschuss oft besser. Müssen Sie ohnehin einen Kredit aufnehmen, könnte das KfW-Angebot die geeignertere Wahl sein.

Die BAFA-Förderung deckt in der Regel bis zu 15 % der förderfähigen Kosten ab. Bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit können bei umfassenderen Sanierungsmaßnahmen angesetzt werden.

Bis zu 20 % Förderung mit Sanierungsfahrplan

Ein besonderer Tipp aus unserer Beratungspraxis: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöhen Sie die Förderquote um 5 Prozentpunkte! Damit sind bis zu 20 % Förderung möglich. Der iSFP wird von qualifizierten Energieberatern erstellt und zeigt den optimalen Weg zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes auf.

Wir hatten erst letzte Woche einen Kunden aus Köln, der dank des iSFP-Bonus fast 1.800 Euro zusätzlich für seine Dachbodendämmung erhielt. Der Sanierungsfahrplan der Immobilienwerker kostete 990 € – auch diese Kosten werden übrigens zu 80 % bezuschusst.

Der Plan berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten Ihres Hauses und ermöglicht eine systematische energetische Sanierung. So vermeiden Sie teure Fehlinvestitionen und können die Maßnahmen nach und nach umsetzen.

30.000 Euro pro Wohneinheit möglich

Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie der Dämmung der obersten Geschossdecke sind Förderungen von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Das deckt in vielen Fällen einen erheblichen Teil der entstehenden Kosten ab.

Die maximale Fördersumme setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Grundförderung, iSFP-Bonus und weitere Zuschläge können kombiniert werden. Die Obergrenze liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit für umfassendere Maßnahmenpakete.

Achtung: Die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme beantragt werden! Ein häufiger Fehler, den wir in unserer Beratungspraxis immer wieder sehen. Wer ohne Zusage mit der Dämmung beginnt, verliert den Anspruch auf Fördergelder – egal wie berechtigt das Projekt wäre.

Technische Ausführung und Materialwahl

Bei der Dämmung des Dachbodens spielt die richtige Material- und Systemauswahl eine entscheidende Rolle. Die ideale Dämmung hängt stark davon ab, ob Ihr Dachboden später begehbar sein soll oder nicht.

Dämmstoffe für begehbare und nicht begehbare Flächen

Nicht jeder Dachboden muss nach der Dämmung begehbar sein. Wenn Sie den Raum nur für Wartungsarbeiten betreten, reichen druckweiche Materialien wie Mineralwolle oder Zellulose. Diese Dämmstoffe sind kostengünstig und effektiv. Sie erfordern aber einen Schutz vor direkter Belastung.

Für einen begehbaren Dachboden empfehle ich druckfeste Materialien:

  • Hartschaumplatten (XPS oder EPS)
  • Holzfaserplatten mit hoher Dichte
  • Spezielle Verbundelemente mit integrierter Trittschicht

Ein Kunde von uns hat kürzlich seinen alten Dachboden mit einem cleveren Schichtsystem gedämmt: Erst eine Ausgleichsschüttung, dann druckfeste Dämmplatten und darauf OSB-Platten als Gehfläche. Der Dachboden ist jetzt perfekt als Stauraum nutzbar – und die Familie spart rund 240 Euro pro Jahr an Heizkosten.

Die Art der Dämmung sollte immer auf die geplante Nutzung abgestimmt sein. Ein begehbarer Dachboden kostet in der Ausführung zwar mehr, bietet aber zusätzlichen Nutzraum.

Wärmeschutz effektiv planen und umsetzen

Der Wärmeschutz steht und fällt mit der richtigen Planung. Nach aktuellen Standards sollte eine Dämmstärke von mindestens 14-16 cm angestrebt werden. Besser sind 20-24 cm. So erreichen Sie einen U-Wert von 0,24 W/(m²K) oder besser.

Neben der Dämmstärke ist die fachgerechte Ausführung entscheidend. Typische Fehlerquellen sind:

  • Lücken zwischen den Dämmplatten
  • Fehlende oder mangelhafte Dampfbremsen
  • Wärmebrücken an Anschlüssen und Durchdringungen
  • Feuchtigkeit in die Dämmung durch unsachgemäße Verarbeitung

Ein oft unterschätzter Faktor ist die Luftdichtheit. Ohne eine sorgfältige Abklebung der Stöße dringt warme Raumluft in die Dämmebene ein, kondensiert dort und mindert die Dämmwirkung. Im schlimmsten Fall drohen Schimmelschäden.

Art der Dämmung nach Nutzungsanforderungen wählen

Je nachdem, wie der Dachboden genutzt werden soll, kommen unterschiedliche Dämmsysteme in Frage. Für selten genutzte Dachböden reicht oft eine einfache Aufdämmung mit Dämmmatten oder -rollen.

Bei einem Dachgeschoss, das intensiver als Stauraum oder gar Wohnfläche genutzt wird, empfehlen wir komplexere Systeme. Hier eine Übersicht der gängigsten Varianten:

NutzungsartEmpfohlene DämmungKosten pro m²
Nicht begehbarMineralwolle/Zellulose30-45 €
Gelegentlich begehbarKombinationssystem50-70 €
Voll begehbarDruckfestes System mit Gehbelag80-120 €

Besonders praktisch für den Eigenheimbesitzer sind Komplettsysteme, die eine angebrachte Dämmung mit begehbarer Oberfläche kombinieren. Bei einem unserer Projekte haben wir spezielle Dämmelemente mit integrierten Spanplatten verwendet. Der Dachboden war nach nur zwei Tagen Arbeitszeit voll nutzbar – ohne die sonst nötigen Mehrfacharbeitsschritte.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen stellt sich für Hausbesitzer immer die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Eine Investition in die Gebäudedämmung sollte nicht nur ökologisch sinnvoll sein, sondern sich auch finanziell rechnen.

Die Dachbodendämmung nimmt hier eine Sonderstellung ein, da sie im Vergleich zu anderen Dämmmaßnahmen besonders kostengünstig umzusetzen ist und gleichzeitig erhebliche Einsparungen ermöglicht. Betrachten wir die relevanten wirtschaftlichen Aspekte im Detail.

Wie hoch sind die Kosten für die Dachbodendämmung?

Die Kosten für die Dachbodendämmung variieren je nach Material, Dämmstärke und Zugänglichkeit des Dachbodens. Nach unseren Erfahrungswerten können Sie mit folgenden Richtwerten rechnen:

  • Einfache Dämmung (nicht begehbar): 30-50 Euro pro Quadratmeter
  • Begehbare Dämmung mit einfachem Aufbau: 60-90 Euro pro Quadratmeter
  • Premium-Lösungen mit hohem Dämmstandard: 100-150 Euro pro Quadratmeter

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 80 m² Dachbodenfläche liegen die Kosten für die Dämmung des Dachbodens somit zwischen 2.400 und 12.000 Euro. Zusätzliche Kosten in Höhe von 300-600 Euro können für Vorarbeiten wie die Räumung des Dachbodens oder die Beseitigung von Altlasten anfallen.

Ein konkretes Beispiel aus unserer Praxis: Familie Müller aus Dortmund dämmte ihren 90 m² großen Dachboden mit einer begehbaren Lösung. Die Gesamtkosten betrugen 7.200 Euro, wovon 1.800 Euro durch BAFA-Förderung abgedeckt wurden.

Einsparpotenzial bei Heizkosten berechnen

Die Investition in die Dachbodendämmung rechnet sich durch eingesparte Heizkosten. Laut offiziellen Berechnungen können durch die Dämmung der obersten Geschossdecke jährlich etwa 5-9 kWh Energie pro Quadratmeter Wohnfläche eingespart werden.

Bei einem Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche und Gasheizung entspricht das einer Ersparnis von rund 270-490 Euro pro Jahr (bei einem Gaspreis von 12 Cent/kWh). Die genauen Einsparungen hängen natürlich von verschiedenen Faktoren wie diesen ab:

  • Zustand des Gebäudes vor der Sanierung
  • Erzielte Dämmqualität (U-Wert)
  • Klimazone und Witterungsbedingungen
  • Heizungsart und Energieträgerpreise

Unser Praxistipp: Kontaktieren Sie unsere Experten, um Ihr individuelles Einsparpotenzial zu ermitteln. Die Online-Berechnung der Energie-Fachleute gibt eine erste Orientierung, wie viel Sie durch die Dämmung ihres Dachbodens sparen können.

Amortisation der Investition durch Energieeffizienz

Die Amortisationszeit – also der Zeitraum, bis sich die Investition durch Heizkosteneinsparungen refinanziert hat – liegt bei der Dämmung der obersten Geschossdecke typischerweise zwischen 5 und 15 Jahren.

Ein Beispiel: Bei Investitionskosten von netto 4.800 Euro (nach Abzug der Förderung) und einer jährlichen Einsparung von 380 Euro amortisiert sich die Maßnahme nach etwa 12,6 Jahren. Berücksichtigen Sie aber auch die steigenden Energiepreise – sie verkürzen die tatsächliche Amortisationszeit erheblich!

Die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke bringt neben den finanziellen Vorteilen weitere positive Effekte:

  • Steigerung des Immobilienwerts
  • Verbesserter Wohnkomfort durch gleichmäßigere Temperaturen
  • Beitrag zum Klimaschutz durch reduzierten CO₂-Ausstoß
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

In unserer Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest: Die Dachbodendämmung gehört zu den Maßnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der energetischen Sanierung.

Förderantrag stellen – Schritt für Schritt

Die finanziellen Vorteile einer Dachbodendämmung werden durch attraktive staatliche Fördermöglichkeiten zusätzlich verstärkt. Um von diesen Zuschüssen zu profitieren, ist ein strukturiertes Vorgehen bei der Antragstellung entscheidend.

Der Förderdschungel mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit der richtigen Herangehensweise sichern Sie sich wertvolle finanzielle Unterstützung für Ihr Dämmvorhaben. Im Folgenden erläutere ich den Prozess von den grundlegenden Voraussetzungen bis zur erfolgreichen Antragstellung.

Voraussetzungen für staatliche Förderung

Bevor Sie die Förderung für die Dachbodendämmung beantragen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der wichtigste Punkt: Die Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen der Förderprogramme erfüllen.

Für die Dämmung der obersten Geschossdecke bedeutet das konkret:

  • Der U-Wert nach Sanierung darf maximal 0,14 W/(m²K) betragen
  • Die Dämmung muss fachgerecht ausgeführt werden
  • Bei BEG-Förderung: Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten

Zusätzlich gilt: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden! Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.

Uns ist leider schon häufiger begegnet, dass Hausbesitzer erst nach Beauftragung der Handwerksfirma an die Förderung dachten – und leer ausgingen. Das ist besonders ärgerlich, denn die Förderung in Anspruch nehmen zu können hätte nur etwas mehr Planung erfordert.

Fachgerechte Planung durch qualifizierte Energieberater

Ein qualifizierter Energieberater ist Gold wert, wenn es um Förderanträge geht. Er unterstützt Sie nicht nur bei der technischen Planung, sondern auch bei der bürokratischen Abwicklung.

Die Kosten für den Energieberater werden übrigens ebenfalls bezuschusst – mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. In den meisten Fällen amortisiert sich diese Investition allein durch die optimierte Förderung.

Was der Energieberater für Sie leistet:

  1. Erfassung des Ist-Zustands Ihres Gebäudes
  2. Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  3. Prüfung der optimalen Fördermöglichkeiten
  4. Unterstützung bei der Antragstellung
  5. Baubegleitung und Qualitätssicherung
  6. Erstellung der erforderlichen Nachweise

Aus unserer Erfahrung können wir sagen: Mit professioneller Unterstützung erreichen Sie oft eine um 20-30 % höhere Fördersumme als beim “Do-it-yourself”-Antrag.

Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft

Die eigentliche Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder je nach gewähltem Förderprogramm bei der KfW. Für die Dämmung der obersten Geschossdecke als Einzelmaßnahme ist meist die BAFA-Förderung die erste Wahl.

Der Antragsprozess läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Online-Registrierung im BAFA-Portal
  2. Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars
  3. Hochladen der erforderlichen Unterlagen
  4. Erhalt der Eingangsbestätigung
  5. Abwarten des Förderbescheids (dauert derzeit 4-12 Wochen)
  6. Erst dann: Beauftragung der Handwerker
  7. Nach Fertigstellung: Einreichen des Verwendungsnachweises

Praxistipp: Lassen Sie sich vom Handwerker schriftlich bestätigen, dass mit der Ausführung erst nach Erhalt des Förderbescheids begonnen wird. So vermeiden Sie böse Überraschungen, falls der Handwerker voreilig loslegen und die Förderung in Gefahr bringt.

Haben Sie die Förderung beantragt und genehmigt bekommen, können die Arbeiten beginnen. Nach Abschluss müssen Sie innerhalb von 18 Monaten den Verwendungsnachweis einreichen.

Vergleich: Dach dämmen vs. oberste Geschossdecke

Wann sich welche Lösung besser eignet

Die Entscheidung zwischen Dachdämmung und der Dämmung der obersten Geschossdecke hängt von mehreren Faktoren ab. Aus unserer Beratungspraxis können wir folgende Empfehlungen geben:

Die Dämmung der obersten Geschossdecke eignet sich besonders, wenn:

  • Der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird
  • Eine schnelle und kostengünstige Lösung gesucht wird
  • Das Dach selbst in gutem Zustand ist
  • Keine umfassende Dachsanierung geplant ist

Die Dämmung des Daches ist sinnvoller, wenn:

  • Der Dachraum als Wohnfläche genutzt wird oder werden soll
  • Eine Dachsanierung ohnehin ansteht
  • Das Dachgeschoss bereits teilweise ausgebaut ist
  • Eine bessere Sommerhitzeabwehr gewünscht ist

In einem Altbau, dessen Besitzer wir kürzlich beraten haben, entschied sich der Eigentümer für die Dämmung der oberen Geschossdecke, obwohl langfristig ein Dachausbau geplant war. Warum? Die Maßnahme war mit 6.500 Euro deutlich günstiger als die Dachdämmung (geschätzte 22.000 Euro) und konnte als Übergangslösung für etwa 8-10 Jahre die Energiekosten senken.

Kosten und Aufwand im direkten Vergleich

Der Kostenunterschied zwischen beiden Varianten ist erheblich. Hier eine Gegenüberstellung basierend auf unseren Projekterfahrungen:

KriteriumOberste Geschossdecke dämmenDach dämmen
Kosten pro m²40-120 €140-280 €
Ausführungsdauer1-3 Tage1-3 Wochen
Eigenleistung möglichJa, gut machbarNur begrenzt
WohnraumgewinnNeinJa

Kostenfaktoren beim Dämmen der obersten Geschossdecke:

  • Materialkosten (15-50 € pro m²)
  • Arbeitslohn (25-70 € pro m²)
  • Evtl. Vorarbeiten wie Reinigung, Entfernung alter Dämmung
  • Ggf. begehbare Ausbauplatten

Kostenfaktoren bei der Dachdämmung:

  • Materialkosten (50-100 € pro m²)
  • Arbeitslohn (80-150 € pro m²)
  • Dacheindeckung (falls erneuert)
  • Dampfbremsen, Unterspannbahnen
  • Anpassungen der Dachüberstände

Die Dämmung des Dachbodens nach der Dämmung bleibt bei beiden Varianten zugänglich – entweder als nicht ausgebauter Speicherraum oder als Wohnraum. Der wesentliche Unterschied liegt im Nutzwert und in der Aufenthaltsqualität.

Letztlich kommt es auf Ihre individuelle Situation an: Möchten Sie Kosten sparen und eine schnell umzusetzende Lösung, dann ist das Dämmen der obersten Geschossdecke ideal. Planen Sie hingegen mehr Wohnraum, ist die Investition in eine hochwertige Dachdämmung langfristig die bessere Entscheidung.

Fazit: Oberste Geschossdeckendämmung – klimaschonend und finanziell gefördert

Die Dämmung der obersten Geschossdecke gehört zu den wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen mit hervorragendem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Der Staat unterstützt diese effektive Maßnahme mit attraktiven Förderprogrammen von bis zu 15% der Kosten durch das BAFA, die sich mit einem individuellen Sanierungsfahrplan auf 20% erhöhen lassen.

Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit, wobei qualifizierte Energieberater den Prozess begleiten sollten. Zwischen begehbaren und nicht begehbaren Lösungen variieren die Kosten zwischen 30 und 120 Euro pro Quadratmeter.

Die Amortisation erfolgt meist innerhalb von 5-15 Jahren durch eingesparte Heizkosten, während die gesetzliche Pflicht zur Dämmung laut GEG für viele Bestandsgebäude ohnehin besteht.

Haben Sie alle gefunden, was Sie gesucht haben?

Super, haben Sie noch etwas zu ergänzen?

Was können wir noch verbessern? Helfen Sie uns Ihr Anliegen zu verstehen.

Das könnte Sie auch interessieren